Alle Unterlagen haben wir hier für Sie zum Download bereitgestellt: Dokumente & Downloads
Kontaktieren Sie uns unter Zentrale@oexgroupservice.de .Wir erhalten Ihre Angaben und machen uns sofort, unverbindlich und kostenlos auf die Suche nach einem passenden Mitarbeiter*in für Sie. Sobald wir die richtige Person für Sie haben, vereinbaren wir einen Kennenlerntermin, wo Sie direkt alle Details wie Zeiten, Dauer der Einsätze, Schlüsselübergabe etc. besprechen können. Vor der ersten Reinigung erhalten Sie die gesamte Dokumentation samt Vertrag von uns. Beim ersten Treffen können Sie gleich den ersten Einsatz vereinbaren – und los gehts!
Nein. Sie müssen der Person lediglich Zugang zur Wohnung gewähren. Gerne können Sie am Einsatztag einen Schlüssel im Briefkasten deponieren, oder die Person kommt zu Ihnen, wenn Sie zu Hause sind. Bei einer Schlüsselübergabe benutzen Sie bitte das Schlüsselübergabeprotokoll aus Ihrem Kundenset.
Nein. Als Kunde von OEX Group Service beziehen Sie eine Dienstleistung und sind kein Arbeitgeber. Alle Versicherungen laufen über uns. Lediglich bei der Kinderbetreuung muss der Kunde für das Kind eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
Keine. Dafür bezahlen Sie eine Pauschale.
Die Bezahlung erfolgt stets per Rechnung. Nach Erhalt der monatlichen Arbeitsrapporte werden die monatliche Abrechnungen erstellt und Ihnen zugeschickt. Um den Papierverbrauch zu minimieren und unseren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, schicken wir die Rechnungen immer per E-Mail. Sollten Sie aber eine postalische Zusendung bevorzugen, zögern Sie nicht, uns dies mitzuteilen. Sie können per Banküberweisung, Mastercard, Visa, PostFinance Card oder PostFinance E-Finance bezahlen.
Unsere Mitarbeiter*innen melden solche Schäden noch am gleichen Tag unserer Zentrale, sodass wir Sie kontaktieren, um alle Daten für die Entschädigung zu bekommen. Es kann aber auch mal etwas geschehen, ohne dass die Person dies bemerkt, sodass keine Meldung ihrerseits erfolgt. Melden Sie sich im Falle eines Schadens innerhalb von 24 Stunden nach dem Einsatz der Mitarbeiter*in bei unserem Kundenservice (zentrale.oex-groupservice@outlook.de oder +49 2872 80 77 158 ). Um das darauf folgende Verfahren zu vereinfachen, dokumentieren Sie bitte den Schaden mit Fotos und geben Sie Alter und Preis des beschädigten Objekts an.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, und die Kündigung kann jederzeit per Monatsende ausgesprochen werden.
Die Probezeit beträgt einen Monat. In dieser Zeit können Sie den Dienst ausprobieren und ohne Frist beenden
OEX Group Service versucht den Zugang zwischen Mitarbeitenden und Kunden in Branchen zu erleichtern, in denen dieser durch bürokratische oder rechtliche Barrieren erschwert ist. Wir möchten eine Win-Win-Lösung schaffen, bei welcher der Kundenpreis dank möglichst geringen Administrationskosten zu den günstigsten im Markt gehört, obwohl unsere Löhne die höchsten in der Branche sind.
Normalerweise wird bei einem Dauerauftrag eine Dauer und eine Frequenz vereinbart (z. B. 2 bis 3 Stunden jede Woche am Donnerstag). Wenn Sie allerdings mal einen Zusatzauftrag haben, wie Fenster reinigen oder zusätzliche Kleider bügeln, und die Mitarbeiter*in länger oder auch noch an einem anderen Tag kommen soll, ist das selbstverständlich möglich in Absprache mit der Zentrale. Dies muss allerdings vorher mit der Zentrale geklärt werden; sie kann sonst nicht garantieren, dass sie an dem Tag länger bleiben kann, weil sie noch weitere Kunden/Termine hat.
Sie können einen Mitarbeiter*in rund um die Uhr buchen – sei es über die Website oder per Email. Wir bearbeiten Ihre Bestellung normalerweise innerhalb 24 Stunden. Bedenken Sie einfach bitte, dass die Zentrale von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr offen ist und wir somit die definitive Bestätigung erst dann bearbeiten können. Die normalen Arbeitszeiten der Mitarbeiter sind von Montag bis Samstag, auf Wunsch kann auch für das Wochenende gebucht werden. An Sonntagen und Feiertagen wird nicht gearbeitet, ausser bei einer expliziten Nachfrage des Kunden – dann organisieren wir auch gerne für das Wochenende einen Mitarbeiter*in für Sie.
Selbstverständlich können Sie der Person direkt mal ein Geschenk oder Trinkgeld geben.Lediglich für ihre Leistungen dürfen Sie ihr nie Bargeld geben, da dies Schwarzarbeit bedeuten würde.