§1.1 Was ist UnRP?
UnRP (Unrealistisches Roleplay) ist, wenn das Verhalten in einer Fraktion so gar nichts mit dem zu tun hat, was man von dieser Fraktion erwarten würde. Zum Beispiel: Eine Mafia sollte sich wie eine Mafia verhalten und nicht wie ein Haufen chaotischer Aufschneider. Genauso gilt das für Beamte sie müssen ihren Jobs mit der nötigen Ernsthaftigkeit und Authentizität nachgehen. Ein typisches Beispiel für UnRP wäre, wenn jemand in einer Mafia jemanden anspuckt das ist einfach nicht der Stil. Und auch leere Jobanzeigen oder „Test“-Anzeigen gehören hier hin. Wer gegen diese Grundsätze verstößt, bekommt ein Gespräch mit der Fraktion und in vielen Fällen eine Verwarnung wegen UnRP.
§1.2 Die Fraktionssperre
Wenn jemand aus einer Fraktion austritt, muss er oder sie erstmal 24 Stunden Ingame warten, bevor der nächste Fraktionswechsel ansteht. So stellen wir sicher, dass es keine schnellen Wechsel gibt, die das Spiel aus der Balance bringen. Und falls jemand trotzdem früher in eine andere Fraktion möchte, ist das nur mit einem triftigen RP-Grund möglich zum Beispiel, wenn es eine Versetzung gibt, die im Rollenspiel sinnvoll ist. In diesem Fall kann die Fraktionssperre von der Fraktionsverwaltung oder dem High-Team aufgehoben werden.
§1.2.1 Leadersperre
Sollte man eine Fraktion auflösen, wird eine aufgelöst oder man gibt die (Co.) Leaderschaft ab, hat die Leitung dieser eine zwei-wöchige Leadersperre und darf somit keine weitere Fraktion in diesem Zeitraum gründen oder Konzepte dafür einreichen.
§1.3 Fraktionsverwarnungen
Wenn 5 Mitglieder einer Fraktion gleichzeitig gegen Regeln verstoßen, wird die Fraktion insgesamt mit einer Verwarnung bestraft. Und hier wird es ernst: Wenn eine Fraktion drei Verwarnungen kassiert hat, wird sie aufgelöst. Das soll sicherstellen, dass alle Mitglieder ihre Verantwortung in der Gruppe wahrnehmen und sich nicht auf die anderen verlassen.
§1.4 Befreiung aus der Haftanstalt
Wenn ein Mitglied einer Fraktion in einer Haftanstalt sitzt, darf diese Einrichtung unter bestimmten Bedingungen angegriffen werden, um das Mitglied zu befreien. Wichtig ist dabei, dass die Befreiung realistisch und umsetzbar ist also keine Aktionen von niedrigeren Rängen, die keine Chance hätten, erfolgreich zu sein. Für einen solchen Angriff müssen sich mindestens fünf Mitglieder einer Fraktion zusammentun.
Innerhalb der Mauern der Haftanstalt haben die staatlichen Fraktionen das Recht, jederzeit Schusswaffen einzusetzen ohne Vorwarnung, wenn die Sicherheit der Anstalt bedroht ist. Dieser Einsatz dient einzig und allein der Gefahrenabwehr und dem Schutz aller Beteiligten vor unmittelbaren Bedrohungen.
§1.5 Kämpfen innerhalb von Gebäuden
Kämpfe werden nur noch außerhalb des Interieurs ausgetragen. Wenn es zu einem Kampf in einem Gebäude kommt, darf man sich nicht mehr im Interieur vercampen. Wenn man zu diesem Zeitpunkt innerhalb des Interieurs ist, dann muss man dieses unter jeden Umständen verlassen. Das gilt ebenso bei einer gescheiterten Verhandlung mit anschließendem Schussgefecht bei einem Ladenraub oder Ähnlichem. Wenn die Fraktion umzingelt ist und keine Fluchtmöglichkeit besteht, sollte man sich ergeben.
§1.6 Beschwerden
§1.6. Abs.1
Das Ziel der Fraktionsverwaltung ist es, Beschwerden primär untereinander zu klären und nur im Notfall ernsthaft zu handeln (Frakwarn oder ähnliches)
§1.6 Abs.2
(1) Die Fraktionsverwaltung sollte nur im Ernstfall dazugezogen werden, Situationen sollten so weit wie möglich noch im RP geklärt werden.
(2) Beschwerden / Reports über einzelne Spieler einer Fraktion wird stets über den normalen Suppport geklärt.
(3) Sollten Regelverstöße von der Mehrheit ab 5 Personen der Fraktion geschehen, so wird sich im Hauptdiscord via Fraktions Ticket gemeldet um ein Gespräch mit einem Fraktionsverwalter zu erhalten.
**Zinken** bedeutet, einer Person alle Waffen, Ausrüstung und verbotenen Gegenstände abzunehmen.
Dazu zählen insbesondere Waffen, Munition, Schutzwesten und vergleichbare Kampfmittel.
§1.7 Der Terrorstatus
Der Terrorstatus beschreibt die Einstufung einer illegalen Gruppierung oder Fraktion als besonders schwerwiegende, organisierte und sicherheitsgefährdende Vereinigung.
Eine solche Einstufung erfolgt, wenn das Verhalten der Fraktion die öffentliche Ordnung, die Sicherheit der Bevölkerung oder die Handlungsfähigkeit staatlicher Behörden erheblich und nachhaltig beeinträchtigt.
Ein Terrorstatus kann insbesondere verhängt werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- wiederholte Begehung schwerer Gewalttaten gegen Behörden, Einsatzkräfte oder unbeteiligte Personen,
- Durchführung groß angelegter Anschläge, Geiselnahmen oder koordinierter Angriffe,
- Einsatz automatischer Waffen oder vergleichbarer Mittel,
- gezielte Angriffe auf staatliche Einrichtungen, kritische Infrastruktur oder öffentliche Bereiche,
- dauerhaftes Entziehen der Strafverfolgung sowie gezielte Verbreitung von Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung.
Die Verhängung sowie die Aufhebung des Terrorstatus obliegt ausschließlich der Fraktionsverwaltung.
Jede Entscheidung ist schriftlich zu dokumentieren und nachvollziehbar zu begründen.
Mit der Verhängung des Terrorstatus treten folgende mögliche Maßnahmen in Kraft:
- Erweiterung der Befugnisse für Sicherheitsbehörden,
- Erhöhung der Strafmaße und Strafgelder für sämtliche begangenen Straftaten,
- Erhöhung sämtlicher Haftzeiten um 100 % bis zu einer maximalen Haftdauer von 240 Minuten,
- priorisierte Fahndung und Ermittlung,
- Durchführung groß angelegter Einsatzmaßnahmen,
- sofortige Schussfreigabe gegenüber Mitgliedern der betroffenen Organisation, sofern diese sich nicht unverzüglich und widerstandslos ergeben,
- Beschlagnahmung sämtlicher mitgeführter oder gelagerter Gegenstände mit Ausnahme von Nahrung,
- permanente Freigabe zur Durchsuchung und Sicherstellung von privaten Wohnungen, Geschäftsräumen, Fahrzeugen sowie sonstigen Räumlichkeiten,
- verschärfte Maßnahmen gegen Mitglieder, Unterstützer sowie bekannte Aufenthaltsorte der betroffenen Fraktion,
- Einschränkung oder Entzug möglicher Privilegien und Sonderrechte (z. B. Approbationen, Anwaltslizenzen, Gewerbeerlaubnis).
Der Terrorstatus wird grundsätzlich für die Dauer von 14 Tagen verhängt.
Eine vorzeitige Aufhebung ist möglich, sofern die betroffene Fraktion nachweislich keine Bedrohung mehr darstellt.
Eine Verlängerung ist zulässig, wenn weiterhin erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen.
Während eines aktiven Terrorstatus ist die betroffene Fraktion zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden verpflichtet.
Die Verweigerung der Kooperation, Flucht oder die Begehung weiterer schwerer Straftaten kann eine Verlängerung oder zusätzliche Verschärfung des Status zur Folge haben.
§2.1 Regeln für Staatsfraktionen
Ein paar wichtige Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen:
Pro Einsatz darf jede Einheit nur einen Hubschrauber verwenden (außer dem Medizinischen Dienst).
Eine Durchsuchung von Fahrzeugen oder Personen muss immer gut begründet werden.
Zivilfahrzeuge dürfen nur von den Spezialeinheiten der Polizei gefahren werden, und das auch nur für verdeckte Ermittlungen.
Staatsfahrzeuge dürfen nicht umgebaut werden, aber ein bisschen Leistungstuning ist in Ordnung.
Die Höchststrafe für Häftlinge liegt bei 120 Haft-Einheiten.
Aus gepanzerten Fahrzeugen darf unter keinen Umständen geschossen werden.
Staatsbeamte dürfen nur die Waffen führen, die sie auch legal erwerben können.
Das Teilen von Daten aus dem BZR, oder den Zugang zu diesem, ist absolut tabu!
Es ist Pflicht, als Mitglied einer legalen Fraktion seinen FiveM Namen anzupassen. Das Fraktions-Kürzel, das zu verwenden ist, wird von der Fraktionsverwaltung entschieden.
Beispiel:
POL x Vorname Nachname
UKK x Vorname Nachname
Wichtig: Eure Waffen sind nur zur Selbstverteidigung da! Wenn der Verdächtige keine Waffe hat, nutzt einfach euren Taser oder Dienstwagen. Verfolgungsjagden können genauso viel Spaß machen! Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen wegen UnRP oder Gambo rechnen.
§2.2 Korruption innerhalb von Staatsfraktionen
Ein paar Regeln zu Korruption, die definitiv nicht übertreten werden sollten:
Es ist erlaubt, dass Staatsfraktionen Informationen an illegale Fraktionen weitergeben, aber es gibt eine wichtige Ausnahme: Führungskräfte oder Beamte, die ein Unternehmen führen, dürfen in keinem Fall korrupt sein.
Wenn du handfeste Beweise hast, dass ein Beamter sich korrumpiert hat, kannst du ihn sofort aus dem Dienst entfernen lassen.
Korruption mit Waffen oder ähnlichem, um sich persönlich einen Vorteil zu verschaffen, ist jedoch strikt verboten! Das betrifft das Weitergeben von Waffen, das Entnehmen von Gegenständen aus der Asservatenkammer oder den Besitz von illegalen Waffen.
Das Mitführen dienstlicher Gegenstände außer Dienst wird ebenso sanktioniert.
§2.3 Razzien
Razzien sind zwar eine gute Möglichkeit, um gegen illegale Aktivitäten vorzugehen, aber auch hier gibt es Regeln:
Dreimal pro Neustart darf auf jeder illegalen Route eine Razzia durchgeführt werden. Aber keine Sorge, es ist nicht erlaubt, einfach mal schnell den Eingang zu blockieren, um eine Razzia zu vermeiden. Wenn eine Razzia durchgeführt wird, muss sie von einer Führungskraft befohlen werden (die eine spezielle Berechtigung hat).
Wenn eine Razzia auf einem Anwesen einer illegalen Fraktion gemacht werden soll, muss diese bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden. Eine Razzia darf nur durchgeführt werden, wenn genügend Beweise vorliegen. Die Fraktionsverwaltung entscheidet, ob die Beweislage ausreicht.
§2.4 Zugriff auf Anwesen
Wenn jemand während einer Verfolgungsjagd auf ein Anwesen flieht, dürfen die Beamten maximal 10 Minuten auf das Grundstück gehen. Wenn die Situation aussichtslos erscheint, müssen die Beamten sich zurückziehen oder einen Antrag für eine Razzia stellen.
§2.5 Behandlungen
Mediziner sollten nicht an RP-Situationen teilnehmen, in denen aktiv geschossen wird oder das Leben gefährdet ist. Wiederbelebungen sind in solchen Fällen nicht erlaubt, außer bei Einsatz-Medizinern, die natürlich ausgenommen sind.
§2.6 Missbrauch der Arbeitszeiterfassung
Wenn du bei einer Staatsfraktion arbeitest, dann solltest du immer darauf achten, dich korrekt auszustempeln, sobald du deinen Dienst beendet hast. Es ist einfach unfair (und auch nicht erlaubt), die Zeiterfassung weiterlaufen zu lassen, obwohl du nicht mehr arbeitest das nennt man „Paycheck Farming“ und das gibt's bei uns nicht. Es geht darum, dass deine Arbeitszeit und deine Bezahlung wirklich der Arbeit entsprechen, die du auch geleistet hast. Also, immer schön ordentlich ausstempeln, wenn du Feierabend machst! Denn nur so bleibt alles fair und transparent für alle.
§3.1 Was sind illegale Fraktionen?
Illegale Fraktionen sind Gruppen, die sich außerhalb des Gesetzes bewegen. Sie dürfen bis zu 30 Mann +2 Frauenplätze haben und dementsprechend mit 25 Mann agieren. Alle Organisationen, die nicht dem Staat dienen, gelten als illegal.
Hier einige Regeln, die für illegale Fraktionen besonders wichtig sind:
- Es darf nur ein Hubschrauber gleichzeitig in der Luft sein.
- Es darf nur eine BF benutzt werden , diese darf nicht nachbesetzt werden. Ausgenommen sind "nicht geplante Fights".
- Auf dem eigenen Gelände kann ohne vorherige Ankündigung geschossen werden.
- Mitglieder einer illegalen Fraktion dürfen ausschließlich mit den für ihre Fraktion vorgesehenen Fahrzeugen unterwegs sein. Diese müssen in der jeweiligen Fraktionsfarbe lackiert sein. Ausgenommen von dieser Regel sind BMX oder andere Fahrräder. Zudem dürfen “Caller” Fahrzeuge in einer helleren Farbe lackiert sein.
- Das Benutzen von zivilen Fahrzeugen oder Fahrzeugen anderer Fraktionen ist strengstens untersagt.
Ausnahme: Privatfahrzeuge dürfen ausschließlich dann genutzt werden, wenn sie in der offiziellen Fraktionsfarbe umlackiert sind. Ausgenommen von dieser Regel sind BMX oder andere Fahrräder. Diese dürfen nur für private Zwecke verwendet werden (z. B. Freizeit, eigenständige Fahrten, RP außerhalb der Fraktionstätigkeit).
- Bei fraktionsbezogenen Aktivitäten (z. B. Ride-Outs, Base Raids, Raubüberfälle, etc.) besteht Pflicht zur Nutzung der offiziellen Fraktionsfahrzeuge.
- Es ist Pflicht, als Mitglied einer illegalen Fraktion seinen FiveM Namen anzupassen.Das Fraktions-Kürzel, das zu verwenden ist, wird von der Fraktionsverwaltung entschieden.
Beispiel:
CUKUR x Vorname Nachname
GMBH x Vorname Nachname
§3.2 Waffenlager und Ausrüstung
Der gesamte Bestand an Waffen muss im zentralen Waffenlager der Fraktion aufbewahrt werden, der Privatbesitz von Waffen ist verboten, auch wenn die Fraktion aufgelöst wird. Eigenbestand darf während der Zeit in einer Fraktion nicht aufgebaut werden. Das heißt, Waffen, Drogen, Schwarzgeld und andere Gegenstände dürfen nicht im Kofferraum, Lager, Haus oder Handschuhfach gelagert werden.
Besondere Hinweise:
Jegliche Fraktionslager und Waffenlager dürfen nicht ohne Absprache mit dem Fraktionsführer leergeräumt werden.
Es darf niemand gezwungen werden, Waffen aus dem Waffenlager zu nehmen.
Es ist nicht erlaubt, Waffen heimlich in Kofferräumen oder anderswo zu verstecken, besonders nicht, wenn bereits eine Razzia bevorsteht.
§3.3 Aufbauschutz
Illegale Fraktionen haben die Möglichkeit, einen sogenannten „Aufbauschutz“ für 3 Tage zu beantragen. In dieser Zeit darf niemand die Fraktion zu Aktionen provozieren. Dennoch ist die Fraktion im Aufbauschutz nicht unantastbar.
Beispiel: Sich auf einer Route aufhalten. Illegale Aktivitäten, die mit anderen Fraktionen zusammenhängen.
Dieser Schutz muss über die Fraktionsverwaltung beantragt und genehmigt werden. Ein klarer Vorteil, so können sich die Fraktionen in Ruhe etablieren.
§3.4 Routen und deren Kontrolle
Das Beanspruchen von Routen muss auf nachvollziehbaren Gründen basieren (z. B. ständige Präsenz auf der Route, abgelehnte Partnerschaften oder schlechte Verwaltung). Ein einfaches „wir übernehmen das jetzt“ reicht nicht aus.
Wer eine Route besitzt, muss diese aktiv verteidigen und überwachen. Die Kontrolle über eine Route umfasst Farm-Spots, Verarbeitung und Verkauf.
1. Besitzdauer und Verkauf
- Eine Route darf erst nach drei Wochen Besitz verkauft werden (Verkauf über Geld oder Tausch von Waren). Ein früherer Verkauf ist nicht zulässig.
2. Forderung einer Route
- Eine andere Fraktion darf eine Route erst dann fordern, wenn die aktuelle Besitzer-Fraktion sie mindestens 3 Tage lang in Besitz hatte.
- Eine Forderung kann ausschließlich durch einen Kampf erfolgen.
- Nachdem eine Forderung ausgesprochen wurde, hat die betroffene Fraktion 24 Stunden Zeit zu reagieren, um den Kampf anzunehmen oder einen Termin zu vereinbaren.
- Der Kampf wird zwischen den jeweiligen Leaders/Co-Leaders beider Fraktionen vereinbart und muss innerhalb von 4 Tagen nach der Forderung stattfinden.
- Der Sieger des Kampfes übernimmt die Route vollständig.
3. Einschränkungen
- Wer eine Route besitzt, darf keine zweite beanspruchen.
- Eine Fraktion darf sich auf maximal einer Route einkaufen, wenn sie bereits eine Route besitzt.
- Wer keine Route besitzt, darf sich auf maximal zwei Routen einkaufen.
- Insgesamt darf keine Fraktion auf mehr als drei Routen gleichzeitig aktiv sein, unabhängig davon, ob mit Erlaubnis oder ohne.
- Das Betreten fremder Routen ohne Erlaubnis erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Nach einer Schießerei gilt eine Waffenruhe von drei Stunden, um eine Klärung zu ermöglichen.
4. Push-Regelung und Waffenruhe
- Wechselt eine Route den Besitzer, kann sie ohne zusätzliche Wartezeit erneut gepusht werden.
- Ein Push darf ausschließlich aus einem schlüssigen, rollenspielerisch nachvollziehbaren Anlass erfolgen, z. B.:
- Bruch bestehender Abmachungen oder ausgehandelter Waffenruhen
- Eskalationen, Provokationen oder Vergeltungsaktionen aus vorherigen Konflikten
- Fortgeführte Fehden oder Machtkämpfe zwischen Gruppierungen (unabhängig vom aktuellen Routenbesitz)
- Eine Fraktion darf maximal Drei verschiedene Routen pro Tag pushen, jedoch nicht Dreimal dieselbe Route.
- Zwischen zwei Pushs müssen mindestens zwei Stunden Pause liegen.
5. Meldepflicht
Alle relevanten Änderungen oder Ereignisse im Zusammenhang mit Routen (z. B. Kämpfe, Verkäufe oder größere Konflikte) müssen der Fraktionsverwaltung rechtzeitig gemeldet werden.
§3.5 Kriege
VORWORT :
Die Fraktionsverwaltung weist nochmal ausdrücklich darauf hin, dass ein Kriegsvertrag nur mit einem längeren RP-Strang eingereicht werden darf.
Wir möchten nicht, dass willkürlich die Verträge eingereicht werden aus belanglosen Gründen oder zum Zeitvertreib.
Die Fraktionsverwaltung behält sich jederzeit vor, die Verträge abzulehnen oder sogar frühzeitig zu beenden.
Diese Vorlage muss Genutzt werden! = Kriegsvertrag Vorlage
§3.5 Abs.1
Ein Krieg darf nur durch den Leader einer Bad-Fraktion (Rang 12) oder dessen Vertretung (Rang 11) erklärt werden. Dies wird im Fraktions Discord Angekündigt bzw. wird dort der Vertrag eingereicht. Die Fraktionsverwaltung bearbeitet den Vertrag und beide Parteien werden zum Gespräch eingeladen.
§3.5 Abs.2
Nach dem Aussprechen eines Kriegs-Vertrags dürfen beide Parteien bis zum Kriegsbeginn nicht aggressiv gegeneinander handeln.
§3.5 Abs.3
Ein Kriegsvertrag gilt als besiegelt, wenn beide Parteien den Konditionen zugestimmt haben. Eine Änderung während des Kriegszustands ist nur im Einvernehmen beider Parteien, sowie der Fraktionsverwaltung möglich.
§3.5 Abs.4
Wird der vorgelegte Kriegsvertrag durch die Fraktionsverwaltung genehmigt, so beginnt der Kriegszustand nach Absprache mit beiden Parteien um 18:00 Uhr am Folgetag.
Man darf nur maximal 2 Tage für eine Vorbereitungszeit fordern.
§3.5. Abs.5
Nur die Fraktionsverwaltung darf den Kriegsvertrag ablehnen, die angegriffene Fraktion darf sich im Gespräch über die Geschichte äußern und versuchen die Fraktionsverwaltung zu überzeugen, wieso der Krieg Vertrag nichtig ist.
§3.5 Abs.6
Der Kriegszustand dauert 7 Tage, sollten beide Parteien keine Einigung gefunden haben so kann die Fraktionsverwaltung diesen Krieg verlängern. Sollte eine Partei keine Ressourcen oder Motivation haben, so wird diese Partei als Verlierer deklariert. Außer die Fraktionsverwaltung äußert ein Unentschieden oder beendet den Krieg, z.B. wegen zu vielen Supportfällen oder sonstigen Streitigkeiten.
§3.5. Abs.7
Eine Partei wird als Verlierer deklariert, sobald die Forderung erfüllt wurde.
Die Forderung zählt für beide Parteien, z.B. 5 Millionen und eine Entschuldigung.
§3.5 Abs.8
In den ersten 96 Stunden (4 Tage), kostet das vorzeitige Ende der Forderung doppelt so viel. Beispielsweise: Forderung - 5 Millionen Freikauf, innerhalb 96 Stunden -> 10 Millionen.
§3.5. Abs.9
Die Forderung im Kriegsvertrag darf nicht mehr als 5 Millionen betragen. Ausnahme, die Fraktion überzeugt die Fraktionsverwaltung, weshalb eine Erhöhung gerechtfertigt sei.
-
§3.5.1 Abs.1
Im Kriegszustand sind in den ersten 30 Minuten nach und vor einem Serverrestart keine Baseraids erlaubt.
§3.5.1 Abs.2
Während des Krieges ist es verboten neue Mitglieder in die Fraktion aufzunehmen.
§3.5.1. Abs.3
Nach einem großen Fight, beispielsweise 15 vs 15, ist es nicht erlaubt, die gegnerische Partei zu ZINKEN (Waffen oder Sonstiges zu beklauen). Die Partei muss nach 15 Minuten direkt ausbluten. Es darf keine Zeit hinausgezögert werden. Ausnahme hiervon ist, wenn mit der gegnerischen Partei das Gespräch gesucht wird und diese nach dem Gespräch am Ende des Gefechts am Leben gelassen wird.
Ein Abnehmen ist dabei nicht erlaubt, ebenso darf die Situation nicht künstlich hinausgezögert werden.
§3.5.1 Abs.4
Eine Belagerung kann als Baseraid gezählt werden, wenn die gegnerische Partei länger als 10 Minuten die Base abcampt oder dauerhaft um die Base herum fährt.
§3.5.1 Abs.5
Im Kriegsvertrag wird ausgemacht, wie häufig am Tag ein Baseraid stattfinden darf. Sollte Partei A hierbei von Partei B verfolgt werden, und Partei A flüchtet in die Base, so wird dies als “ Free Baseraid “ deklariert. Da die Partei in ihre Base geflüchtet ist.
§3.5.1 Abs.6
Beide Fraktionen dürfen niemals ihr Kriegsoutfit ausziehen. Hierbei sind Server Tätigkeiten wie z.B. Guide (Einreise) Supporter etc. ausgeschlossen.
§3.5.1 Abs.7
Beide Fraktionen dürfen nicht in privaten Fahrzeugen, z.B. Import Fahrzeuge. Sie dürfen ausschließlich Fraktionsfahrzeuge benutzen. Beispiel. Mafia A fragt Gang B: “Willst du einsteigen?” Gang B hat krieg mit Gang C und darf somit nicht in das Auto von Mafia A einsteigen. Fraktionsfahrzeuge sind die Fahrzeuge, die auch im Regelwerk deklariert wurden oder es gibt eine Absprache im Kriegsvertrag.
§3.5.1 Abs.8 - Belebte Zonen!
In belebten Zonen sind kriegerische Handlungen grundsätzlich zu vermeiden.
Kommt es dennoch zu einer Situation, ist diese unverzüglich zu deeskalieren oder aus dem Bereich zu verlagern.
Abcampen, gezieltes Aufhalten oder bewusstes Verbleiben in belebten Zonen ist untersagt.
Das gezielte Herbeiführen oder Ausnutzen solcher Bereiche ist verboten.
§3.6 Base-Raid
§3.6 Abs.1
(1) Konflikte zwischen Bad Fraktionen müssen zuerst verbal geklärt werden. Es sei denn, es bestehen genügend Gründe (Pitten oder Beleidigen zählen darunter nicht).
Wir behalten uns vor dies zu sanktionieren!
(2) Ausnahmen sind hierbei schwerwiegende Gründe, die zu einem Baseraid führen können. Folgende Ausnahmen werden als legitim anerkannt einen Baseraid auszuführen:
Nicht Bezahlen einer Forderung.
Die Einnahme der Route.
Das mehrmalige Zinken.
§3.6 Abs.2
(1) Das Campen auf dem Anwesen / Hood ist strengstens verboten.
(2) Nachdem ein Baseraid gelungen ist, darf die Gewinnerpartei nach dem Hochholen nur 30 Minuten lang das Anwesen belagern.
§3.6 Abs.3
Forderungen müssen realistisch gehandhabt werden. (Maximal 30% mehr als das verlorene Gut)
§3.6 Abs.4
Forderungsgründe dürfen nicht aufgrund von Pitten oder das einmalige Beleidigen gestellt werden.
Folgende Gründe werden als legitim anerkannt eine Forderung zu stellen:
Mehrmaliges Zinken
Mehrmaliges respektloses Verhalten der Gegenpartei
Kampf der Farbe
Nach einem verlorenen geplanten Kampf (mind. 1 Überlebender)
(1) Nach einem erfolgreichen Baseraid dürfen keine neuen Forderungen in Form von Items gestellt werden, sofern die unterlegene Partei gezinkt wurde.
(2) Ausgenommen hiervon sind Forderungen, die bereits vor dem Baseraid eindeutig gestellt und kommuniziert wurden.
§3.6 Abs.6
Zivilisten ist es nicht gestattet eine Fraktion zu baseraiden, da kein RP Strang möglich ist aufzubauen.
§3.6 Abs.7
(1) Nachdem mindestens 80% liegt und dabei ausgeblutet sind, hat die Partei komplett verloren.
(2) Die Verlierer Partei können den RP-Strang dennoch weiter fortführen, die Gewinnerpartei nicht.
§3.6 Abs.8
(1) Das Flüchten in den Gangwar sowie in das FFA fällt unter RP-Flucht und ist während eines Baseraids untersagt. Wir behalten uns vor dies zu Sanktionieren.
(2) Man darf eine Partei, nachdem sie aus einem Gangwar kommt, erst nach einer Vorbereitungszeit von 10 Min Baseraiden.
§3.6 Abs.11
Bei einem Baseraid oder einer Razzia muss der Zugang zu Interiors bzw. MLOs gewährleistet sein.
Verfügt ein Objekt über mehrere Zugänge (z. B. zwei Tore oder mehrere Eingänge), muss mindestens ein Zugang offen und nutzbar sein.
§3.7 Forderungen stellen
Forderungen an eine Fraktion dürfen nur gestellt werden, wenn mindestens ein Co-Leader oder Leader der gegnerischen Fraktion anwesend ist
Forderungen müssen fair, realistisch und RP-begründet sein und dürfen nicht der reinen Bereicherung dienen.
Für jede Forderung ist eine klare Entscheidungsfrist festzulegen; bis zu deren Ablauf ist jede Gewalt untersagt.
Gewinnt eine Fraktion den anschließenden Konflikt, darf die Forderung nicht erhöht werden und ist von der unterlegenen Fraktion verbindlich zu erfüllen.
§3.8 Bündnisse und Partnerschaften
Jedes Bündnis ist vorab bei der Fraktionsverwaltung anzumelden und genehmigen zu lassen.
Bündnisse zwischen Gangs und Mafien sind ausgeschlossen.
Voraussetzung für eine Genehmigung ist ein schlüssiger und langfristiger RP-Hintergrund.
Nach Genehmigung haben beide Fraktionen sicherzustellen, dass sie bei gemeinsamen Aktionen klar als zusammengehöriges Team erkennbar sind.
§3.9 Fraktionskleidung
Die Fraktionskleidung muss einheitlich, konzepttreu und RP-gerecht sein.
Beispiele: Mafien keine kurze Hose, Gangs keine Anzüge; Gesichtsbemalungen sind generell untersagt.
Abweichungen führen zu einer Verwarnung; ausgenommen ist die Fraktionsführung.
Jedes Mitglied muss durch mindestens zwei feste Kleidungsmerkmale erkennbar sein (Hose & Torso)
Bei Kriegen, Kriegsverträgen oder größeren Konflikten sind vollständig einheitliche Outfits verpflichtend.
Alle Mitglieder müssen gleich aussehen.
Ausnahme: Backstep und Caller dürfen sich leicht abheben (z. B. anderes Shirt oder andere Maske).
Weitere Abweichungen (z. B. andere Hüte, Farben oder zusätzliche Accessoires) sind nicht erlaubt.
§4.0 Jumpen
Jumpen ist ausschließlich zwischen Gangs mit gültigem RP Grund erlaubt. Es ist ausschließlich Faustkampf erlaubt; der Einsatz von Waffen, Hilfsmitteln oder das Eingreifen Dritter ist verboten. Nach Beendigung des Jumpens müssen sich die beteiligten Parteien gegenseitig reanimieren, danach ist keine weitere Gewalt erlaubt und der Konflikt gilt als beendet. Regelverstöße werden entsprechend sanktioniert.
§4.1 Das „Blood-Out“-Verfahren
(1) Mit einem Bloodout aus der Fraktion, vergisst die Person jegliche "Interne" Informationen über die Fraktion. Jegliche Erinnerung, bezüglich den sozialen Kontakten, bleiben bestehen.
(2) Die vergessenen "Interne" Informationen und wieso es zum Bloodout gekommen ist, können durch Dritte nicht wieder in Erfahrung gebracht werden! (z.B. für Racheakte etc.)
§4.1 Abs.6
Um eine Bloodout wie in §4.1 erwähnt verteilen zu dürfen, muss ein Bloodin stattgefunden haben, darunter zählt auch ein Schwur oder ähnliches.
§4.1 Abs.7
Ein Bloodout ist nur geltend wenn ein Leader dies vollführt (Rang 10 bis 12)
§4.1 Abs.8
Die Leaderschaft ist verpflichtet ab jetzt die kommenden Bloodout´s zu protokollieren (z.B. Discord wo die Fraktionsverwaltung Einblick hat). Der Spieler darf solange der aktuelle Leader die Fraktion leitet nicht wieder in die Fraktion eingeladen werden. Erst nach 30 Tagen verfällt diese Regelung und dient als Anti Frak Hopper Regel.
§1 Abs.1
Es müssen mindestens 7 Mitglieder der Verteidiger Fraktion auf dem Server online sein, um ein Gebiet angreifen zu können.
§1 Abs.2
Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, Fraktionen zu sanktionieren, wenn es zum Aktivitäts Druck gegenüber den Mitgliedern kommt. Gangwar ist eine Nebenbeschäftigung und wird nicht als “Must Have” hingestellt, sondern wird als Freizeitaktivität deklariert.
§1 Abs.3
Wir wollen, dass das Spiel für alle Spaß macht und hochwertiges RP im Vordergrund steht. Daher bitten wir euch, keine Gangwar-Kämpfe auf Plattformen wie YouTube oder im #╠│rp-bilder zu teilen.
§1 Abs.4
Solange das Gangwar läuft ist man verpflichtet zu “Incen” (rein zu fahren), wenn man einmal angefahren ist.
Zeit Spielerei sowie absichtliches Fernbleiben vom Gebiet, weil man gewinnt - wird sanktioniert.
§1 Abs.5
Gangwar-Kampf darf niemals das RP beeinflussen es bleibt immer ein getrennter Bereich. Wenn eine Fraktion nach einem verlorenen Gangwar beginnt, gegen andere Fraktionen aus Frust zu handeln, wird das mit einem Fraktionswarn bestraft. Fairness ist das A und O.
§1 Abs.6
(1) Der DriveBy von Fahrzeug zu Fahrzeug, ist im Gangwar erlaubt. VDM oder sonstige Dinge sind zu unterlassen! (Drive By kommt bald im GW)
§1 Abs.7
Gangwar ist “OOC” (Out of Character Zone), ihr landet in eine anderen Dimension. Es ist verboten zu beleidigen, zu hetzen oder jegliche Art von Personenbezogenen Dingen zu sagen, um den Spieler gegenüber zu verletzen.
Ausnahme bei dieser Regelungen sind Sachen, um die Bad Fraktion zu pushen und motivieren. Beispiel: “ Los Pusht die Fotzen “, Die können nichts die “netten Menschen”.
Es versteht sich von selbst, dass natürlich die gegnerische Partei nicht verletzt werden soll, sondern als Motivation für seine Truppe dient.
§1 Abs.8
Es ist verboten Personen die außerhalb der Zone sind, zu erschießen, anzuschließen oder jegliche Art zu verletzten.
§1 Abs.9
Nur in der dementsprechenden Zone (riesigen Kreis in Rot) wird sich bekämpft.
§1 Abs.10
Die Bad Fraktion ist verpflichtet sich dementsprechend zu kleiden, wichtige Erkennungsmerkmale, sowie mindestens 3 Teil der Fraktions Farbe zu tragen (Oberteil oder Hose).
Sodass die Spieler wissen, auf welche Partei sie schießen.
Sollte es zur gleichen Farbe kommen z.B. Weiß gegen Weiß.
Bitten wir euch, dass eine Fraktion nachgibt und sich z.B. ein schwarzes Oberteil anzieht.
Damit klar erkenntlich ist, wer zu welcher Fraktion zugehörig ist.
§1 Abs.11
Eine Fraktion darf nur maximal 3 Gangwar Gebiete haben.
§1 Abs.12
Sobald man in der Gangwarzone ist (riesigen Kreis in Rot), darf man nicht wieder rausgehen, sowie rausfahren. Man fightet im Gebiet bis zum Tod.
§1 Abs.13
Das Serverteam behält sich vor die Gangwarzone durch Inaktivität zu entziehen.
§1 Abs.14
Die Meta Regelung bleibt im Gangwar weiterhin bestehen. Kommunizieren außerhalb vom Spiel ist strengstens untersagt.
§1 Abs.15
Was während des Gangwars zu beachten ist
Natürlich gelten während des Gangwars die üblichen Regeln wie VDM (Vehicle Deathmatch), (FailRP) und Trashtalk. Offroad-Fahren und OOC-Talk sind nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt.
§1 Abs.16
Das Benutzen und Betreten von tatsächlichen Dächern innerhalb des Gangwar, ist verboten.
§1 Abs.17
Die Regel über demolierte Fahrzeuge (platte Reifen) wird im Gangwar außer Kraft gesetzt.
§1 Abs.18
(1) Die Gegenpartei aus der Zone zu pitten ist untersagt !
(2) Das Rumpitten außerhalb der Zone ist untersagt !
(3) Das Reinpitten in die Zone wird Toleriert (Auto zu Auto!).
§1 Abs.19
Ein Gangwar darf nur mit mindestens 7 Mitgliedern angegriffen werden und sind mit der Mindestanzahl verpflichtet anzugreifen.
§1 Abs.20
Absprachen vor einem Gangwar sind absolut tabu! Ein Beispiel, das gar nicht geht: „Wir kämpfen nur, wenn ihr uns gewinnen lasst.
§1 Abs.22
(1) Sofern eine Fraktion einen Gangwar startet, muss diese innerhalb von 5 Minuten bereits im Gangwar sein und mindestens volle 7 Mann vorweisen können.
(2) Eine Fraktion darf nicht länger als 5 Minuten lang außerhalb der Zone warten.
§1 Abs.23
(1) Das gezielte abcampen und verbleiben in vorteilhaften Gebäuden wie z.B. Parkhäusern, Banken, diverse Einrichtungen, um den Gegner das Gangwar sehr zu erschweren ist untersagt.
(2) Das gezielte abcampen am Zoneneingang ist ebenso untersagt.
§6.1 Was ist eine Partei?
Eine Partei ist ein Zusammenschluss von mindestens fünf engagierten Bürgern, die sich zusammenschließen, um politische Ziele zu verfolgen und ihre Ideen in die politische Diskussion einzubringen. Parteien haben die Aufgabe, die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen zu vertreten. Sie spielen eine zentrale Rolle in der Demokratie, deshalb haben sie sowohl besondere Rechte als auch Pflichten.
Politische Parteien sind Gruppen von Menschen, die langfristig Einfluss auf die Meinungsbildung und die politischen Entscheidungen in unserem Land ausüben möchten sei es im Bundes- oder Landtag.
Dabei ist es wichtig zu wissen: Eine Partei ist keine Fraktion. Das bedeutet, dass die speziellen Regeln für Fraktionen hier nicht zutreffen!
§6.2 Wie gründe ich eine Partei?
Du brauchst mindestens fünf Leute, die gemeinsam eine Partei gründen möchten. Diese fünf Gründungsmitglieder setzen sich zusammen, erarbeiten eine Satzung, formulieren ein Parteiprogramm also die Ziele der Partei und reichen alles bei der Gründung ein. Über die Zulassung entscheidet das Bundeswahlministerium.
Anträge zur Gründung müssen bei der zuständigen Bundesregierung eingereicht werden. Übrigens: Der Vorsitzende der Partei sowie sein Stellvertreter müssen ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen können.
§6.3 Wer kann Mitglied einer Partei werden?
Jeder Bürger hat das Recht, einer Partei beizutreten. Eine Mitgliedschaft in einer Partei ist ein freiwilliges Ehrenamt, das jederzeit neben deinem normalen Job oder Studium ausgeübt werden kann. Die jeweiligen Bedingungen und etwaige Gebühren regelt jede Partei selbst in ihrer Satzung.
Beachte: Eine Partei darf nicht mehr als 20 Mitglieder haben das sorgt für eine überschaubare und effektive Organisation. Wer nur „Anhänger“ ist, zählt nicht als aktives Mitglied.
§6.4 Die Satzung und das Parteiprogramm
Bevor ihr den Antrag stellt, muss der Parteivorsitzende eine Satzung aufsetzen. Diese muss unbedingt regeln:
Wer ist der Parteivorsitzende und wer sein Stellvertreter?
Was ist das Hauptziel der Partei?
Welche Anforderungen stellt die Partei an ihre Mitglieder?
Gibt es eine Gebührenordnung, die berücksichtigt werden muss?
Zusätzlich zur Satzung muss ein Parteiprogramm ausgearbeitet werden. Darin werden alle Themen und politischen Schwerpunkte aufgelistet, die die Partei vorantreiben möchte. Dieses Programm dient im Übrigen auch als Wahlprogramm, falls kein separates Wahlprogramm erstellt wird.
§6.5 Wie löst sich eine Partei auf?
Die Bundesregierung hat jederzeit das Recht, eine Partei aufzulösen und zwar mit sofortiger Wirkung, wenn triftige Gründe vorliegen (dies nennt man „außerordentliche Auflösung“).
Aber auch die Partei selbst kann sich auflösen, wenn die Mitglieder in einer Versammlung darüber abstimmen und die Mehrheit zustimmt (dies nennt man „ordentliche Auflösung“).
§6.6 Was macht eine Partei eigentlich?
Parteien haben die Aufgabe, aktiv an der politischen Willensbildung der Gesellschaft mitzuwirken. Sie übernehmen dabei unter anderem folgende wichtige Aufgaben:
Sie gestalten und beeinflussen die öffentliche Meinung.
Sie sorgen dafür, dass immer mehr Menschen am politischen Leben teilnehmen.
Parteien bringen fähige und verantwortungsbewusste Bürger dazu, öffentliche Ämter zu übernehmen.
Sie stellen Kandidaten für Wahlen und setzen sich für die Umsetzung ihrer politischen Ziele ein.
Sie wirken auf die politische Ausrichtung der Regierung ein.
Parteien stellen sicher, dass eine lebendige Verbindung zwischen den Menschen und den Staatsorganen besteht.
§6.7 Wie tritt eine Partei in der Öffentlichkeit auf?
Parteien haben das Recht, sich zu Versammlungen zu treffen. Dabei müssen sie sich an alle geltenden Regeln und Vorschriften halten. Besonders bei Demonstrationen, Versammlungen oder Kundgebungen ist darauf zu achten, dass keine rechtlichen Bestimmungen übertreten werden vor allem in Bezug auf den Inhalt von Aussagen oder veröffentlichten Texten.
§6.8 Ernsthaftigkeit
Die Zielsetzung und das Wahlprogramm einer Partei haben grundsätzlich keine Grenzen das heißt, du kannst wirklich kreativ werden! Satire, Humor und ein bisschen Sarkasmus sind erlaubt, solange sie im angemessenen Rahmen bleiben. Es ist jedoch wichtig, dass die Partei immer darauf ausgerichtet ist, echte und konkrete Ziele für die Bürger zu erreichen.
Das bedeutet, es sollte eine gewisse Ernsthaftigkeit vorhanden sein. Wenn eine Partei sich ausschließlich darauf konzentriert, die Idee einer Parteigründung ins Lächerliche zu ziehen oder übermäßig ausschweifend ist, könnte dies dazu führen, dass ihr Antrag abgelehnt oder sogar verboten wird. Parteien sollten respektvoll mit der Verantwortung umgehen, die sie übernehmen.
§7.1 Lootdrop-Event
Lootdrop-Events sind keine gewöhnlichen Begegnungen. Sie sind pure Spannung und Nervenkitzel, aber auch pure Gefahr. Dieses Event ist exklusiv für kriminelle Fraktionen alles andere hat hier nichts zu suchen. Legale Gruppen und Unbeteiligte bleiben draußen. Hier zählt nur der Kampf ums Überleben.
Sobald der Lootdrop abgelegt wird, entsteht eine gefährliche Zone. Diese ist etwa 150 Meter groß und wird schnell zu einem Schlachtfeld, auf dem nur die Stärksten überleben werden.
Was passiert in dieser Zone?
Schießen ist hier erlaubt! Aber nur in der roten Zone der Ort, an dem die Jagd beginnt. Hier gibt es keine Regeln außer den Gesetzen des Kampfes.
Die rote Zone wird zum Brennpunkt der Auseinandersetzungen. Alle fraktionierten Gruppen sind hier gefordert, um den begehrten Loot zu sichern. Es wird nicht zugeschaut es wird gekämpft!
Wie verhalte ich mich in der roten Zone?
Jegliche Kämpfe sei es durch Schießereien oder andere Auseinandersetzungen bleiben innerhalb der roten Zone. Was hier passiert, bleibt hier! Keine Gewalt wird außerhalb dieser Zone weitergetragen.
Medics sind hier nutzlos: Wer in der roten Zone zu Boden geht, bleibt dort. Keine medizinische Hilfe, keine Wiederbelebung. Wer kämpft, kämpft bis zum Ende.
Externe Fraktionen haben hier nichts verloren: Rettungsdienste und die Polizei ihr seid während des Events vollkommen ausgeschlossen! Dieses Event ist das Reich der kriminellen Fraktionen, und nur sie dürfen hier die Regeln bestimmen.
§8 Abs.1
Badfraktion vs. Badfraktion: maximal 25 Personen pro Partei.
Badfraktion vs. Polizei: maximal 25 Personen auf Seiten der Badfraktion und 35 Personen auf Seiten der Polizei.
§8 Abs.2
Es müssen mindestens 7 Mitglieder der Verteidiger Fraktion auf dem Server online sein, um ein Labor angreifen zu können.
§8 Abs.3
Das Serverteam behält sich vor das Labor durch Inaktivität zu entziehen.
§8 Abs.4
Nur Angreifer und Verteidiger dürfen sich im Kampf um das Labor einmischen. Jede weiteren Partei zählt unter Drittpartei Regelung, dies gilt auch für Staatsfraktionen.
§8 Abs.5
Um das Labor kämpft man mit seinem eigenen Bestand.
§8 Abs.6
Das Labor und der Kampf darum, ist keine RP freie Zone. Durch diese sollen RP Stränge entstehen und ausgespielt werden.
§8 Abs.7
Sobald der Angriff gestartet ist, darf sofort auf die andere Partei das Feuer eröffnet werden. NACH DEM TIMER!
§8 Abs.8
(1) Das Vermieten und Verkaufen von Laboren ist untersagt, diese können nur durch einen Kampf eingenommen werden.
(2) Die Gewinne des Labores dürfen für "Verhandlungen" oder "Deals" verwendet werden.
Zum Beispiel wird der Inhalt der Workstation vom Labor an eine andere Fraktion verkauft gegen die Erlaubnis auf deren Route.
§8 Abs.19
(1) Die Einnahme eines Labor ist kein RP-Grund einen Base Raid zu vollziehen oder eine Forderung zu stellen.
(2) Als Folgemaßnahmen sind folgende Dinge erlaubt:
Gespräch mit der Gegenpartei suchen
Erneut das Labor angreifen
§8 Abs.11
Wenn Fraktion A das Gangwargebiet von Fraktion B angreift, jedoch Fraktion B das Gangwar nicht anfährt und stattdessen das Labor der Fraktion A angreift. Darf Fraktion A das Labor verteidigen und bei dieser Ausnahme frühzeitig das Gangwar verlassen.
§8 Abs.12
Eine Fraktion darf maximal 1 Labor besitzen.
§8 Abs.13
Der Kampf um das Labor findet ausschließlich am Labor und im unmittelbaren Nahbereich statt (Rote Zone).
§8 Abs.14
In den letzten 15 Minuten vor dem Restart darf kein Angriff gestartet werden.
§8 Abs.15
Ein Labor ist bei einem Angriff grundsätzlich zu verteidigen und anzufahren.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn sich die Fraktion zeitgleich in wichtigen RP-Situationen befindet (z. B. Staatsbankraub, aktive Festnahme oder vergleichbare Großereignisse).
§8 Abs.16
(1) Wenn die Staationsfraktionen ein Labor neutralisieren wollen, gilt das Agierungslimit 25 Personen.
(2) Insgesamt dürfen die Staatsfraktionen maximal 1 Labor am Tag und insgesamt 3 pro Woche neutralisieren.
§9 Abs.1
(1) Ein Konflikt entsteht nach einer nicht erfüllten Forderung, mehrmaligem Zinken und vor dem Kriegsvertrag.
(2) Jede gestellte Forderung muss mit Clip widerlegt werden können!
§9 Abs.2
(1) Man hält sich dennoch an jede Regel beim Fraktion Regelwerk wie auch Server Regelwerk.
(2) Ausnahme, wenn die Regel in dem Konflikt Regelwerk die Regel überschreibt.
§9 Abs.3
Sofern die Partei die die Forderung gestellt hat zinkt, ist die gestellte Forderung hinfällig.
Die Partei der die Forderung gestellt wurde muss das Zinken mit einem Clip beweisen
können.
§9 Abs.4
Bei jedem Konflikt besteht Clippflicht von Leader zu Leader ab dem ersten Kontakt (z. B. Eskalation, Bedrohung, Schussabgabe).
Der Clip muss den Auslöser und Verlauf des Konflikts vollständig zeigen.
Clips sind bei Rückfragen oder Supportfällen auf Nachfrage vorzulegen.
§9 Abs.5
Bei einem Konflikt müssen beide Parteien ausschließlich Fraktionsautos benutzen.
Es darf nur eine BF benutzt werden , diese darf nicht nachbesetzt werden.
§9 Abs.6
(1) Zu jedem Zeitpunkt in einem Konflikt muss die eigene, wie auch Gegner Partei dauerhaft erkenntlich sein, daher sind nur einheitliche Outfits gestattet.
(2) Ausnahme hierbei, wenn es sich um ein Teil des Outfits handelt damit man beispielsweise Caller mit dem Backstep unterscheiden kann.
§9 Abs.7
(1) Der Konflikt endet mit der erfüllten Forderung.
§9 Abs.8
(1) Während eines Konflikts dürfen maximal 3. Mitglieder in die Fraktion eingeladen werden (Clip). Diese Regelung gilt ab dem Stellen der Forderung.
(2) Ausnahmeregelungen können bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden.
§9 Abs.9
(1) Sollte sich eine Fraktion in einem Konflikt befinden, so darf an diese Fraktion von einer dritten Partei keine weitere Forderung gestellt werden, solange der Konflikt anhält.
(2) Sollte eine, sich im Konflikt befindende, Fraktion aggressiv gegen eine andere handeln, kann eine Forderung an Diese nach Abschluss des Konflikts gestellt werden.
(3) Diese Regel verfällt, sofern die Fraktion, welche sich im Konflikt befindet, mehrfach aggressiv gegen eine Dritte Partei handelt.
§9 Abs.10
(1) Sofern sich zwei Fraktionen in einem Konflikt befinden, können beide gemeinsam entscheiden mit wie vielen Personen beide Seiten agieren wollen.
(1.1) Wenn beide Parteien sich uneinig sind, bleibt das allgemeinen Agierungslimit von 25.
(2) Beide Fraktionen können sich auch dazu entscheiden, ob sie bei den Fights einen 2er besetzten Heli nutzen.
(2.1) Sollten sich beide Parteien uneinig bei der Heli Reglung sein, wird auf beiden Seiten nur ein 1er besetzter Heli (Caller) genutzt.
§ 10.1 Was heißt überhaupt "offizielle Fraktion"?
Wenn du Teil einer offiziellen Fraktion bist, spielst du im großen Team mit und das bedeutet Verantwortung. Neben den allgemeinen Regeln gelten für euch auch die speziellen Fraktionsregeln. Als Leader (Fraktionsleiter*in) trägst du nicht nur die Fahne, sondern auch die Verantwortung dafür, dass sich deine Truppe an alle Regeln hält.
§ 10.2 Die Probezeit
Dein Konzept wurde angenommen? Glückwunsch! Jetzt startet eure Probezeit. Wie lange sie dauert, ist offen sie beginnt offiziell mit der Ankündigung auf unserem Discord. In dieser Phase schauen wir genau hin. Regelverstöße in dieser Zeit sind keine Kleinigkeit und können im schlimmsten Fall das Aus für eure Fraktion bedeuten. Ob und wie lange verlängert wird? Das entscheidet die Fraktionsverwaltung ohne Diskussion.
§ 10.3 Regelverstöße
Klar, Fehler passieren. Wenn jemand allein gegen Regeln verstößt, ist das sein Ding. Aber wenn fünf oder mehr Fraktionsmitglieder gemeinsam Mist bauen, sprechen wir von einem Fraktionsverstoß. Und Achtung: Die Leaderschaft zählt doppelt. Drei Verwarnungen = Fraktion weg. In der Probezeit reicht unter Umständen schon eine. Hier gibt die Verwaltung den Ton an.
§ 10.4 Wie viele Leute braucht ihr?
Mindestens drei Leute braucht ihr, um als Fraktion durchzugehen. Maximal 40 sind erlaubt Ausnahme: staatliche Fraktionen. Fällt ihr unter drei Mitglieder, ist Schluss. Dann könnt ihr aber immer noch als einfache Gruppierung unterwegs sein.
§ 10.5 Wer ist eigentlich der Boss?
Derjenige, der die Fraktion gegründet hat, ist der Leader – logisch. Diese Person hat den höchsten Rang und darf sich eine rechte Hand (Co-Leader) in Absprache mit der Fraktionsverwaltung holen. Gemeinsam seid ihr das Führungsteam und müsst für uns jederzeit erreichbar sein.
Fraktionsleader, sowie Fraktions- Co. Leader dürfen keinen Zweitjob ausüben. Diese Regelung stellt sicher, dass die Leitung der Fraktion jederzeit gewährleistet ist und die Verantwortlichen ihren Aufgaben vollständig nachkommen können. Das eigenständige Verlassen ist sowohl für den Leader als auch den Co. Leader untersagt. Dies ist bei der Fraktionsverwaltung zu beantragen.
Langzeitige Abmeldungen oder Abwesenheiten sind rechtzeitig dem Serverteam mitzuteilen.
§ 10.6 Wenn der Chef wechselt
Ein Führungswechsel geht nur direkt über den aktuellen Leader persönlich, ohne Vertretung. In dringenden Fällen kann die Verwaltung auch selbst entscheiden, wer die Zügel in die Hand nimmt.
§ 10.7 Fraktion auflösen? So läuft’s.
Ihr wollt die Fraktion beenden? Dann muss der Leader das offiziell bei uns melden. Auch wir behalten uns vor, Fraktionen bei Bedarf aufzulösen im Sinne des Projekts.
§ 10.8 Was gehört der Fraktion
Als Leader bist du verantwortlich für Lager, Garagen, Shops usw. alles, was zur Fraktion gehört. Geht damit bitte sorgfältig und fair um. Wenn jemand geht (egal ob Mitglied oder Leader), müssen alle Fraktionssachen zurückgegeben werden. Wer hier trickst oder hortet, riskiert den Verlust der Mittel oder mehr.
§ 10.9 Wer hat das Sagen?
Die Fraktionsverwaltung ist das letzte Wort, wenn’s um Fraktionen geht. Ihre Entscheidungen sind verbindlich. Punkt.
§ 10.10 Stadtverwaltung im RP
Um RP besser steuern zu können, treten wir auch im Spiel als Stadtverwaltung auf. Dahinter steckt die Fraktionsverwaltung und/oder Admins. Ihre Anweisungen gelten wie im echten Leben: Folge leisten ohne Diskussion.
§ 10.11 Verhalten im Alltag
Deine Fraktion soll das RP bereichern, nicht provozieren. Respekt, Fingerspitzengefühl und Rollenverständnis sind Pflicht. Und Waffen? Erst, wenn wirklich alle anderen Wege ausgeschöpft sind.
§ 10.12 Kein Platz für Gambo-Verhalten
Ständiges Rumpalavern im Funk, unsinnige Calls oder seltsame Spielweisen? Nein, danke. Gambo hat hier nichts zu suchen.
§ 10.13 Fraktionspause nach dem Ausstieg
Wer eine Fraktion verlässt, muss drei Tage Pause machen, bevor er/sie in eine neue darf. Das ist Standard. Nur ein offizieller Antrag bei uns kann das ändern. Bevor ihr jemanden aufnehmt: checkt, ob eine Sperre aktiv ist sonst setzt ihr euch selbst in die Nesseln.
§ 10.14 Euer Discord-Server
Jede Fraktion braucht einen Discord-Server, zu dem wir Zugang haben. Wir brauchen Adminrechte, einschließlich Bannmöglichkeiten für den Leader. Der Server gehört offiziell dem Projektinhaber kein Privatbesitz! Private Server sind tabu und gelten als Metagaming. Ohne vollständige Umsetzung dieser Anforderungen beginnt auch keine Probezeit.
§ 10.15 Haltet euch an euer Konzept
Euer eingereichtes Konzept ist keine Deko es ist der Rahmen eures RP. Wer sich nicht daran hält, riskiert Verwarnungen oder sogar die Auflösung der Fraktion.
§ 11.1 Unternehmen
Wer ein Unternehmenskonzept einreichen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestspielzeit
Der Antragsteller muss mindestens 3 volle Tage Playtime auf dem Server nachweisen.
Mindestalter
Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Mitgliederanzahl
- Vor Einreichung des Konzepts müssen mindestens 5 potenzielle Mitglieder vorhanden sein. Diese benötigen eine Playtime von mind. 12 Stunden.
- Sonderregelung: Je nach Art des Unternehmens kann die FV eine Ausnahme machen, sodass auch 3 Mitglieder genügen.
Qualität des Konzepts:
- Keine „08/15“-Konzepte.
- Das Konzept soll kreativ, gut durchdacht und detailliert sein.
- Es muss klar erkennbar sein, welche Rolle das Unternehmen im RP einnimmt.
Form & Inhalt
- Name des Unternehmens
- Beschreibung der geplanten Aktivitäten/Dienstleistungen
- Interne Struktur und Rollen der Mitglieder
- Begründung, warum das Unternehmen einen Mehrwert für den Server bietet
- Anwesen/Laden → Das Unternehmen muss über einen Standort verfügen (z. B. Büro, Geschäft, Anwesen).
- Ziele → Das Unternehmen muss klare Ziele im RP verfolgen (z. B. Dienstleistung, Handel, Versorgung).
- Geschichte → Eine kurze Hintergrundgeschichte, wie das Unternehmen entstanden ist oder warum es sich in der Stadt ansiedelt.
§ 11.2 Illegale Fraktionen
Wer ein illegales Fraktionskonzept einreichen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestspielzeit
Der Antragsteller muss mindestens 3 volle Tage Playtime auf dem Server nachweisen.
Mindestalter
Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Mitgliederanzahl
Vor Einreichung des Konzepts müssen mindestens 8 potenzielle Mitglieder vorhanden sein. Diese benötigen eine Playtime von mind. 12 Stunden.
Qualität des Konzepts
- Keine „08/15“-Konzepte.
- Das Konzept soll kreativ, gut durchdacht und detailliert sein.
- Es muss klar erkennbar sein, wie die Fraktion ins illegale RP eingebunden wird.
Form & Inhalt des Konzepts
- Name der Fraktion
- Beschreibung der geplanten illegalen Aktivitäten (z. B. Drogenhandel, Waffenhandel etc.)
- Interne Struktur und Rollen der Mitglieder (z. B. Rangsystem, Führung, Aufgaben)
- Anwesen/Unterschlupf → Die Fraktion muss über einen festen Standort verfügen (z. B. Haus, Clubhaus, Lagerhalle).
- Ziele → Klare Darstellung, welche Ziele die Fraktion im RP verfolgt.
- Geschichte/Hintergrund → Eine nachvollziehbare Geschichte, wie die Fraktion entstanden ist oder warum sie in der Stadt Fuß fassen will.
Aktivität nach Einreichung
- Es wird gerne gesehen, wenn die Fraktion bereits nach der Konzept-Einreichung erste Aktivität auf dem Server zeigt.
- Diese Aktivität muss regelkonform sein und ein positives Licht auf das Konzept werfen.
§ 11.2.1 Die Probezeit bei illegalen Fraktionen
Innerhalb der Probezeit werden eure Fähigkeiten mit anderen zu Agieren und euer Gameplay beobachtet und intern bewertet.
Vor Beginn der Probezeit gilt folgendes, ...
- Nur Rang 12 und Rang 11 dürfen den Fraktionsjob besitzen, und das nur für den Zugang zum MLO.
- Niemand darf die Fraktionsfahrzeuge (PKW, Helikopter usw.) nutzen.
- Kein Einkauf oder Besitz von Routen möglich.
- Kein Aufbau von aggressiven Strängen, keine Provokationen und kein Streit im Namen der Fraktion.
- Das Auftreten als bereits vollwertige Fraktion ist verboten.
- Sollte sich die Leitung (12er / 11er) in dieser Zeit ändern, ist eine sofortige Auflösung der Fraktion möglich.
- Geplante Mitglieder welche noch eine aktive Fraktionssperre besitzen dürfen im Vorfeld nicht in der Kleidung oder bei Handlungen auftreten.
- Das gemeinsame Agieren ist in dieser Phase noch verboten.
Während der Probezeit gilt folgendes, ...
- Die Probezeit beginnt erst, wenn alle Inhalte (Kleidung, Fahrzeuge, Einrichtungen usw.) verfügbar sind.
- Eine Fraktionsverwarnung oder schweres Fehlverhalten kann zur sofortigen Auflösung führen.
- Kein Besitz von Routen möglich. Das Einkaufen ist erlaubt.
- Die Nutzung einer Route ohne darauf eingekauft zu sein erfolgt auf eigene Gefahr, ist aber erlaubt.
- Während der Probezeit müssen aktive Stränge und Beziehungen zu anderen Fraktionen aufgebaut werden.
- Sollte sich die Leitung (12er) in dieser Zeit ändern, ist eine sofortige Auflösung der Fraktion möglich.
- Sollte sich die Leitung (11er) in dieser Zeit ändern, so setzt dies die Probzeit auf 14 Tage zurück.
Nach der bestandenen Probezeit gilt folgendes, ...
- Der Besitz, der Einkauf und die Verwaltung einer Route sind ab jetzt erlaubt.
- Es gelten ebenso die restlichen und ergänzenden Fraktionsregeln von NRW Roleplay.
- Eine Fraktion kann maximal 3 Fraktionsverwarnungen erhalten bevor sie aufgelöst wird.
- Bei extremen Verstößen gegen das Regelwerk kann die Fraktion auch ohne Verwarnung sofort aufgelöst werden.
- Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, jederzeit Prüfungen oder Maßnahmen gegen eine Fraktion einzuleiten.
§ 11.3 Die Entscheidung
Letztes Wort der Fraktionsverwaltung
- Die endgültige Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Konzeptes liegt immer bei der Fraktionsverwaltung (FrakV).
- Die FrakV prüft jedes Konzept intern und stimmt gemeinsam ab, um einen transparenten und fairen Prozess zu gewährleisten.
Begrenzte Fraktionsanzahl
- Da die Anzahl an Fraktionen auf dem Server begrenzt ist, kann nicht jedes Konzept angenommen werden.
- Die FrakV achtet darauf, dass nur die besten, kreativsten und sinnvollsten Konzepte in das Server-RP integriert werden.
Umgang mit Ablehnungen
- Eine Ablehnung ist nicht persönlich zu verstehen, sondern dient dem Erhalt der Qualität und Vielfalt des Server-RP.
- Jeder Spieler muss die Entscheidung respektieren und akzeptieren.
Einreichung von Konzepten
- Es darf immer nur ein Konzept gleichzeitig eingereicht werden.
- Mehrere Konzepte parallel von derselben Person sind nicht erlaubt.
- Wer ein Konzept einreicht, darf nicht gleichzeitig als Gründungsmitglied in einem anderen aktiven Konzept genannt werden.
Erneute Einreichung bei Ablehnung
- Wird ein Konzept abgelehnt, darf nach einer Frist von 3 Tagen ein angepasstes Konzept erneut eingereicht werden.
- Die 3-Tages-Frist gilt auch dann, wenn ein völlig anderes Konzept eingereicht werden soll.
- Wird das angepasste Konzept erneut abgelehnt, ist eine erneute Einreichung desselben Konzeptes für die Dauer von 1 Monat nicht mehr möglich.
§ 11.4 Analysen bei illegalen Fraktionen
Um ein sicheres und faires Umfeld für alle zu garantieren, gibt es für Mitglieder in illegalen Fraktionen einiges zu beachten.
Das Analyse-Team hat jederzeit das Recht, eine Fraktionsanalyse durchzuführen.
Gründe für eine Analyse können sein:
- Routinekontrolle
- Auffälliges Verhalten
- Mehrere Verdachtsfälle oder bestätigte Fälle von Cheating in der Fraktion
Die Analyse kann sich auf einzelne Spieler oder die gesamte Fraktion beziehen.
Die Fraktion ist verpflichtet, bei der Analyse vollständig mitzuwirken.
Analyse-Entscheidungen sind nicht diskutabel.
§ 11.4.1 Kill-Clip Pflicht
Illegale Fraktionen haben eine Clip-Pflicht bei jedem Kill.
Der Clip muss mindestens 5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach dem Kill zeigen.
Clips müssen innerhalb von 4 Stunden nach dem Kill auf dem Fraktions-Discord hochgeladen werden.
Während FFAs besteht keine Clip-Pflicht.
Bei Loot-Drops, Fights und Gang-Wars besteht Clip-Pflicht nur beim Last-Man-Standing.
§ 11.4.2 Konsequenzen und Maßnahmen
Strafen können einzeln verhängt werden, wirken aber ggf. auch auf die gesamte Fraktion.
Mehrere aktuelle Verstöße können zu zusätzlichen Pflichten oder Beschränkungen führen.
Beispiele:
- Neumitglieder dürfen erst nach Analyse durch das Analyse-Team beitreten
- Temporäre Einschränkungen für die gesamte Fraktion
- Bei Fraktionswarns gelten die normalen Server-Regeln
- Wiederholtes Cheating kann zur sofortigen Auflösung der Fraktion führen
Entscheidungen der Analyse und Fraktionsverwaltung sind final.