Wir suchen Richter und Staatsanwälte!
Hier finden Sie unsere aktuelle Hausordnung
1. Department of Justice
Das Department of Justice, kurz DoJ, bezeichnet
Alle Räumlichkeiten welche unter Verwaltung des Attorney General und/oder des Chief Justice oder einer Kombination beider stehen, darunter zählen
Das Department of Justice, kurz DoJ, ansässig in 6021-6025, Picture Perfect Drive, Richman, Los Santos
Das San Andreas Supreme Court, kurz Supreme Court, ansässig in 7238-7240, Alta, Los Santos
Die Gesamtheit des Personals, welche unter der Verwaltung des Attorney General und/oder des Chief Justice oder einer Kombination beider stehen.
2. Personal
Das Department of Justice besteht aus zwei Abteilungen, diese sind im Sinne des Personals des DoJ:
Staatsanwälte: Personen, die unter dem Attorney General im Staatsdienst arbeiten.
Richter: Personen, welche unter dem Chief Justice arbeiten.
3. Personengruppen
Das Department of Justice unterteilt im Sinne dieser Hausordnung in drei Personengruppen:
DoJ-Mitglieder: Mitglieder des DoJ sind alle im Abschnitt "2. Personal" benannten Personen
Staatsbeamte: Mitglieder einer Behörde, welche gem. des Landesbeamtengesetz als Landes- oder Bundesbeamte gelten und kein DoJ-Mitglied sind.
Andere Personen: Personen, welche nach diesem Abschnitt weder ein DoJ-Mitglied noch ein Staatsbeamter sind.
REGELUNGEN
1. Gebäude und Gelände "Department of Justice"
Alle Personen haben sich unabhängig von dieser Hausordnung innerhalb des Gerichtssaals des Gebäudes an die StPO und die Gerichtsordnung zu halten.
Die Dienstvorschriften der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft gelten unabhängig von dieser Hausordnung für die jeweilige Abteilung.
Türen nach draußen, sowie zu Büros und anderen Räumen mit evtl. geheimen Gesprächen, sind zu jeder Zeit geschlossen zu halten und abzuschließen.
Das unaufgeforderte Betreten eines Büros der Staatsanwaltschaft, oder der Richterschaft ist nur den Mitarbeitern des DOJ, sofern nicht anders angewiesen, gestattet. Andere Personen haben davor auf Einlass zu warten.
Verwaltungstechnische Angelegenheiten (Namensänderung, Lizenzen, etc.) sollten in der Lobby, oder auf dem Platz vor dem Gebäude geführt werden.
Gesicherte, private oder geheime Gespräche müssen in den Büros geführt werden.
Es gilt ein Verbot der Vermummung gemäß StGB § 50, ausgenommen verdeckte Ermittler und Staatsbeamte, deren Identität unter jedem Umstand geheim gehalten werden muss.
Die Lautstärke der Gespräche ist auf einem angemessenen Pegel zu halten oder zu senken, im Gerichtssaal darf zum Verständnis aller Beteiligten lauter gesprochen werden, auch hier nur gemäß StPO und Gerichtsordnung.
Der Bereich zum Einparken und Ausparken von Fahrzeugen in die eigene Garage des Gebäudes ist freizuhalten.
Die Beschädigung oder Verschmutzung sowohl des Geländes als auch des Gebäudes ist verboten.
Gäste des DOJ haben in der Hauptlobby zu warten, sofern sie nicht von einem Mitarbeiter des DOJ angewiesen wurden, sich woanders hin zu begeben.
Beauftragte Beamte der Exekutivbehörden können zur Sicherheit der Mitarbeiter, Gäste und Besucher des Gebäudes eine Person durchsuchen.
Dieser kann die Durchsuchung ablehnen, darf dann aber nicht im Gebäude verweilen, sondern muss dieses verlassen.
Eine Anforderung eines gleichgeschlechtlichen Mitarbeiter zur Durchsuchung ist zulässig, kann aber bei Abwesenheit des jeweiligen Mitarbeiters verweigert werden.
Der ladende Mitarbeiter des DOJ kann dies aufheben, solange er dabei keine Gefahr für sich oder das Gebäude feststellen kann.
Alle Personen, welche sich im Gebäude aufhalten, in diesem tätig sind oder das Gebäude betreten müssen, sowie sich auf dem Gelände aufhalten, haben sich an die Hausordnung zu halten.
Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
Die Hausordnung darf von jedem Mitarbeiter des DOJ, welcher als solcher erkenntlich oder dem DOJ bekannt ist oder sich als solcher ausweisen kann, vollzogen und sanktioniert werden.
Personal des DOJ kann sich selbst von Punkten dieses Abschnittes befreien, sollte es dies für notwendig halten oder begründet sein.
2 Gebäude und Gelände "San Andreas Supreme Court"
Alle Personen haben sich unabhängig von dieser Hausordnung innerhalb der Gerichtssäle des Gebäudes an die StPO und die Gerichtsordnung zu halten.
Die Dienstvorschriften der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft gelten unabhängig von dieser Hausordnung für die jeweilige Abteilung.
Türen nach draußen, sowie zu Büros mit evtl. geheimen Gesprächen und anderen Räumen, besonders zum Zellentrakt und Zellentüren, sind zu jeder Zeit geschlossen zu halten und abzuschließen.
Der Zugang zu den Zellentrakten ist nur Mitgliedern des DOJ und Staatsbeamten gestattet.
Das unaufgeforderte Betreten eines Büros der Richterschaft ist nur den Mitarbeitern des DOJ, sofern nicht anders angewiesen, gestattet. Dies gilt nicht im laufenden Prozess, dann ist der Zugang zu den Büros nur nach Weisung des Vorsitzenden Richters gestattet. Personen haben sonst davor auf Einlass zu warten.
Verwaltungstechnische Angelegenheiten (Namensänderung, Lizenzen, etc.) sollten in der Lobby, am dafür vorgesehenen Tresen, geführt werden. Der Zugang zum inneren Bereich des Tresen ist nur Beamten des DOJ gestattet.
Gesicherte, private oder geheime Gespräche müssen in den Büros geführt werden.
Die Lautstärke der Gespräche ist auf einem angemessenen Pegel zu halten oder zu senken, im Gerichtssaal darf zum Verständnis aller Beteiligten lauter gesprochen werden, auch hier nur gemäß StPO und Gerichtsordnung.
Der Parkplatz vor dem Gebäude und an den Seiten ist für Mitarbeiter des Gebäudes freizuhalten, ausgenommen des ersten Parkplatzes der Nordwestseite.
Besuchern wird der Parkplatz gegenüber dem Gebäude empfohlen.
Der Bereich, hier der erste Parkplatz auf der Nordwestseite, zum Einparken und Ausparken von Fahrzeugen in die eigene Garage des Gebäudes ist freizuhalten.
Die Beschädigung oder Verschmutzung sowohl des Geländes als auch des Gebäudes ist verboten.
Gäste des DOJ haben vor dem Eingang zu warten, sofern sie nicht von einem Mitarbeiter des DOJ angewiesen wurden, sich woanders hin zu begeben.
Beauftragte Beamte der Exekutivbehörden können zur Sicherheit der Mitarbeiter, Gäste und Besucher des Gebäudes eine Person durchsuchen.
Dieser kann die Durchsuchung ablehnen, darf dann aber nicht im Gebäude verweilen, sondern muss dieses verlassen.
Eine Anforderung eines gleichgeschlechtlichen Mitarbeiter zur Durchsuchung ist zulässig, kann aber bei Abwesenheit des jeweiligen Mitarbeiters verweigert werden.
Der ladende Mitarbeiter des DOJ kann dies aufheben, solange er dabei keine Gefahr für sich oder das Gebäude feststellen kann.
Alle Personen, welche sich im Gebäude aufhalten, in diesem tätig sind oder das Gebäude betreten müssen, sowie sich auf dem Gelände aufhalten, haben sich an die Hausordnung zu halten.
Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
Die Hausordnung darf von jedem Mitarbeiter des DOJ, welcher als solcher erkenntlich oder dem DOJ bekannt ist oder sich als solcher ausweisen kann, vollzogen und sanktioniert werden.
Personal des DOJ kann sich selbst von Punkten dieses Abschnittes befreien, sollte es dies für notwendig halten oder begründet sein.
SANKTIONEN
Wer sich nicht an die genannten Regeln hält, kann von DoJ-Mitgliedern und Staatsbeamten wie folgt sanktioniert werden:
Eine mündliche Verwarnung erhält der, der sich nicht wiederholt oder im Ermessen des Sanktionierenden in minderem Maße nicht an die Regelungen hält.
Einen Verweis des Gebäudes oder Platzes erhält der, welcher sich wiederholt oder im Ermessen des Sanktionierenden im schwereren Maße nicht an die Regelungen hält.
Ein Hausverbot erhält, wer sich wiederholt und im Ermessen des Sanktionierenden im schwersten Maße nicht an die Regelungen hält.
Geltungsbereich und Dauer der Gültigkeit
Diese Hausordnung gilt mit Betreten des Geländes des DOJ, des Gebäudes des DOJ oder anderen durch das DOJ bezeichneten betretbaren Bereichen.
Die Hausordnung tritt mit Datum der Veröffentlichung in Kraft.
Änderungen an dieser Hausordnung können jederzeit veröffentlicht werden. Diese müssen nicht neu angekündigt werden und sind vom Leser selbst zu erarbeiten.
Die Hausordnung kann zum Schutz von DOJ, Bürger und Staat in Notlagen temporär für den Zeitraum der Notlage außer Kraft gesetzt werden. Sie tritt danach automatisch wieder in Kraft, ohne neu bestätigt werden zu müssen.
Die Hausordnung tritt mit Einführung einer neuen Hausordnung außer Kraft und wird damit ungültig.