§1 Sicherheitsrichtlinien für physische Präsenz:
Es dürfen nicht drei Mitglieder des O5-Rats gleichzeitig innerhalb derselben Site anwesend sein! Sondergenehmigung nur bei Ratsversammlung.
§2 Autorität und gegenseitiger Respekt:
Die Autorität innerhalb des Rats ist essentiell für die Stabilität und das Funktionieren der Stiftung. Jegliche internen Konflikte oder Schädigungen unter den Mitgliedern schwächen nicht nur den Rat,sondern auch die gesamte Stiftung. Daher sind die höflichkeits etiketten stets zu wahren!
§3 Kontakt Beschränkung:
Kontakt mit Anomalien sowie D-Klassen-Personal ist den Mitgliedern nur mit Sondergenehmigung des Ratsvorsitzes oder seiner Stellvertretung erlaubt, sollten sie ohne die benötigte Genehmigung fortfahren, werden schwere Sanktionen verhängt!
§4 Notfallprotokolle bei Code Red:
Bei einem Code Red hat die Spezialeinheit Alpha 1 (“The Red Right Hand”) die uneingeschränkte Autorität, O5-Mitglieder zum sofortigen Rückzug in den sicheren Bunker zu zwingen, im falle einer Notlage sind die Aufforderungen der Alpha 1 unverzüglich Folge zu leisten.
§5 Anonymität und Schutz der identität:
Die Identität jedes O5-Mitglied ist unter allen Umständen streng geheim zu halten. Sollte jedoch die Identität des O5 offenbart worden sein, muss das nicht befugte Personal Augenblicklich terminiert werden!
§6 Entscheidungsfindung:
Entscheidungen, die den Rat betreffen, bedürfen einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel, also 8 Mitglieder müssen für ja stimmen, damit der Antrag angenommen wird.
§7 Verbot der Nutzung von SC-Objekten für persönliche Zwecke:
O5-Mitgliedern ist es strengstens untersagt, SCPs für ihre eigenen Zwecke zu verwenden, sollte dies festgestellt werden umgehen schwerste Sanktionen folgen!
§8 Verbot der Beeinflussung von Erinnerungen:
Kein O5-Mitglied darf die eigenen Erinnerungen oder die ander Ratsmitglieder gezielt löschen, verändern oder manipulieren, außer dies wird durch den gesamten Rat einstimmig beschlossen. Gedächtnismanipulationen sind ein letzter Ausweg und bedürfen strikter Aufsicht!
§9 Verpflichtung zur Unabhängigkeit:
O5-Mitglieder dürfen keine persönliche Bindung oder Beziehung zu anderen hochrangigen Mitgliedern der Stiftung. Jegliche Form von Interessenkonflikten sind zu vermeiden!
§10 Isolation bei Verdacht auf Kontaminierung:
Sollte ein O5-Mitglied im Verdacht stehen, mit einer memetischen oder anderweitig gefährlichen Anomalie in Kontakt gekommen zu sein, muss er sich sofort isolieren und unter Quarantäne stellen! Die Untersuchung und Freigabe abliegt einer speziell autorisierten internen Untersuchungseinheit.
§11 Ethikkodex
Jedes O5-Mitglied muss sich an die Ethischen Richtlinen halten,
sofern es möglich ist handeln sie immer im wohl der Stiftung
sollten sie gegen Ethische Grundregeln verstoßen wird die Ethik
sie sanktionieren!
Jegliches Ausnutzen von Grauzonen wird nicht toleriert!