Die Kampfausrüstung wird bei jeglichen Außeneinsätzen getragen, bei welchen eine Tarnung nicht notwendig oder möglich ist.
Sie sorgt dafür, dass wir aus der Ferne nicht unterscheidbar sind, und ein gezieltes Ausschalten einzelner Mitglieder durch den Feind unmöglich gemacht wird.
Ab SGT+ darf der Fischerhut (Headwear 3) getragen werden.
Ab MAJ+ darf das Barett (Headwear 2) getragen werden.
Die Gasmaske (Eyewear 2) darf bei Notfällen getragen werden.
Sollte eine andere Kopfbedeckung als der Helm getragen werden, ist das Headset zwingend notwendig!
Der Anzug darf zusätzlich ab dem Rang des Private getragen werden.
Dieser ist nur innerhalb der NATO-Basis zugelassen. Außeneinsätze oder eine Entfernung von der NATO-Basis von mehr als 50 Metern sind nicht gestattet.
Gefechte sollten möglichst gemieden werden, es ist dann schnellstmöglich ein Kleiderschrank aufzusuchen um die Kampfausrüstung anzuziehen.
Ab dem Rang SGT darf zwischen den Anzügen (Aussehen) 0, 2 und 9 gewählt werden.
Ab dem Rang LT dürfen zusätzlich noch die Anzüge 2, 4, 5 und 7 getragen werden.
Krawatten stehen jedem frei zur Wahl.
Der Anzug mit Mantel darf ab dem Rang des Private getragen werden.
Gefechte sollten möglichst gemieden werden, es ist dann schnellstmöglich ein Kleiderschrank aufzusuchen um die Kampfausrüstung anzuziehen.
Die nicht markierten Sachen dürfen von jedem getragen werden.
Ab dem Rang SGT darf zwischen den Anzügen (Aussehen) 2, 5 und 12 gewählt werden.
Ab dem Rang LT dürfen zusätzlich noch die Anzüge 7 und 10 getragen werden.
Ab dem Rang LTC dürfen darf der Anzug 15 getragen werden.
Krawatten stehen jedem frei zur Wahl.