Nachbarschaftshilfe Lonetal e.V.
Zweck und Aufgaben des Vereins
Zweck des Vereins ist
die Förderung der Alten- und Jugendhilfe
die Unterstützung von Personen in Verrichtungen des täglichen Lebens, die zu dem Personenkreis des § 53 AO gehören.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Besuchsdienste bei alten oder hilfsbedürftigen Personen
Entlastung pflegender Familienangehöriger, soweit die Pfleger/innen selbst zu dem Personenkreis des § 53 AO gehören
Begleitung von alten oder hilfsbedürftigen Personen, z.B. bei Behördengängen, Arztbesuchen, Veranstaltungen und Spaziergängen
Hilfe im Haushalt im Krankheitsfall, z.B. nach Entlassung aus dem Krankenhaus
Fortbildung der aktiven Mitglieder und Helfer/innen durch Vorträge und Seminare mit dem Ziel, die Qualität der angebotenen Hilfeleistungen sicher zu stellen
Ähnliche Tätigkeiten, wie a - e, soweit gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig
Die Arbeit der Nachbarschaftshilfe ist offen für alle Hilfesuchenden ohne Rücksicht unter anderem auf Konfession, Rasse oder Weltanschauung. Auf Leistungen der Nachbarschaftshilfe besteht kein Rechtsanspruch.