Energieausweis
Für jedes Rechtsgeschäft mit einer Immobilie ist ein Energieausweis zugänglich zu machen. Dabei besteht grundsätzlich das Wahlrecht zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsorientierten Energieausweis.
Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 entsprechen, dürfen nur einen Bedarfsorientierten Energieausweis erhalten.
Bei einem Bedarfsorientierten Energieausweis werden die energetischen Kennwerte für den End- und Primärenergiebedarf nach den entsprechenden Vorgaben der EnEV und/ oder des GEG den verwiesenen Normen berechnet. Die einheitlichen Randbedingungen und die Nachprüfbarkeit der Rechnung gewährleisten einen verlässlichen Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden.
Beim Verbrauchsorientierten Energieausweis wird der energetische Kennwert direkt aus den Verbrauchsdaten mehrerer Jahre abgeleitet. Der Einfluss der Temperatur auf den Energieverbrauch für die Heizung wird durch eine Klimabereinigung herausgerechnet. Der Einfluss der Nutzer bleibt allerdings in den Daten enthalten.