Lukas Bar- und Soundservice // Inhaber: Lukas Beck // Erzabt-Josef-Koch-Str. 17 // 76829 Landau in der Pfalz
Mobil: 01 52 59 59 08 76 // Mail: Lukas.Bar-undSoundservic@gmx.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hier auch durch „AGB“ abgekürzt, regeln das Vertragsverhältnis zwischen Lukas Beck, Erzabt-Josef-Koch-Str. 17, 76829 Landau in der Pfalz, im Folgenden als ''Lukas Bar- und Soundservice'' bezeichnet, und dem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt, für alle Veranstaltungen und Dienstleistungen die bei Lukas Bar- und Soundservice gebucht wurden.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen von Lukas Bar- und Soundservice erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung. Soweit keine abweichenden Bedingungen des Kunden gestellt werden, wird die ausschließliche Geltung dieser AGB anerkannt. Mit dem Erscheinen dieser AGB am 14.05.2021 verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit.
1.2 Als Kunde werden hier Privatpersonen aber auch Gewerbetreibende gemeint.
1.3 Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Nach der unverbindlichen Erstellung und Zusendung eines Angebotes (Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend) durch Lukas Bar- und Soundservice an den Kunden, muss der Kunde dieses Angebot schriftlich durch eine Auftragserteilung bestätigen. Sollte Lukas Bar- und Soundservice die Auftragserteilung des Kunden akzeptieren, erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung. Erst mit der Auftragsbestätigung ist der Vertrag für beide Seiten rechtsverbindlich.
2.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Lukas Bar- und Soundservice veranstaltungsrelevante Informationen vor der Auftragserteilung und eventuelles besonderes Equipment zur Ausübung der Tätigkeit spätestens zur Aufnahme der Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Equipment bzw. alle zur Ausführung der Tätigkeit erforderlichen Mittel durch Lukas Bar- und Soundservice muss vor Beginn der Tätigkeit besprochen werden und sollte es nicht durch den Kunden hinzugebucht worden sein, muss der Kunden alle erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.
Sollten veranstaltungsrelevante Informationen durch den Kunden absichtlich verschwiegen werden, behält Lukas Bar- und Soundservice sich das Recht vor, den Auftrag des Kunden zu stornieren.
2.3 Die Auftragserteilung des Kunden ist verbindlich und kann gegebenenfalls, sollte keine Bezahlung der Leistungen erfolgen, gerichtlich verwendet werden, um das Entgelt einzufordern.
2.4 Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch Lukas Bar- und Soundservice schriftlich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt wurden.
2.5 Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragserteilung bezeichneten Leistungen, jedoch nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
2.6 Änderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern (z. B. Veränderte Gästeanzahl), bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Lukas Bar- und Soundservice.
2.6.1 Veränderungen an den vertraglich festgelegten Leistungen können zusätzliche Kosten verursachen (z.B. zusätzliches Personal, zusätzliche Waren, etc.) die zum vereinbarten Endpreis hinzugefügt werden.
2.7 Der Kunde erklärt sich mit der verbindlichen Auftragserteilung spätestens mit Beginn der Ausübung der besprochenen Tätigkeit zu den AGB's für einverstanden. Die AGB's zählen automatisch mit Beginn der Ausübung der besprochenen Tätigkeit durch Lukas Bar- und Soundservice als bestätigt, sollte vor Beginn der Ausübung nichts anderes besprochen worden sein. Eine separate Aushändigung der AGB's in schriftlicher Form (z.B. Ausdruck oder Mail) durch Lukas Bar- und Soundservice muss nicht erfolgen.
2.8 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Lukas Bar- und Soundservice, das vom Kunden beauftragte Projekt bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Lukas Bar- und Soundservice resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. Der Kunde kann in solchen Fällen keine Schadensersatzansprüche gegenüber Lukas Bar- und Soundservice entrichten.
§ 3 Preise
3.1 Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragserteilung.
3.2 Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 180 Tagen zwischen Auftragsannahme (Auftragsbestätigung) und Veranstaltungsbeginn, behält sich Lukas Bar- und Soundservice das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% des erwarteten Auftragswertes zu Zahlen. Sollte zwischen dem Vertragsabschluss und dem Veranstaltungsbeginn kein ausreichender Zeitraum vorhanden sein, wird die Anzahlung sofort fällig, spätestens aber vor Anfahrt durch Lukas Bar- und Soundservice. Die Höhe der Anzahlung kann der Auftragserteilung entnommen werden. Die Anzahlung kann ggf. nach Absprache entfallen.
4.2 Eine Gesamtrechnung erfolgt nach dem Ende der Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig.
4.3 Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Lukas Bar- und Soundservice berechtigt, ohne weitere Mahnungen, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Geschäftskunden bis zu 9% zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Lukas Bar- und Soundservice anerkannt sind.
4.5 Die von Lukas Bar- und Soundservice gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lukas Bar- und Soundservice.
§ 5 Lieferung
5.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Lukas Bar- und Soundservice ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Wird ein Liefertermin nicht schriftlich erfasst, so kann der Kunde keine Ansprüche auf Schadensersatz durch verspätete Lieferung geltend machen, da ein Liefertermin nicht definiert ist.
§ 6 Stornierung / Rücktritt vom Vertrag
6.1 Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag oder einem Abbruch des Auftrages durch den Kunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung, berechnet Lukas Bar- und Soundservice dem Kunden alle bereits entstandenen Kosten und eingegangenen Verbindlichkeiten, mindestens aber eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der im Auftrag vereinbarten Gesamtvergütung.
6.2 Stornierungskosten-Staffelung:
Rücktritt vom Vertrag bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% der vereinbarten Gesamtvergütung
Rücktritt vom Vertrag bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Gesamtvergütung
Rücktritt vom Vertrag bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der vereinbarten Gesamtvergütung
Für einen Rücktritt vom Vertrag ab 9 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100% der vereinbarten Gesamtvergütung fällig.
6.3 Lukas Bar- und Soundservice kann den geschlossenen Vertrag kurzfristig unter den folgenden Umständen stornieren, kündigen oder den Auftrag abbrechen:
6.3.1 Wenn das erforderliche Personal aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist;
6.3.2 Wenn ein Ereignis außerhalb der Kontrolle von Lukas Bar- und Soundservice eintritt;
6.3.3 Wenn der Kunde eine Zahlung nicht pünktlich leistet; oder
6.3.4 Wenn der Kunde die vereinbarten Konditionen und/oder den Inhalt dieser AGB in wesentlicher Weise verletzt.
§ 7 Versicherungen
7.1 Die von Lukas Bar- und Soundservice in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere Cocktail-Mixer, Mietequipment etc., werden durch den Kunden gegen alle Gefahren (Diebstahl, Einbruch, Abhandenkommen, Zerstörung) versichert. Die von Lukas Bar- und Soundservice gelieferten Waren, Getränke und sonstige Materialien sind ebenfalls durch den Kunden zu versichern. Es empfiehlt sich in jedem Falle eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung, sowie einer Versicherung gegen Personen- und Sachschäden abzuschließen.
§ 8 Fehlende oder beschädigte Gegenstände, Verschmutzungen
8.1 Für angemietete Gegenstände obliegt dem Kunden (Mieter) von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Fehlende und beschädigte Gegenstände, einschließlich Gläsern, werden dem Kunden zum vollen Wiederbeschaffungswert + einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Diebstahl oder Einbruch am Veranstaltungsort.
8.2 Alle Geräte und Einrichtungen müssen vor Beendigung des Mietverhältnisses vom Kunden gereinigt werden. Nicht gereinigte Geräte werden in den Geschäftsräumen der Firma Lukas Bar- und Soundservice gereinigt und gesondert in Rechnung gestellt.
§ 9 Auf- und Abbau, Arbeitszeiten, Entfernungen & Übernachtungen
9.1 Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 2-8 Stunden vor der geplanten Bareröffnung, oder nach Vereinbarung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservices oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien stellt der Kunde eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung.
9.2 Als Arbeitszeit gelten als vereinbart: Die Zeit ab dem ersten Betreten des Veranstaltungsortes, bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes. Dies umfasst ebenfalls die Zeiten für Auf- und Abbau, eventuelle Wartezeiten, sowie Reinigungen der Geräte und des Equipments. Sollte ein direktes Reinigen im Anschluss an die Veranstaltung nicht möglich sein, oder vom Kunden nicht gewünscht, wird dieses in den Geschäftsräumen der Firma Lukas Bar- und Soundservice erledigt und gesondert in Rechnung gestellt.
Spülpauschale bis 100 Gläser: 35,00 € zzgl. 19% MwSt.
Spülpauschale bis 200 Gläser: 50,00 € zzgl. 19% MwSt.
Spülpauschale bis 500 Gläser: 100,00 € zzgl. 19% MwSt.
Spülpauschale ab 501 Gläser: 150,00 € zzgl. 19% MwSt.
9.3 Ab einer Entfernung von 15KM des Veranstaltungsortes von unserem Geschäftsstandort berechnen wir 0,30 € zzgl. 19% MwSt. pro Kilometer. Ab einer Entfernung von 100KM des Veranstaltungsortes von unserem Geschäftsstandort, oder Veranstaltungsdauer länger als 1 Tag, können zusätzlich Übernachtungskosten anfallen. Im Falle einer Übernachtung stellt der Kunde eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit, das bedeutet, Einzelzimmerunterbringung inkl. Frühstück in einem Hotel (mind. 3 Sterne Kategorie) in Veranstaltungsnähe während des Veranstaltungszeitraumes kostenfrei zur Verfügung. Für die Buchung der Unterkünfte ist der Kunde verantwortlich.
§ 10 Parkplatz, Zugangsberechtigungen und Technische Voraussetzungen
10.1 Vom Kunden werden Parkplätze (in der Nähe des Veranstaltungsortes) und Zugangsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem Transporter möglich ist.
10.2 Der Kunde stellt für elektronische Geräte die gewünschten Stromanschlüsse nach VDE-Norm in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung. Des Weiteren sorgt der Kunde für einen ebenen, sauberen und belastbaren Untergrund als Aufbaufläche sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte. Grundsätzlich muss Lukas Bar- und Soundservice zur genauen Bestimmung des Aufwandes darüber informiert werden, in welcher Etage der Einsatz ist und wie man dorthin Zugang bekommt.
10.3 Wenn die vereinbarten Bedingungen bei der Ankunft von Lukas Bar- und Soundservice nicht erfüllt wurden, behalten wir uns das Recht vor, den Auftrag ohne Rückerstattung zu stornieren oder abzubrechen.
§ 11 Urheberrecht
11.1 Die im Rahmen der Auftrages von Lukas Bar- und Soundservice erarbeiteten Leistungen wie z.B. Speise- und Getränkekarten sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Vorschläge des Kunden zur Gestaltung, oder dessen sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.
§ 12 Mitarbeiter-Leistungen und Leistungen Dritter
12.1 Mitarbeiter von Lukas Bar- und Soundservice, eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Lukas Bar- und Soundservice. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Lukas Bar- und Soundservice eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der durch den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von Lukas Bar- und Soundservice weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. Andernfalls wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. fällig.
§ 13 Werbung, Referenzen
13.1 Der Kunde gestattet Lukas Bar- und Soundservice, während der Veranstaltung, Werbung für eigene Zwecke zu machen. Dieses kann in Form von Flyern, Visitenkarten, Aufstellern, Monitor-Werbung, Monitor-Präsentationen, Werbeaufnahmen durch von Lukas Bar- und Soundservice beauftragte Dritte Personen etc. erfolgen.
13.2 Der Kunde gestattet Lukas Bar- und Soundservice, seinen Namen, Firmenlogos, Veranstaltungsfotos und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der offiziellen Homepage und auf allen offiziellen Social- Media-Profilen als Referenz zu veröffentlichen, sowie für eigene Zwecke zu verwenden. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Event-Agentur, Gastwirt etc.) ist dieser für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich. Für das Einholen von Nutzungsrechten der Gäste des Kunden (Für Foto- und Filmmaterial) ist der Kunde verantwortlich.
§ 14 Sonstiges
14.1 Der Kunde sorgt für alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen und übernimmt alle daraus resultierenden Kosten. Des Weiteren stellt der Kunde Kopien sämtlicher benötigter Gestattungen und Genehmigungen Lukas Bar- und Soundservice zur kostenfreien Verfügung für dessen Unterlagen.
14.2 Für auftretende Schäden die durch den Auf- und/oder Abbau entstehen, kann Lukas Bar- und Soundservice nicht haftbar gemacht werden, soweit Lukas Bar- und Soundservice und/oder deren Erfüllungsgehilfen bzw. Mitarbeiter nicht Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
14.3 Die angemieteten Geräte sind nicht versichert. Für Schäden aus Diebstahl, Vandalismus, Feuer oder Sturm haftet der Kunde.
14.4 Die Benutzung der angemieteten Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.
14.5 Die Müllentsorgung von Cocktailresten, Dekorations-Früchten, Flüssigkeiten, Strohhalmen, Kartongen, Verpackungen etc. ist vom Kunden zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung durch Lukas Bar- und Soundservice wird ggf. zusätzlich berechnet.
14.6 Der Kunde stellt bei einem Veranstaltungsort im 1. Obergeschoss oder höher einen Lastenaufzug mit geeigneten Abmessungen zur kostenfreien Verfügung.
14.7 Der Kunde verpflichtet sich, die angegebene Stückzahl an Cocktails im vereinbarten Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Sollte die im Paket vereinbarte Stückzahl an Cocktails, in der vereinbarten Zeit, durch den Kunden nicht in Anspruch genommen werden, hat der Kunde kein Recht auf Erstattung der verbliebenen Cocktails.
14.8 Sollte der Kunde Fragen haben oder eine Beschwerde einreichen wollen, kann er Lukas Bar- und Soundservice über die E-Mail-Adresse Lukas.Bar-undSoundservice@gmx.de kontaktieren.
14.9 Lukas Bar- und Soundservice behält sich das Recht vor, den Kunden zu verpflichten einen Teilnehmer von dessen Veranstaltung zu entfernen, der nach Meinung von Lukas Bar- und Soundservice diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält oder offensives, gewalttätiges, beleidigendes oder unsicheres Verhalten zeigt. Lukas Bar- und Soundservice behält sich außerdem das Recht vor, die Veranstaltung/den Auftrag ohne Erstattung der Kosten abzubrechen, sollte diese Bedingung nicht angemessen erfüllt werden.
14.10 Bei Veranstaltungen, an denen Alkohol beteiligt ist, müssen alle Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Altersnachweis kann während des Auftrags erforderlich sein und sollte von allen Teilnehmern der Veranstaltung bei sich getragen werden.
14.11 Sollte sich die Startzeit des Auftrags durch den Kunden oder einer seiner Gäste verschieben, kann Lukas Bar- und Soundservice seinen Einsatz ohne Rückerstattung entsprechend verkürzen.
§ 15 Haftungsbeschränkungen
15.1 Lukas Bar- und Soundservice haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle herbeigeführte Schäden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
15.2 Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Barkeeper oder Lukas Bar- und Soundservice verursacht worden ist.
15.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Lukas Bar- und Soundservice.
15.4 Lukas Bar- und Soundservice ist dem Kunden zum Schadensersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.
15.5 Für Schäden an Equipment und Geräten von Lukas Bar- und Soundservice, die während einer Veranstaltung des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde.
15.6 Schadensansprüche Dritter Personen trägt der Kunde.
15.7 Bei Vermittlung fremder Dienstleistungen (z.B. Künstler, DJ etc.) übernimmt Lukas Bar- und Soundservice keinerlei Haftung.
15.8 Schadensansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
15.9 In keinem Fall haftet Lukas Bar- und Soundservice für entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Geschäftsgelegenheiten des Kunden.
15.10 Lukas Bar- und Soundservice haftet nicht für einen Fehler oder eine Verzögerung bei der Erfüllung dessen Verpflichtungen, wenn dieser Ausfall oder diese Verzögerung aus einem Grund resultiert, der Außerhalb der Kontrolle von Lukas Bar- und Soundservice liegt. Zu diesen Ursachen gehören unter anderem: Schlechtwetter, Stromausfall, Verkehrsstau, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen Dritter, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Stürme, Erdbeben, Terrorakte (angekündigt oder stattfindend), Kriegshandlungen, Epidemien oder Naturkatastrophen oder andere Ereignisse, die Außerhalb der Kontrolle von Lukas Bar- und Soundservice liegen.
§ 16 Datenschutz
16.1 Alle persönlichen Daten, die der Kunde Lukas Bar- und Soundservice zur Verfügung stellt, werden gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gesammelt, verwendet und aufbewahrt.
16.2 Lukas Bar- und Soundservice verwendet die persönlichen Daten des Kunden zum Abwickeln des durch den Kunden erteilten Auftrags und/oder den Kunden über neue Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen zu informieren. Der Kunde kann nach Abschluss des Auftrages verlangen, dass Lukas Bar- und Soundservice ihm keine weiteren Informationen zusendet.
§ 17 Salvatorische Klausel
17.1 Sollte einer der Punkte in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben alle anderen Punkte und Unterpunkte davon unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
18.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Hauptsitz von Lukas Bar- und Soundservice (76829 Landau). Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
18.3 Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Landau in der Pfalz, den 13.05.2021