Bundesprogramm

Schiessdaten 2024

Mittwoch 19.06.2024 18.00-20.00 Uhr

Mittwoch 03.07.2024 18.00-20.00 Uhr

Freitag 09.08.2024 18.00-20.00 Uhr

Samstag 31.08.2024 09.30-12.00 Uhr

2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

 

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,  so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

 

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.


AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.



Programm

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: