Nuubix City Ingame-Gesetze
§0.1 – Geldautomaten-Raub (ATM-Raub)
Der Diebstahl oder Raub an einem Geldautomaten ist strafbar und wird mit einer Geldstrafe sowie einer Freiheitsstrafe geahndet.
Der Besitz und die Nutzung von Schusswaffen, Kriegswaffen sowie anderen gefährlichen Waffen ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.
§1.2 – Verbot von Langwaffen
Langwaffen dürfen weder besessen noch genutzt werden.
§1.4 – Verbot von Sprengmitteln
Der Besitz oder Einsatz jeglicher Sprengkörper ist illegal.
Ausrüstung der Polizei, Bundeswehr, des Rettungsdienstes sowie der Feuerwehr darf ausschließlich von den jeweiligen staatlichen Organisationen verwendet werden.
Der Besitz oder die Nutzung durch Zivilisten ist strengstens untersagt und stellt eine Straftat dar.
§2 – Waffengebrauch
Jeglicher Einsatz von Schusswaffen oder anderen Waffen ist strafbar.
§3 – Flucht vor den Behörden
Die Flucht vor Polizeikräften ist illegal. Wenn während der Flucht Waffen eingesetzt werden oder eine Gefahr für andere besteht, dürfen die Behörden selbst Schusswaffen einsetzen.
§5 – Behinderung polizeilicher Maßnahmen
Wer Polizeieinsätze stört, behindert oder absichtlich verzögert, macht sich strafbar. Als Behinderung gelten z. B.: lautstarkes Stören, Schreien, provozierendes Verhalten, Hupen, Widerstand oder Respektlosigkeit.
Hinweis: Waffeneinsatz an belebten Orten wird besonders hart bestraft.
§6 – Angriff auf Amtsträger
Angriffe auf Amtspersonen – egal welcher Funktion – werden schwer bestraft.
§7 – Körperverletzung
Jede Form der körperlichen Gewalt gegen andere Personen ist strafbar. Der Einsatz von Waffen oder Hilfsmitteln führt zu härteren Strafen.
§8 – Versuchter Mord oder Totschlag
Der Versuch, einer Person das Leben zu nehmen, stellt eine schwere Straftat dar.
§9 – Beleidigung
Beleidigungen jeglicher Art gegenüber anderen Spielern oder Beamten sind verboten.
§12 – Geiselnahme
Geiselnahme ist eine der schwerwiegendsten Straftaten und wird streng bestraft.
§13 – Entführung
Das gewaltsame oder irreführende Festhalten oder Wegbringen einer Person gegen deren Willen ist verboten – insbesondere zur Erpressung von Geld oder zur Nötigung zu illegalen Handlungen.
§14 – Bedrohung
Bedrohungen durch Worte oder Handlungen, die Angst oder Schaden vermitteln sollen, sind verboten – insbesondere, wenn Leib, Leben oder Eigentum gefährdet werden.
§15 – Hausfriedensbruch
Unbefugtes Betreten fremden Eigentums oder privater Räume ist verboten.
§15.1 – Hausfriedensbruch in staatlichen Gebäuden
Das Betreten staatlicher Einrichtungen ohne Erlaubnis ist strafbar. Dies gilt insbesondere für Gebäude mit öffentlicher oder sicherheitsrelevanter Funktion.
§16 – Missachtung eines Platzverweises
Wird ein Platzverweis durch Polizeikräfte ausgesprochen, ist diesem Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.
§20 – Brandstiftung
Wer vorsätzlich ein Feuer legt, das andere gefährdet oder Sachschäden verursacht, macht sich strafbar. Besonders schwere Fälle (z. B. mit dem Ziel großen Schaden anzurichten) werden härter bestraft.
§21 – Raub einer Staatsbank oder eines Konvois
Der versuchte oder durchgeführte Raub an einer Staatsbank wird immer mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft – unabhängig von Tätergruppen oder Bandenzugehörigkeit.
§23 – Falschaussage
Wer vor Behörden bewusst lügt oder wichtige Informationen verschweigt, wird bestraft. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem verursachten Schaden.
§24 – Erpressung
Wer durch Drohung oder Gewalt einen anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, um sich selbst oder Dritten Vorteile zu verschaffen, macht sich strafbar.
§25 – Aussageerpressung
Das Erzwingen von Aussagen durch Einschüchterung, Gewalt oder Bedrohung ist verboten und wird streng bestraft.
§26 – Missbrauch des Notrufs
Die absichtliche Falschmeldung bei Notrufnummern ist strafbar. Dies gefährdet Einsätze und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
§27 – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
Wer öffentlich zu Straftaten aufruft oder andere zur Gewalt oder illegalem Verhalten animiert, begeht eine Straftat.
§31 – Gefangenenbefreiung
Die Befreiung von Gefangenen oder die Unterstützung dabei ist verboten. Die Strafe richtet sich nach Umfang und Beteiligung.
§103 – Zutrittsverweigerungsrecht
Grundstücksbesitzer dürfen den Zutritt zu ihrem Eigentum verweigern – auch gegenüber der Polizei.
Ausnahmen:
Bei einem gerichtlichen Durchsuchungsbefehl (z. B. Razzia)
Bei akuter Gefahr im Verzug
Wenn eine Flucht auf das Grundstück führt (nur in Bezug auf die Fluchtermittlung)
Im Straßenverkehr gilt Rechtsverkehr. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf öffentlichen Straßen ist gesetzlich festgelegt und muss von allen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.
Überschreitungen der erlaubten Geschwindigkeit stellen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar und werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet – abhängig von der Schwere des Verstoßes und den Gefahren, die durch das zu hohe Tempo verursacht werden.
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sind strengstens untersagt. Wer absichtlich oder grob fahrlässig die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt, handelt ordnungswidrig oder strafbar.
§2.1 Fahren auf der falschen Fahrbahn
Das Fahren auf der falschen Fahrbahn ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Wer absichtlich oder fahrlässig auf der falschen Seite der Straße fährt, sei es durch Missachtung der Fahrtrichtung oder durch das Überfahren von Fahrbahnmarkierungen, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Je nach Schwere können auch zusätzliche Sanktionen wie der Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden.
§2.2 Widerrechtliches Halten
Das widerrechtliche Halten eines Fahrzeugs, insbesondere in Bereichen, in denen das Halten ausdrücklich verboten ist – z.B. auf Gehwegen, an Einfahrten oder an Engstellen – stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Für das widerrechtliche Halten wird eine Geldstrafe verhängt. In schwereren Fällen kann auch ein Fahrverbot oder eine höhere Strafe erfolgen.
§2.3 Widerrechtliches Parken
Das widerrechtliche Parken eines Fahrzeugs in verbotenen Bereichen – vor Feuerwehrzufahrten oder im absoluten Halteverbot – ist eine Ordnungswidrigkeit.
Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.
Die Teilnahme an illegalen Straßenrennen ist eine schwerwiegende Straftat, die Leben gefährdet und die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt.
Dies gilt auch für die Organisation oder Unterstützung solcher Rennen.
Strafen reichen von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Die Fahrerlaubnis kann entzogen und das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
In bestimmten Bereichen der Stadt gilt ein striktes Flugverbot für alle Luftfahrzeuge, Helikopter oder Flugzeuge. Dazu zählen insbesondere:
Die Bundeswehrkaserne:
Ein militärischer Sicherheitsbereich, über dem jeglicher Flugverkehr strengstens untersagt ist.
Die Innenstadt von Nuubix City:
Aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und zahlreichen Hochhäuser besteht ein generelles Flugverbot über dem Innenstadtgebiet.
Das Nicht-Einhalten des Flugverbots kann zur sofortigen Reaktion von Polizei und Bundeswehr führen – inklusive Warnschuss oder Beschuss im Extremfall.
Ein Verstoß wird mit Geldstrafe belegt.