Die Staatsanwaltschaft (StA) ist eine, von den Gerichten unabhängige, organisatorisch selbständige Behörde und eigenständiges Organ der Rechtspflege, dem hauptsächlich die Strafverfolgung und Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren obliegt.
Die Staatsanwaltschaft übt keine Rechtsprechungstätigkeit aus, diese ist den Gerichten vorbehalten. Sie gehört deshalb nicht der Recht sprechenden Gewalt, sondern der Exekutive an. Sie ist jedoch der dritten Gewalt zugeordnet und damit auch ein Organ der Rechtspflege.
Die Aufgabenbereiche der Staatsanwaltschaft befasst sich damit den Staat zu vertreten. Wir vertreten nicht die Behörden sondern den Staat an sich. Unsere Aufgabe ist es die Freiheitlich Demokratische Grundordnung zu schützen und Gefahren für die Bürger und den Rechtsstaat zu verhindern. Wir befassen uns nur mit dem Strafgesetzbuch, Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsordnung und dem Recht für den Rechtstaat.
[StA-01] Unbesetzt
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Der Generalstaatsanwalt ist der Dienstvorgesetzte bzw. Aufsichtsinstanz der Staatsanwaltschaft. Dies bedeutet:
Dem Generalstaatsanwalt obliegt die Personal- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft. Dies dient einer einheitlichen und gleichmäßigen Entscheidungspraxis.
Zur Fachaufsicht gehört auch, dass der Generalstaatsanwalt zur Entscheidung berufen ist, wenn gegen eine Einstellungsverfügung eines Staatsanwaltes Beschwerde erhoben wird.
Der Generalstaatsanwalt nimmt darüber hinaus die Aufgaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof wahr.
Der Generalstaatsanwalt ist ferner für folgende weitere Aufgaben zuständig
für Anwaltsgerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte;
für Korruption;
für Kartellsachen;
für die Vertretung des Staates (Nicht die Regierung, hier ist das Gesetz gemeint);
gegenüber dem Justizministerium - dem sie unmittelbar unterstellt ist - für die Berichterstattung in einzelnen Verfahren sowie für die Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen;
für alle sonstigen Aufgaben einer Mittelbedhörde (zwischen dem Justizministerium und der Staatsanwaltschaft) in Verwaltungsangelegenheiten.
Der Generalstaatsanwalt übernimmt alle Staatsschutzverfahren (d.h. Verfahren wegen Terrorismus oder Korruption und Menschenrechtsverletzungen), die der Generalstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof an sie abgegeben hat.
Außerdem ist er zentraler Ansprechpartner für Fragen der strafrechtlichen Verfolgung für Korruptions-Straftaten für staatliche Einrichtungen und Interessenvertretungen, für Behörden sowie für die Korruptionsabteilung des Staates von Narco City.
[StA-02] Frank Hildebrand
Der Leitende Oberstaatsanwalt ist der Dienstvorgesetzte der Staatsanwaltschaft. Dies bedeutet:
Der Leitende Oberstaatsanwalt trifft in gemeinsamer Absprache mit dem Generalstaatsanwalt, Personalentscheidungen der Staatsanwaltschaft.
Der Leitende Oberstaatsanwalt ist als Teil der Leitungsebene des Department of Justice für die Leitung und Vertretung seiner Abteilung verantwortlich.
Er vertritt vor Gericht schwerwiegende Verfahren der Bereiche Korruptionssachen, Betäubungsmittelsachen, sowie Kapitalverbrechen.
Der Leitender Oberstaatsanwalt ist für die Aus-/ und Weiterbildung des ihm unterstellten Personals verantwortlich.
Der Leitende Oberstaatsanwalt ist der operative Leiter der Staatsanwaltschaft.
Der Leitende Oberstaatsanwalt, sowie die Staatsanwaltschaft als ganzes unterliegt der Aufsichtsinstanz der Generalstaatsanwaltschaft.
Das Team der Staatsanwaltschaft