Mit dem folgenden Schriftstück werden die Verhaltensregeln des Los Santos Police Department genau beschrieben.
Die Einhaltung dieser Regeln ist für das Auftreten der Polizei gegenüber Zivilisten wichtig. Den Regeln ist Folge zu leisten. Jeglicher Verstoß wird intern und individuell bestraft.
Die Gefahrenstufe, gibt die aktuelle Gefahrenlage wieder und ist in der Streifenzuteilung.
Die Gefahrenstufen finden Sie auch auf dem Leitstellenblatt.
ALPHA
Einzelstreifen ab Officer I erlaubt.
Die Streifenanzahl obliegt den jeweiligen Beamten.
BRAVO
Westen werden dauerhaft getragen.
Einzelstreifen sind verboten, es sei denn, ein Beamter befindet sich alleine im aktiven Polizeidienst.
Bei Personen- / Verkehrskontrollen ist ein Taser offen zu führen.
CHARLIE
Westen werden dauerhaft getragen
Einzelstreifen sind verboten.
Bei Personen- / Verkehrskontrollen ist die Pistole zu führen.
Es sollten vorwiegend Drei-Personen-Streifen besetzt werden, nur im Notfall Zwei-Personen-Streifen.
2.0 | Jeder Beamte hat ein Minimum von 10 Stunden aktiven Dienst pro Woche zu leisten.
2.1 | Jeder Bürger wird mit Menschenwürde behandelt.
2.2 | Es werden weder Zivilisten noch Staatsbedienstete beleidigt oder bedroht.
2.3 | Das mutwillige Zerstören von Gegenständen ist strengstens untersagt.
2.4 | Den Anweisungen eines Vorgesetzten ist Folge zu leisten. Ausgenommen sind Anweisungen, die gegen geltende Gesetze verstoßen.
2.5 | Die Weitergabe von polizeilichen Gegenständen und/oder Informationen an Dritte ist strengstens untersagt!
2.6 | Tatverdächtige werden immer über ihre Rechte aufgeklärt. Diese lauten wie folgt:
"Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden.
Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Sollten Sie sich keinen leisten können, haben sie das Recht sich selbst zu verteidigen.
Haben Sie Ihre Rechte verstanden?"
2.6.1 | Festnahmen, Pit-Manöver und der Gebrauch von Schusswaffen oder Taser müssen angekündigt werden. Diese Regel entfällt nur bei Gefahr im Verzug.
2.7 | Beamte des LSPD sind treue und rechtschaffene Bürger des Staates, begangene Straftaten, im Dienst wie außerhalb, werden geahndet.
2.8 | Die Dienstvorschriften können jederzeit geändert werden. Das Prüfen auf Veränderung liegt in der Verantwortung jedes Beamten.
3.1 | Das grundlose Tasern von Kollegen und Zivilisten ist untersagt.
3.2 | Kollegen und Bürger des Staates sind Respektspersonen und werden gesiezt.
3.3 | Es ist stets ein freundliches und höfliches Verhalten an den Tag zu legen.
4.1 | Die Funkdisziplin ist jederzeit zu wahren.
4.2 | Im Dienste des LSPD gilt die allgemeine Funkpflicht, jeder Beamte des LSPD hat dafür Sorge zu tragen, via Funk erreichbar zu sein.
5.1 | Im Streifendienst gilt eine allgemeine Ausweispflicht für Beamte.
5.2 | Die Leitstelle und/oder der höchstrangige Officer hat die Verantwortung, auf die aktuelle Gefahrenstufe zu achten.
5.3 | Im Streifendienst gilt die StVO. Ausgenommen hiervon sind Einsatzfahrten mit Sondersignalen.
5.4 | Zivilstreifen sind nur mit Ermittlungsansatz, in Sondereinsätzen oder mit Genehmigung der Leitung zu besetzen.
5.4.1 | Ausnahme bildet hierbei das Detective Department, welches jederzeit Zivilstreifenwagen stellen kann.
6.1 | Zur Führung eines Fahrzeuges werden die dazugehörigen Führerscheinklassen benötigt.
6.2 | Streifenfahrzeuge haben als solche gekennzeichnet zu sein. Zivilstreifen sind von dieser Regelung ausgenommen.
6.3 | Helikopter sind nur in gesonderten Overwatch Streifen genehmigt.
6.4 | Fahrzeuge dürfen nur mit dem ihnen zugewiesenen Rang und Kleidung genutzt werden.
6.5 | Tuning von Dienstfahrzeugen,
Felgen dürfen beliebig verändert werden, hierbei ist die Professionalität zu wahren.
Scheiben dürfen beliebig getönt werden, hierbei müssen Blaulichter im Scheibenbereich weiterhin sichtbar bleiben.
Leistungstuning ist vollumfänglich gestattet.
Farbtuning darf nur an der Art der Farbe angewendet werden (Metallic, Matt, etc.) keine Perleffekte!
Tuning, das nicht explizit in Regel §6.5 aufgeführt ist, ist nicht gestattet.
6.6 | Tuning von undercover Dienstfahrzeugen,
Felgen dürfen beliebig verändert werden, hierbei ist die Professionalität zu wahren.
Scheiben dürfen beliebig getönt werden, hierbei müssen Blaulichter im Scheibenbereich weiterhin sichtbar bleiben.
Leistungstuning ist vollumfänglich gestattet.
Optik Tuning (Fahrzeuganbauten, Farbe, etc. sind gestattet).
Tuning, das nicht explizit in Regel §6.5 aufgeführt ist, ist nicht gestattet.
6.7 | Das Ausparken gepanzerter Fahrzeuge erfolgt erst nach Genehmigung der Leitung.
6.8 | Das wechseln von Folierungen und/oder Extras ist innerhalb eines Police Departments oder auf dem Gelände des ACLS durchzuführen.
6.9 | Extra 1 (Blaulicht) darf nur mit Genehmigung der Leitung oder in UC-Streifen entfernt werden.
7.1 | Jeder Beamter ist verpflichtet, folgende Ausrüstung stets mit sich zu führen:
Gefechtspistole (Aufsätze optional), Taser, Schlagstock, Taschenlampe, Handy, Bandagen, Westen (max.6), Forensik Tasche.
7.2 | Ausrüstung, die zwecks Sondereinsätzen gestellt wurde, ist, ohne weitere Aufforderung, nach Abschluss der Situation abzugeben.
7.3 | Im Streifendienst ist die dem Rang entsprechende Uniform anzulegen. Änderungen sind nur in Absprache mit der Leitung gestattet.
7.4 | Das Equipment des LSPD ist nur im Streifendienst zu verwenden, d.h. dieses darf nicht außerhalb des Dienstes mit sich geführt werden.
8.1 | Beamte sind dazu angehalten, möglichst auf nicht tödliche Mittel zurückzugreifen.
8.2 | Waffen und Fahrzeuge dürfen nur nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden.
8.3 | Selbstschutz ist das höchste Gebot.
8.4 | Gefechte jeder Art werden immer sofort im Funk durchgegeben, die Angabe von Ort ist dabei Pflicht.
9.1 | Den Anweisungen der Einsatzleistung ist stets Folge zu leisten.
9.2 | Die Einsatzleitung gibt die Taktik vor.
9.3 | Die Verantwortung, eine Einsatzleitung zu ernennen, liegt beim ranghöchsten Beamten im Dienst.
6.5 | Geiselnahmen,
Die Einsatzleitung wird in folgender Reihenfolge bestimmt:
Personen mit Weiterbildung taktische Einsatzleitung, Mitglieder des SWAT, der ranghöchste einsatzbereite Beamte
Die Verhandlungsführung wird in folgender Reihenfolge bestimmt:
Personen mit Weiterbildung Verhandlungsführung, Mitglieder des Detective Dept., der ranghöchste einsatzbereite Beamte
Oberstes Gebot ist es, die Geiseln zu sichern und die Geiselnehmer festzusetzen.
Ein Beamter hat sich immer von der Identität und dem Zustand der Geisel zu überzeugen.
Du möchtest dein Wissen erweitern und Neues erleben? Ein Praktikum bietet dir viele neue Möglichkeiten und erweitert dein Sichtfeld.
Wie? Melde dich bei uns, sodass du dein Praktikum innerhalb kürzester Zeit starten kannst.
Wann? Jederzeit. Solange noch Plätze frei sind, ist ein Praktikum fast immer möglich.
Wie lange? Bis zu vier Tage, so dass du so viele Aufgaben, wie möglich, des LSPD kennenlernen kannst.
Wer? Bist du ein nicht vorbestrafter Bürger des Staates Los Santos? Dann schau einfach mal im Vespucci PD vorbei und wir werden sehen, was wir für dich tun können. Ansprechpartner hierfür sind die jeweiligen Leitungen des LSPD.
Was ein Praktikant darf:
Auf Streife mit einem Beamten des LSPD fahren und Einsätze hautnah miterleben.
10.1 | Ein Praktikant darf nur mit unterwiesenen Beamten fahren.
10.2 | Den Anweisungen des betreuenden Beamten ist stets Folge zu leisten.
10.3 | In der gesamten Praktikumszeit gelten die Dienstvorschriften des LSPD.
10.4 | Das Praktikum kann durch die Leitungsebene jederzeit und ohne Grund unterbrochen oder beendet werden.
10.5 | Ein Praktikant bekommt lediglich eine Schutzweste die er sofort anzuziehen hat.