Das können Sie
von mir erwarten.
Pflegeberatung nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI
Kostenfrei & Gesetzlich Geregelt
Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Sie kostenlos, da die Pflegekasse die Kosten übernimmt.
Sie erhalten Unterstützung zu allen Themen der Pflege, die gesetzlich vorgesehen sind.
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind regelmäßige Beratungsbesuche verpflichtend. Wie oft diese stattfinden müssen, hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad 2 und 3:
Beratung zweimal pro Jahr.
Pflegegrad 4 und 5:
Beratung viermal pro Jahr.
Diese Besuche dienen dazu, die Qualität der Pflege zu sichern und Sie bestmöglich zu unterstützen.
Gerne stehe ich Ihnen dafür zur Verfügung.
Unabhängige Zusatzberatung
Individuell & Transparent
Zusätzliche Beratungsleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, biete ich als fachliche und unabhängige Dienstleistung an.
Diese Leistungen können mit der Pflegekasse nicht abgerechnet werden.