# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
## Nord Glanz – vom Endt & Cords Gebäude- und Außenreinigung GbR
Kleine Gärtnerstraße 5
25355 Barmstedt
Deutschland
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## § 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Nord Glanz – vom Endt & Cords Gebäude- und Außenreinigung GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Reinigungs- und Pflegedienstleistungen.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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## § 2 Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
• Fenster- und Glasreinigung
• Rahmen- und Rollladenreinigung
• Wintergarten- und Glasdachreinigung
• Fassadenreinigung
• Solar- und Photovoltaikanlagenreinigung
• Dachrinnenreinigung
• Reinigung von Stein-, Pflaster- und Außenflächen
• Reinigung von Überdachungen und Carports
• sonstige vereinbarte Reinigungs- und Pflegedienstleistungen
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
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## § 3 Angebote und Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind kostenlos und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.
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## § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu reinigenden Flächen zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
(2) Hindernisse, Gefahrenquellen oder bekannte Schäden sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
(3) Der Auftraggeber hat empfindliche oder beschädigte Bauteile sowie bereits vorhandene Mängel vor Arbeitsbeginn anzuzeigen.
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## § 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, bei größeren Aufträgen angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
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## § 6 Termine und Witterungseinflüsse
(1) Vereinbarte Termine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Bei ungünstigen Wetterbedingungen, insbesondere Sturm, Frost, Starkregen, Gewitter oder sonstigen Umständen, die eine sichere oder fachgerechte Durchführung der Arbeiten verhindern, ist der Auftragnehmer berechtigt, Termine zu verschieben.
(3) Hieraus entstehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche.
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## § 7 Terminabsagen
(1) Vereinbarte Termine können vom Kunden bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungszeitpunkt kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, ist das Unternehmen berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 75 % des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
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## § 8 Haftung für Vorschäden und Materialzustand
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf bereits vorhandene Materialermüdung, Vorschäden, mangelhafte Befestigungen, Korrosion, Undichtigkeiten oder altersbedingte Abnutzung zurückzuführen sind.
(2) Dies gilt insbesondere für:
• Fenster und Fensterdichtungen
• Glasflächen
• Fassaden
• Dachrinnen
• Solaranlagen
• Wintergärten
• Pflaster- und Natursteinflächen
(3) Werden während der Arbeiten Vorschäden festgestellt, kann die Leistung unterbrochen oder angepasst werden.
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## § 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
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## § 10 Abnahme
(1) Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten wird dem Kunden empfohlen, die erbrachte Leistung zeitnah auf etwaige Mängel zu überprüfen. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungsende schriftlich mitzuteilen. Für Verschmutzungen oder Beeinträchtigungen, die nach Abschluss der Arbeiten durch Witterungseinflüsse (z. B. Regen, Wind, Staub, Pollen oder ähnliche Umwelteinwirkungen) oder durch Dritte entstehen, übernimmt das Unternehmen keine Gewährleistung oder Haftung.
(2) Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
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## § 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
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## § 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Für Unternehmer ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.