Allgemeine Geschäftsbedingungen von KVideoContent– Stand 04. Dezember 2022
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen KVideoContent, Hamannstraße 11, 14612 Falkensee und dem Auftraggeber.
1.2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht für die Geschäftsbeziehung zwischen add2 und Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen erkennt KVideoContent nicht an, es sei denn, der Geltung dieser abweichenden Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Auftraggebers unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.4. Dieser allgemeine Teil der AGB enthält Regelungen, die grundsätzlich für alle Leistungen von KVideoContent gelten, während Teil II dieser AGB besondere Regelungen für Leistungen von KVideoContent im Bereich „Kreation“ enthält.
2.1. Angebote und Kostenvoranschläge von KVideoContent sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich KVideoContent in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe des Angebots.
2.2. Vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarung und vorbehaltlich Ziffer 20.1 kommt der Vertrag durch Auftragsbestätigung von KVideoContent oder durch Freigabe oder Entgegennahme der Leistungen von KVideoContent zustande.
3.1. Die Einzelheiten der von KVideoContent zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. KVideoContent ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
3.2. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der von KVideoContent vereinbarungsgemäß gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.
3.3. Dem Auftraggeber werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten, Vertragsverhandlungen oder der Erbringung der vertraglichen Leistung von KVideoContent übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von KVideoContent. Ohne gesonderte Vereinbarung ist KVideoContent nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.
4.1. Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
4.2. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
4.3. Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird KVideoContent eine dem Auftraggeber zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
5.1. Der Auftraggeber unterstützt KVideoContent bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.
5.2. Vom Auftraggeber bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
5.3. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen KVideoContent unverzüglich mitzuteilen.
5.4. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.5. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen bzw. nicht rechtzeitigen Anlieferung oder Mitwirkung durch den Auftraggeber stellt der Auftraggeber KVideoContent von allen sich daraus ergebenen Ansprüchen frei und ersetzt KVideoContent jeden sich daraus ergebenden Schaden.
6.1. Gewährleistung. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt KVideoContent im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung oder der behaupteten Verletzung ihre Rechte entstehen können. Ferner wird KVideoContent von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KVideoContent nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
6.2. Einräumung von Nutzungsrechten für die Ausführung des Auftrags. Der Auftraggeber überträgt KVideoContent an sämtlichen Materialien und Inhalten, der er bereit stellt die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online- und mobilen Medien.
Unterlagen, Daten und andere Informationen von KVideoContent (wie insbesondere den von KVideoContent erstellten
Mediaplan) dauerhaft streng vertraulich zu behandeln, nur für die Zwecke des jeweiligen Auftrags mit KVideoContent zu nutzen und keinem Dritten zugänglich zu machen. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass seine Mitarbeiter und Organe ebenfalls diese Vertraulichkeitsverpflichtung wahren. Im Falle einer Verletzung gegen eine der zuvor genannten Pflichten (und im Falle der fortgesetzten Verletzung für jeden begonnenen
Monat, in welchem die Verletzung anhält, und unter Ausschluss des Einwands des
Fortsetzungszusammenhangs) zahlt der Auftraggeber an KVideoContent eine sofort fällig werdende Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des im jeweiligen Mediaplan enthaltenen Brutto-Mediabudgets. Weist der Auftraggeber nach, dass KVideoContent keinen oder einen geringeren Schaden erlitten hat, so reduziert sich die Vertragsstrafe auf die Höhe des tatsächlichen Schadens. Weitergehende Ansprüche von KVideoContent bleiben unberührt.
7.1. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es durch Änderungen von rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen oder Gesetzesänderungen zu wesentlichen Einschränkungen der vertraglich vereinbarten Leistungen kommen kann, insbesondere Bereich Datenschutz. KVideoContent ist in einem solchen Fall berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend anzupassen.
7.2. Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies KVideoContent schriftlich mit. KVideoContent wird den Änderungswunsch des Auftraggebers und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem vereinbarten, mangels Vereinbarung mit dem üblichen Stundensatz von KVideoContent zu vergüten.
7.3. KVideoContent teilt dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird KVideoContent entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
7.4. Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
7.5. Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. KVideoContent wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.
7.6. Wünscht KVideoContent eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt sie dies dem Auftraggeber schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 7.3. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 7.4 und 7.5. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt KVideoContent.
8.1. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat KVideoContent nicht zu vertreten. Sie berechtigen KVideoContent, das Erbringen der betreffenden Leistungen, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. KVideoContent wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
8.2. Setzt die Geltendmachung von Rechten des Auftraggebers die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.
9.1. Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist KVideoContent berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.
9.2. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Vergütungssätze von KVideoContent anwendbar.
9.3. Bei Fehlen jeglicher Vereinbarung finden die Honorarempfehlungen des Bundesverbands Digitale Wirtschaft e.V. Anwendung.
9.4. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die KVideoContent im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Auftraggeber zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
9.5. Materialkosten, insbesondere für Datenträger, Ausdrucke, Kopien und Einrichtungspauschalen werden von KVideoContent nach Aufwand gesondert berechnet.
9.6. Kostensteigerungen zwischen Kostenvoranschlag und tatsächlichen Kosten bis zu 15% gelten als vertragskonform und sind vom Auftraggeber zu tragen. Ist abzusehen, dass diese Kostensteigerungen mehr als 15% übersteigen, wird KVideoContent den Auftraggeber auf die voraussichtlichen höheren Kosten unverzüglich hinweisen.
9.7. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen per Überweisung und ohne Skontoabzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten.
10.2. Soweit KVideoContent und der Auftraggeber die Einschaltung eines Vermarkters vereinbart haben, ist KVideoContent berechtigt, Aufwendungen, die für Leistungen eines Vermarkters zu entrichten sind, dem Auftraggeber im Voraus in Rechnung zu stellen und das weitere Erbringen ihrer Leistung von der Zahlung durch den Auftraggeber abhängig zu machen.
10.3. Im Falle jeglichen Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist KVideoContent berechtigt, unbeschadet weiterer Rechte sämtliche weiteren Rechnungen sofort fällig zu stellen sowie Lieferungen und Leistungen zurück zu behalten sowie ggf. den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
11.1. Kündigungen und/oder Stornierungen von Aufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Kündigungen mit Wirkung zu einem Zeitpunkt vor dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt des jeweiligen
Auftrages berechtigen KVideoContent, die bis zur Beendigung des Auftrags, ohne die Kündigung fällig gewordene Vergütung und die entsprechenden Stornokosten der Vermarkter abzurechnen. Im Falle einer Werkleistung bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht des Auftraggebers gemäß § 648 BGB unberührt. Dem Auftraggeber werden die durch die Stornierung freigewordenen Mediaschalt- und Technikkosten gutgeschrieben bzw. ausgezahlt.
11.2. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder verletzt er nachhaltig wesentliche Bestimmungen des Vertrages, ist KVideoContent berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Das gleiche Recht steht KVideoContent zu, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nachhaltig verschlechtern oder wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
12.1. Der Auftraggeber hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. KVideoContent ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.
12.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate.
13.1. Für Schäden haftet KVideoContent – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur,
a) bei Vorsatz;
b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe und leitenden Angestellten (hier begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden);
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
d) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurden;
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder
Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird;
f) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
13.2. Soweit KVideoContent wegen Verzuges haftet, ist die Haftung gleichfalls begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, soweit keine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
13.3. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
14.1. Für Materialien und Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist KVideoContent nicht verantwortlich. KVideoContent ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Auftraggeber aber rechtzeitig auf aus ihrer Sicht erkannte gewichtige Risiken hinweisen.
14.2. Für den Fall, dass aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und Inhalte KVideoContent selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber KVideoContent von solchen Ansprüchen frei.
14.3. Im Fall der beauftragten Registrierung von durch den Auftraggeber vorgegebenen Domain-Namen durch KVideoContent obliegt die Prüfung auf die Verletzung fremder Kennzeichen und Namensrechte dem Auftraggeber.
15.1. KVideoContent kann dem Auftraggeber über das Internet (in der Regel browser-basierten) Zugang zu einem Portal und/oder Projekttool („Projekttool(s)“) für die Abwicklung der Werbemittel verschaffen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Zugang und Nutzung eines Projekttools besteht nur, wenn dies entsprechend vereinbart wurde und auch in diesem Fall nur während der üblichen Geschäftszeiten von KVideoContent. Keinesfalls hat der Kunde Anspruch auf unterbrechungsfreien Zugang. Eine besondere Verfügbarkeit des Projekttools ist ausdrücklich nicht geschuldet.
15.2. Nutzername, Kennwort, Fragen und Antworten zur Kennwortzurücksetzung sowie andere Anmeldeinformationen für die Projekttools („Nutzerdaten“) werden den Administratoren und Nutzern des Auftraggebers ausschließlich zur Nutzung der Projekttools bereitgestellt, deren Nutzung im Einzelauftrag vereinbart wurde oder für die dem Kunden von KVideoContent eine Genehmigung erteilt wurde. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass seine eigenen Administratoren und Nutzer ihre Nutzerdaten geheim halten. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Nutzung und Sicherheit der Nutzerdaten seiner Administratoren und Nutzer sowie für deren Aktivitäten im Zusammenhang mit den Projekttools.
15.3. Für die Nutzung der Projekttools ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber die KVideoContent gestellten und auf der Website des Projekttools einsehbaren Nutzungsbedingungen akzeptiert. Die Nutzung der Projekttools unterliegt auch der Datenschutzerklärung von KVideoContent.
15.4. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den von KVideoContent im Projekttool veröffentlichten Status des Auftrags zu informieren.
15.5. Sollte der Auftraggeber das Projekttool nicht nutzen können, etwa weil es aufgrund von Wartungsarbeiten oder außerhalb der Geschäftszeiten von KVideoContent nicht zur Verfügung steht, ist der Auftraggeber verpflichtet, KVideoContent hierüber per E-Mail zu benachrichtigen und etwaige Informationen, Erklärungen oder sonstige Mitteilungen an KVideoContent während dieser Zeit vorab per E-Mail an die vereinbarte Kontaktadresse zu übermitteln.
16.1. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge von KVideoContent im Allgemeinen und des Vertrages im Besonderen, sowie über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
16.2. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
16.3. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
16.4. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Vertragspartei Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per Email – zulässig. Ungeachtet dessen darf KVideoContent den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich vorführen und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
16.5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Email ein offenes Medium ist. KVideoContent übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von Emails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.
16.6. KVideoContent ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (z.B., aber nicht ausschließlich der DSGVO) für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.
17.1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz von KVideoContent.
17.2. Gerichtsstand ist der Sitz von KVideoContent. KVideoContent hat jedoch das Recht, den Auftraggeber an dem für ihn zuständigen Gerichtsstand zu verklagen.
17.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR).
Sofern KVideoContent die Erbringung einer Werkleistung schuldet, wird der Auftraggeber die Werkleistung innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Zugang des jeweiligen Projektfortschritts zur Abnahme durch KVideoContent abnehmen oder er lehnt die Abnahme ab. Die Abnahme erfolgt per E-Mail. Der Auftraggeber hat grundsätzlich, insofern nicht anders vereinbart, einmal die Möglichkeit eine Nachbesserung zu fordern. Danach ist der Auftraggeber nur bei wesentlichen Mängeln berechtigt die Abnahme abzulehnen. Erklärt sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist zu der Abnahme nicht, indem er weder eine Ablehnung der Abnahme ausspricht noch wesentliche Mängel rügt, gelten die Leistungen auch bei Vorliegen wesentlicher Mängel als durch den Kunden abgenommen.
19.1. KVideoContent gewährt dem Auftraggeber aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt.
19.2. Will der Auftraggeber von KVideoContent gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
19.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
19.4. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.