Regeln für L.S.P.D. Mitarbeiter.
Die @👤| Personalabteilung behält sich das Recht vor die Regeln, in Absprache, jeder Zeit anzupassen
§1 - Vorbildfunktion:
- § 1.1 Als L.S.P.D.-Mitarbeiter hat man eine Vorbildfunktion. Es muss stets auf den Umgangston geachtet und sich nicht daneben benommen werden.
- § 1.2 Ist ein Officer als Zivilist unterwegs, so hat er sein Verhalten gegenüber den L.S.P.D. Officern fair anzupassen. Sollten solche Kollegen also mittels einer unverhältnismäßigen Härte gegen die Officer vorgehen, so müssen diese gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen aufgrund der Verletzung der Pflicht zur Kameradschaft rechnen.
- § 1.3 Jeder Officer hat sich entsprechend der erlernten Ausbildung zu verhalten. Bei Zuwiderhandlung kann die Ausbildung aberkannt werden.
- § 1.4 Es ist muss eine gewaltfreie Lösung zur Bewältigung des Konfliktes gesucht werden. Sollte dies nicht möglich sein, so kann als Mittel der Wahl die Dienstwaffe genutzt werden.
§2 - Kameradschaftlichkeit und Miteinander:
- § 2.1 Innerhalb der Truppe herrscht Kameradschaftlichkeit.
- § 2.2 Bei Streitigkeiten miteinander sollte als erstes das persönliche Gespräch gesucht werden. Sollte das nicht möglich sein oder zu keinem Erfolg führen, ist es jederzeit möglich einen Kollegen der Personalabteilung als Vermittler hinzuzuziehen.
- § 2.3 Wiederholte falsche Anschuldigungen und unkameradschaftliches Verhalten führen zu Disziplinarmaßnahmen.
- § 2.4 Sollten Sie selbst in eine Situation verwickelt sein, so dürfen sie selbst keine Sanktion oder Verwarnungen verhängen! (vergleiche: Eigensupport)
Gilt nur für die leute, die Sanktionen etc. vergeben dürfen bzw. können.
§3 - Dienstwaffen und deren Gebrauch:
- § 3.1 Jeder Officer ist verpflichtet im aktiven Dienst eine Schusswaffe, sowie Schlagstock und Tazer bei sich zu führen.
- § 3.2 Bei Gebrauch der Dienstwaffen ist die Verhältnismäßigkeit stets zu beachten. Das Schießen auf Unbewaffnete und oder Täter die sich ergeben ist untersagt. Alle Agents sind dazu angehalten als Mittel der Wahl den Tazer einzusetzen.
- § 3.3 Das offene Führen von Schusswaffen ist außerhalb eines aktiven Feuergefechts untersagt. Dies gilt nicht für Großeinsätze oder Einsätze die aus einer Schießerei resultieren. Für die Bereichsabsicherung im Zuge einer Verkehrskontrolle ist das offene Tragen eines Tasers erlaubt.
- § 3.4 Höherrangige Officer (Sergeant I oder Höher) sind dazu befugt, zeitlich begrenzt Officer mit Langwaffen auszurüsten. Ist die Situation für die die Ausgabe der Langwaffen autorisiert wurde vorbei, müssen die ausgegebenen Waffen selbständig wieder abgegeben werden.
- § 3.5 Wenn ein Officer sich in Zivil begibt, müssen alle Dienstlichen Waffen sowie die vollständige Ausrüstung im L.S.P.D. Gebäude abgelegt werden. Zuwiderhandlung führt zu einer Kündigung wegen Korruption.
- § 3.6 Verteilung Dienstwaffen und Ausrüstung Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Mitführen von Verbrauchsgegenständen ebenfalls reglementiert ist. Ausrüstung ist aus dem #deleted-channel Channel zu entnehmen.
§4 Fahrzeuge:
- § 4.1 Es muss sich an die Fahrzeug Ordnung gehalten werden. (siehe Fahrzeugliste)
§5 - Illegale Aktivitäten:
- § 5.1 Polizeiausrüstung und vertrauliche Informationen dürfen unter keinen Umständen an Zivilisten weitergereicht werden, auch unter Bedrohung des eigenen Lebens nicht.
Tipp: Benutzt lügen um dementsprechend anders aus der Situation zu kommen.
- § 5.2 Besteht der Verdacht, dass ein Agent das Lager des L.S.P.D. s ausnimmt, führt das zur Anschuldigung der Korruption und somit zur permanenten Ausreise aus dem Staat. (siehe Serverregel )
§6 - Funkdisziplin:
- § 6.1 Im Funk wird generell immer gemäß der Funkausbildung die Funkdisziplin einhalten. Störgeräusche, Smalltalk o.Ä. werden nicht toleriert.
§7 - Verhalten im Dienst:
- § 7.1 Zum Dienstantritt muss sich jeder Agent sowohl im Discord im Dienst-Check als auch im Funk zum Dienst melden.
- § 7.2 Ihr seid L.S.P.D. Officer , verhaltet euch auch so.
- § 7.3 Den Anordnungen von Vorgesetzte und Dienstanweisungen sind unbedingt Folge zu leisten.
- § 7.4 Officer dürfen nur Kleidung, Dienstmarke, Gegenstände, Waffen und Fahrzeuge führen/tragen, die ihrem Rang entsprechen. Ausnahmen können durch die Leitung genehmigt werden. (z.B. Personalabteilung) Bzgl. Kleidung ist die aktuelle Kleiderordnung zu Rate zu ziehen.
- § 7.5 Es dürfen keine Dienstwaffen oder sonstiges polizeiliches Eigentum im Dienstfahrzeug gelagert werden.
- § 7.6 Das Einhalten aller geltenden Gesetzte (Gesetzbuch | Polizeigesetz) sowie der Serverregeln ist zwingend notwendig!
- § 7.7 Es gilt die Pflicht der eigenverantwortlichen Informationsbeschaffung: Jeder Officer muss sich immer über die aktuellsten (F.I.B./Polizei-)Regeln, Dienstanweisungen sowie Rechte und Pflichten informieren.
- § 7.8 Bei Verlangen ist die Dienstnummer vorzulegen.
- § 7.9 Kolleginnen und Kollegen werden im RP mit Zivilisten oder anderen Fraktionen mit der Dienstnummer z.B. „01“ bzw. „Nummer 1“ angesprochen. Bei internen Gesprächen darf weiterhin das “Du” genutzt werden. Nennung der Vor- und Nachnamen sind Tabu.
- § 7.10 Während des L.S.P.D. Dienstes darf keiner Beschäftigung nachgegangen werden, die nicht mit dem F.I.B. dienst in Verbindung steht.
- § 7.11 Jede polizeiliche Maßnahme muss vorher individuell geprüft werden, ob diese für das Ziel geeignet ist und das mildeste Mittel darstellt, das am geringsten in die Rechte des Betroffenen eingreift und nicht außer Verhältnis zu dem Zweck steht. Übermäßige Härte wird nicht geduldet. Beispiel: Ein einzelner Zivilist, der eine Tankstelle mit einer Pistole ausraubt und flieht, sollte nicht mit 4 Streifenwagen und einem Overwatch verfolgt werden.
Rationales Handeln!!! Bsp. (Schlaues vorsehendes denken, überlegen)
- § 7.12 Das Dienstliche sowie das Private muss unterschieden bzw. auseinander gehalten werden.
- § 7.13 Es ist um keinen Umständen gestattet eine Beziehung im Dienst zu haben bzw. eine zu beginnen, hier muss das Privatleben, mit dem Dienstlichen auseinander gehalten werden.
- § 7.14 Das dauerhafte tragen von anderen Personen ist nicht gestattet. (kurz tragen und wo anders abstellen und dann reden ist gestattet).
- § 7.14.1 Mitten im Einsatz ist das Tragen nicht gestattet. Bsp. Bei einem Ladenraub seit ihr am Verhandeln (Einsatz-/Verhadlungsführer) und tragt euch weg = nicht gestattet.
§8 Waffenschein:
- § 8.1 Das ausstellen eines Waffenscheins ist nur dem LSPD gestattet!
§9 - Erweiterte Maßnahmen (Verfolgungen etc.):
- § 9.1 Bei einer Verfolgungsjagd (d.h. Täter flüchtet mit Fahrzeug vom Tatort und entzieht sich so der Kontrolle) dürfen erst nach mehrfacher Aufforderung erweiterte Maßnahmen ergriffen werden. Ausnahme ist bei massiver Gefährdung anderer. Folgende Maßnahmen zählen darunter:
- § 9.2 Beschuss der Reifen: Der Beschuss auf die Reifen muss angekündigt werden. Es sollte stets auf das Leben der anderen geachtet und im äußersten Notfall das Feuer eröffnet werden.
§ 10 - Einsatz:
- 10.1 Kommt es durch einen Laden- oder Bankraub zu einem Einsatz, sind stets koordiniert die Einsatzleitung und Verhandlungsführung zu bestimmen. Hierbei sollte beachtet werden, dass die Einsatzleitung und Verhandlungsführung von Personen übernommen werden sollte, die zum Zeitpunkt des Ankommens den höchsten Rang (Erfahrung) haben oder eine entsprechende Qualifikation aufweisen.
- 10.2 Zu einer protokollierten Abtretung der Einsatzleitung gehört dem neuen Einsatzleiter bisher alle getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung und Sicherung des Einsatzortes mitzuteilen. Konkret heißt das: Offenlegung der Positionierung von Agents (z.B. auf Dächern) oder Absperr Befehle.
- 10.3 Zu einer protokollierten Abtretung der Verhandlungsführung gehört, dem neuen Verhandlungsführer alle bisher vorliegenden Informationen mitzuteilen. Dazu gehört die Anzahl der Geiseln, der körperliche Zustand der Geiseln, die Forderungen der Geiselnehmer, die Anzahl der Geiselnehmer oder sonstige wichtigen Details, die die Verhandlung beeinflussen könnten.
§ 11 - Razzia:
- § 11.1 Eine Razzia kann nur von einem Assistant Chief oder höher angeordnet werden.
- § 11.2 Das Ziel einer Razzia ist die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Durchsetzung des geltenden Rechts, um die Sicherheit der Bewohner Los Santos zu gewährleisten.
- § 11.3 Mögliche Einsatzziele sind bekannte Routen, Treffpunkte und oder Anwesen.
- § 11.4 Für die Razzia eines Anwesens ist zwingend eine Genehmigung der Fraktionsverwaltung erforderlich. Sollte es dazu kommen das Täter auf ein Anwesen fliehen, reicht es Kontakt zu einem Fraktionsverwalter aufzubauen um kurzfristig eine Genehmigung zu erhalten. Hierbei kann allerdings keine Leerung der Waffenkammer erfolgen.
- § 11.5 Für eine Razzia ist sich entsprechend auszurüsten. Zu diesem Zweck können Langwaffen vergeben werden. Um die Sicherheit des L.S.P.D. zu gewährleisten. Das Kommando bei einer Razzia hat immer der Einsatzleiter.
§ 12 - Rekruten:
- § 12.1 Als Rekrut wird man eingestellt, sofern man sich im Bewerbungsprozess über den D-Funk behauptet hat und angenommen wurde.
- § 12.2 Als Rekrut ist es nicht gestattet, mit einem anderen Rekruten, ohne eine weitere ranghöhere Person auf Streife zu fahren. Hierzu benötigen diese mindestens einen Kollegen vom Rang Agent I oder höher mit Cop-Net. Ist kein Kollege des Ranges Agent I oder höher mit Cop-Net anzutreffen, dürfen diese ausschließlich unterstützend zu Einsätzen ausrücken (11-99, Räube, etc).
- § 12.3 Werden Rekruten mit Kurz- oder Langwaffen angetroffen, die nicht zu ihrer hier beschriebenen Standardausrüstung gehören, führt dies zu einer sofortigen Kündigung. Falls ein Vorgesetzter den Trainee mit Kurz- oder Langwaffen ausgerüstet, obliegt es in der Pflicht des Trainee die Dienstnummer des Vorgesetzten zu notieren und im Zweifel vorzulegen.
§ 13 - Verwarnungen/Sanktion:
- § 13.1 Verwarnungen bleiben 2 Wochen bestehen
- § 13.1.1 Sanktionen bleiben 2 Wochen bestehen
(Hat ein Agent bereits eine Verwarnung/Sanktion und bekommt in den 2 Wochen nochmal eine, dann läuft der Timer nochmal von vorne.Sind die 14 Tage um, dann verschwindet nur eine Sanktion/Verwarung).
- § 13.2 Man wird Grundsätzlich nach 3 Verwarnungen automatisch gekündigt. Sollte jedoch ein Agent nach der 1. Verwarnung, sich eine schwerwiegende 2 Verwarnung einfangen (z. b. Respektlosigkeit usw.) dann kann man den Mitarbeiter nach der 2. Verwarnung schon kündigen.
- § 13.3 Sanktion nicht fristgerecht zahlen (7 Tage sind angelegt) | höhere Sanktion, Verwarnung oder sogar Kündigung
Extra:
Allgemeines verhalten im Dienst:
Sind Sie Verletzt? Werden Sie angehalten passiv mitzuwirken melden Sie sich beim Einsatzleiter (!!!Hemd ausziehen!!!), der Einsatzleiter vor Ort wird Sie situationsbedingt einsetzen.
Mögliche Mithilfe :
Abtransport von Verletzten, Gefangenen zum S.G. Sie werden unterwegs von einer Partei angehalten oder beschossen , sind Sie befugt ihre Dienstwaffen und Hemd wieder anzulegen und einzusetzen. (Da hier ein neue RP Situation/Handlungsstrang für alle Parteien beginnt).
Sicherungen vor Ort :
Sie sind in der Lage nach Aufklärung vor Ort durch einen Kollegen mit zu wirken, dies geschieht passiv nur durch z.B TASER zur Absicherung bei einem Gefangen.
(Laut Regelwerk sind außerdem Nahkampfwaffen erlaubt : TAZER, Schlagstock und Taschenlampe)
Aufnahme der Personalien :
Sollte es die Situation zu lassen, können Sie die Personalien der Personen vor Ort aufnehmen siehe : Ablauf einer Verhaftung. Oder im gesicherten Raum beim S.G Verteidigung: Im Falle einer Einmischung, Beschuss einer anderen Partei (andere Kleidung) dürfen sie Sie sich und ihre Kameraden unter zu Hilfenahme ihrer Dienstwaffe verteidigen. (!! Fehler zu vermeiden ist auf Befehl zu handeln!!!)
Abmeldung:
Sie gelten erst ab 3 Tage, sollte jedoch zwischen durch eine Besprechung etc. stattfinden, dann muss man sich dafür auch Abmelden, wenn man nicht kann.
Bewerbungen:
Bewerbungen werden nur per Ticket System gezählt!