AGB

Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen

Unsere Dienstleistungen rund um den Ofen berechnen wir nach Aufwand:

(Alle Preise verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer)


Beratungshonorar (Hauptbranche):

101,15€ / Std

Die Beratung umfasst alle relevanten Themen, wie Bausubstanz, Raumaufteilung, Licht, Raumhygiene, Heizrhythmus, Kältebrücken etc


Wegegeld:

Anlieferung eines Ofens: 1,90€ / km

Abholung eines Ofens im Beipack: 1,30€ / km

Die Kilometerpauschale berechnen wir für die einfache Fahrt.

Bundesweite Anfahrten werden je nach Ort ab unseren Stützpunkten Leisel, Ulm, Leipzig oder Luzern (CH) berechnet, je nachdem welcher Stützpunkt dem Zielort am nächsten ist.


Montagekosten:

Montagekosten Meister (als Dienstleistung): 101,15€ / Std

Montagekosten Meister Herr Dehn: 89,25€ / Std

Montagekosten Monteur: 71,40€ / Std

Assistent: 47,60€ / Std


Montagekosten/Kommissionierung/Vorfracht für Neuöfen:

1,19€ / kg


Treppengeld:

35,70€ /Etage

Jede weitere Etage: 19,00€


Reservierungen:

unrestaurierte Öfen werden bei Bestellung mit 30% angezahlt. Das 2. Drittel wird bei Fertigstellung fällig. Restzahlungen bei Lieferung.


Bereitstellung:

Die Bereitstellung eines georderten Ofens ist 4 Wochen lang kostenfrei. Danach berechnen wir 41,65€ /Woche.


Depotverkauf:

Beim Depotverkauf kann ein Besitzer seinen Ofen in unseren Räumen präsentieren und verkaufen.

Ein im Vertrag festgelegter Betrag wird dem Verkäufer ausbezahlt, sobald der Verkauf fertig abgewickelt ist.

Der Ofen wird von seinem Besitzer angeliefert, fotografiert und dann im Lager der Öfen Stefan Dehn GmbH dem Publikum zugänglich gemacht.

Alle Verkaufsmodalitäten sowie der Verkaufspreis werden von dem Depot nach Gutdünken festgelegt und mit einem etwaigen Interessenten verhandelt.

Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden und erlischt mit der Abholung des Ofens durch seinen Besitzer. Dieser kann jederzeit einen eigenen Kaufinteressenten finden, sofern das Depot keinen aktuellen Käufer für das Objekt bedient. In diesem Falle geht die Verkaufsabwicklung durch das Depot vor.

Nach 12 Monaten holt der Eigentümer seinen Ofen wieder ab, überlasst ihn dem Depot zu einem für beide Seiten akzeptablen Preis, oder der Vertrag wird um ein weiteres Jahr verlängert. In diesem Falle wird ein neues Preisziel einvernehmlich festgelegt. Bei Uneinigkeit erlischt der Vertrag.


Flankierende Maßnahmen:

Wenn ein Ofen gebaut wird ist das oft ein Eingriff in bewohnte Räumlichkeiten. Fußböden, Wände, Decken und angrenzende Wohnräume müssen vor Staub und mechanischen Schäden geschützt werden.

Oft kommt es vor, dass Abbrucharbeiten oder sonstige Eingriffe in die Bausubstanz vorgenommen werden müssen. Verbrennungsluftzufuhr und Rauchabzug müssen gegebenenfalls verlegt werden. Eventuell müssen Elektriker und Heizungsbauer hinzugezogen werden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Zusatzarbeiten mitunter hohe Kosten verursachen können. Umso wichtiger ist es solche Eingriffe vorher detailliert zu planen.

Natürlich kann es durchaus vorkommen, dass im Zuge dieser bauseits bedingten Zusatzarbeiten verdeckte Bauschäden, insbesondere bei Altbauten, zum Vorschein kommen oder alte Baumängel entdeckt werden.

Alle diese Dinge sind zunächst nicht im Gewerkpreis eines Ofens enthalten und müssen von Fall zu Fall immer wieder aufs Neue besprochen bzw. berechnet werden. Hierbei sind Sie in unserem erfahrenen Team gut aufgehoben.