Informations- und Aufklärungsblatt
Klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung ist die Untersuchung, Auslegung,
Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Menschen unter Anwendung
wissenschaftlich-psychologischer Erkenntnisse und Methoden.
Klinisch-psychologische Diagnostik kann als Sachleistung bei eine(r) VertragspsychologIn in
Anspruch genommen werden. Für klinisch-psychologische Behandlung kann ein
Kostenzuschuss bei dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt werden.
Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist das Vorliegen einer psychischen Befindungsstörung,
die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellt, sowie spätestens
vor der zweiten klinisch psychologischen Behandlung eine ärztliche Bestätigung über die
Durchführung einer ärztlichen Untersuchung. Nach der 10. Behandlungseinheit ist zusätzlich
ein Bewilligungsantrag bei dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger erforderlich.
Dieser muss vor der 11. Behandlungseinheit bewilligt werden.
Die klinisch-psychologische Diagnostik kostet je nach angewandten Verfahren durchschnittlich
etwa 250 bis 350 Euro, was im Falle der Vertragspsychologie direkt mit der Krankenkasse
verrechnet wird.
Für unentschuldigtes Fernbleiben werden Ihnen 150 Euro verrechnet; eine Verrechnung mit der
Krankenkasse ist in diesem Fall nicht möglich.
Eine Behandlungseinheit (50 min) im Einzelsetting wird mit € 100,- verrechnet.
Vereinbarte Diagnostik- oder Behandlungseinheiten sind auch bei Versäumen des Termins durch
Sie zur Gänze zu bezahlen, es sei denn, der Termin wurde Ihrerseits nachweislich (vorzugsweise
schriftlich) zumindest 24 Stunden vor Beginn der Behandlungseinheit abgesagt.
Im Falle krankheits- oder urlaubsbedingter Abwesenheit der behandelnden klinischen
PsychologIn ist eine Vertretung durch eine andere klinische PsychologIn zulässig, sofern aus
fachlicher Sicht nichts dagegen spricht.
Ihre klinische PsychologIn hat Sie gemäß den Bestimmungen des Psychologengesetzes über
die Vorgangsweise bei der klinisch-psychologischen Diagnostik, den voraussichtlichen
Behandlungsablauf (Art, Umfang, geplanter Verlauf der Beratung/Behandlung, Setting,
Vertretungsregelung), die voraussichtliche Gesamtdauer der Behandlung, die Art der
angewendeten Methoden, die Kosten der Diagnostik und/oder Behandlung, allfällige
Datenweitergabe, Verarbeitung von Daten, Gründe einer eventuell notwendigen Abänderung
der geplanten Vorgangsweise sowie über mögliche Risiken aufgrund der Durchführung oder
des Unterbleibens der Behandlung sowie auf die Notwendigkeit der Konsultation eines Arztes
bei Vorliegen eines Verdachts auf bestehende somatische Beschwerden hingewiesen.
Klinische PsychologInnen sind gesetzlich verpflichtet, über jede von ihnen gesetzte klinisch-
psychologische Maßnahme Aufzeichnungen zu führen. Ihre Klinische PsychologIn hat Ihnen
auf Verlangen Auskünfte über die geführte Dokumentation sowie Einsicht in die Dokumentation
zu gewähren oder gegen Kostenersatz die Herstellung von Abschriften zu ermöglichen. Ihre
Klinische PsychologIn ist verpflichtet, die Dokumentation zehn Jahre aufzubewahren.
Sie erklären sich mit ihrer Unterschrift einverstanden, dass die Dokumentation, Verarbeitung
und Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten - auch elektronisch - erfolgen kann.
Ihre Klinische Psychologin hat den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern über Daten, die
zur Abrechnung und Kontrolle derselben notwendig sind, Auskunft zu erteilen bzw. diese zu
übermitteln. Es empfiehlt sich deshalb bei der Preisgabe von Inhalten, die Ihrer Ansicht nach
nicht weitergegeben werden dürfen, zuvor explizit auf diesen Umstand hinzuweisen.