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Vertragsbedingungen:
Stand 01-2023
Allgemein:
Es gelten die jeweils aktuellen Vertragsbedingungen als vereinbart. Änderungen sind dem Vertragspartner unaufgefordert mitzuteilen.
Unterricht:
Der Unterricht findet sowohl in Form von Präsenzunterricht im Seilerweg 14, in 75045 Wössingen und weiteren Unterrichtsstätten des Kulturwerk Kraichgau statt. Präsenzunterricht und Onlineunterricht gelten als gleichwertiger Unterricht. Onlineunterricht zählt als gleichwertiger Unterricht, wenn die Schließung der Privaten Kunst- und Musikschule Kulturwerk Kraichgau behördlich aufgrund von Corona oder anderen Pandemien und Umständen angeordnet wird. Ebenso ist der Onlineunterricht dem Präsenzunterricht gleichzusetzen, wenn ein Lehrer aus begründeten Umständen online unterrichtet oder das Kulturwerk Kraichgau selbst den Unterricht aus begründeten Umständen als Onlineunterricht anordnet.
Die Dauer des Unterrichts richtet sich nach den vereinbarten Zeiten. Während der Schulferien und beweglichen Ferientagen, am Rosenmontag, am Faschingsdienstag und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Ferien und beweglichen Ferientage richten sich nach denen der Grundschulen Walzbachtal und können auf unserer Homepage unter www.kulturwerk-kraichgau.de => Über uns => Ferienplan eingesehen werden.
Bei Änderung der Gruppengröße (gilt für Instrumental & Gesangsunterricht) während des Schuljahres, wird der Unterrichtsbeitrag entsprechend den aktuellen Gebühren ab dem Folgemonat angepasst bzw. die Unterrichtszeit bei nur noch einem Schüler evtl. verkürzt, so dass der Unterrichtsbeitrag gleich bleibt.Die Gruppenzusammensetzung obliegt der Schulleitung. Durch Änderung der Gruppengröße wird kein neues Vertragsverhältnis begründet oder notwendig. Der ursprünglich geschlossene Vertrag mit nun neuen Gebühren und evtl. neuen Zeiten hat nach wie vor Gültigkeit.
Nichterfüllung, Erkrankung:
Soweit der Schüler den Unterricht nicht wahrnehmen kann, ergibt sich daraus kein Anspruch auf Gebührenminderung, Gebührenerstattung oder Ersatzunterricht.
Bei Krankheit des Lehrers findet der Unterricht entweder durch einen Vertretungslehrer statt, bzw. kann der Unterricht bis zu 1x im Schuljahr – ohne Gebührenrückerstattung – auch ersatzlos pro Lehrer ausfallen.
Diese Regelung gilt auch, wenn ein Lehrer einen dringenden und nicht aufschiebbaren Termin aus beruflichen oder wichtigen privaten Gründen hat.
Darüber hinausgehend wird der durch Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht nach Vereinbarung natürlich nachgeholt.
Unterrichtsgebühren:
Die Unterrichtsbeträge werden per Dauerauftrag spätestens zum 28. eines jeden Monats im voraus überwiesen. Dies gilt auch für alle Ferien und Feiertage.
Mögliche Preiserhöhungen oder Preisanpassungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Ausreichend dafür ist die schriftliche Mitteilung einer Änderung der aktuellen Unterrichtsgebühren. Sollte eine Anpassung innerhalb eines Kalenderjahres von mehr als 20% des Unterrichtspreises notwendig sein, steht dem Schüler, bzw. den Erziehungsberechtigten ein Sonderkündigungsrecht zu.
Anmeldegebühr:
Bei erstmaliger Anmeldung im Kulturwerk Kraichgau ist eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von aktuell 10 Euro zu entrichten. Dieser Betrag deckt den organisatorischen Aufwand einer Anmeldung. Bei Anmeldungen zu Gruppenunterrichten wie Tanz, Kunst, Kreativkarussell, Rhythmusbande oder Flötenunterricht beträgt die Anmeldegebühr lediglich einmalig 8 Euro.
Berechnung der Unterrichtsgebühren:
Da wir in Baden Württemberg abzüglich der Ferien ca. 9 Unterrichtsmonate haben, werden auch nur für diese die Unterrichtsgebühr berechnet. Die verbleibenden insgesamt ca. 3 Monate Ferien werden NICHT eingerechnet.
Um die die Zahlung der Gebühren jedoch zu vereinfachen, nehmen wir diese Gebühren der 9 Monate und teilen sie durch 12 Monate, so dass per Dauerauftrag ein durchgehender Betrag - auch durch die Ferien hindurch - entrichtet werden kann, was die Buchhaltung enorm erleichtert. Hier halten wir es wie alle Musik- und Kunstschulen.
Rechenbeispiel:
z.B. Klavierunterricht, 4x30 min pro Monat
9 Unterrichtsmonate X 105,33 Euro = 948 Euro/Jahr
Umgelegt auf 12 Monate ergibt sich folgender Betrag:
948 Euro : 12 Monate= 79 Euro/Monat (Stand 11-2022)
Laufzeit und Kündigung:
Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jeweils zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Die Kündigung muss innerhalb des vorigen Quartals schriftlich erfolgen und wird zum Ende des folgenden Quartals wirksam. Stichtage für fristgerechte Kündigungen zum nächsten Quartal sind: 31. März; 30. Juni; 30. September; 31. Dezember; Ausgenommen von dieser Regelung sind gesondert abgeschlossene Verträge, Bonuskarten, bzw. Jahresverträge.
Außerordentliche Kündigungen sind nur bei schwerwiegenden Gründen nach Absprache mit 8 wöchiger Kündigungsfrist möglich. Gründe können sein: Umzug weiter als 25km entfernt, chronische oder länger andauernde Krankheit, Todesfall in der Familie. Weitere Gründe nur in persönlicher Absprache mit der Schulleitung.
Anpassungen der Unterrichtszeiten aus wichtigen, organisatorischen Gründen stellen keinen Kündigungsgrund dar. Wichtige Gründe sind z.B. Etablierung neuer Gruppen, weil aufgrund neuer Schülerzugänge die Gruppengrößen zu groß werden und aus pädagogischen und räumlich, organisatorischen Gründen neue Gruppen gegründet werden müssen.
Die Erteilung von Onlineunterricht (mehr siehe oben unter "Unterricht") stellt keinen Kündigungsgrund dar und begründet auch nicht das Recht auf eigenwilliges Pausieren eines Vertrages durch den Vertragsnehmer.
WICHTIG: Ihr Dauerauftrag muss rechtzeitig gekündigt sein, so dass keine Überzahlung stattfindet. Wir erstatten maximal einen Monat zurück. Darüberhinaus erfolgte Zahlungen wegen eines nicht gekündigten Dauerauftrages werden nicht erstattet sondern in Form eines Unterricht-Guthabens für 6 Monate zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Kulturwerk Kraichgau behält sich vor, die Kursleiter zu ändern, soweit dies erforderlich wird. Es bleibt ebenfalls vorbehalten, die Kursstunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, wenn die Aufrechterhaltung des gesamten Unterrichtsbetriebs dies erforderlich macht. Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Vertrag und begründen auch keine Kündigung des Vertrages mit dem Kulturwerk Kraichgau.
Die Teilnahme am Tanzunterricht, wie die Benutzung des Tanzbodens im Allgemeinen erfolgt auf eigene Gefahr.
Für mitgebrachte Garderobe und Wertsachen wird nicht gehaftet.
Ebenso ist die Haftung des Kulturwerk Kraichgau für Personen- und / oder Sachschäden ausgeschlossen, die nicht vom Kulturwerk Kraichgau oder deren Mitarbeitern verursacht wurden.
Die Haftung des Kulturwerk Kraichgau wird im Übrigen beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei unseren Unterrichten, sowie bei diversen Veranstaltungen und Anlässen werden gegebenenfalls Foto- und Videoaufnahmen erstellt, über welche das Kulturwerk Kraichgau frei verfügen darf. Bitte widersprechen Sie diesem Punkt schriftlich, wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind oder Sie selbst auf visuellen Medien und im Internet erscheinen.
Die Hausordnung ist zu beachten. Verstöße und Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von Kursen und Unterrichten führen.
Die auf der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden in unserer EDV-Anlage abgespeichert und gesichert. Wir versichern, dass wir die Daten nur für betriebsinterne Zwecke verwenden und keinem Dritten zugänglich machen.
Von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bzw. Ergänzungs- oder Abänderungsvereinbarungen zu den jeweils abgeschlossenen Unterrichtsverträgen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.