Abstimmung Beitrags-Erhöhungen voraussichtlich im Herbst 2026 (2.11.26 ~18 Uhr / 30.11.26 ~18 Uhr im Rathaus Laupheim)
Beim Vergleich mit ähnlichen Städten in ganz Baden-Württemberg wird deutlich, dass die Kindergarten GT45 Beiträge mit 427€ in Laupheim bereits vor der Erhöhung mit am allerhöchsten sind. Und in quasi allen vergleichbaren Städten die Beiträge niedriger und flexibler gestaltet sind. Und vielerorts GT40 oder GT42 zusätzlich angeboten wird.
Durch die heute schon sehr hoch angesetzten GT45-Beiträge fällt die prozentuale Erhöhung in diesem und vorallem im nächsten Jahr deutlich höher aus, als in den anderen Städten & Gemeinden.
Auch beim Vergleich der Krippen-Beiträge mit ähnlichen Städten in ganz Baden-Württemberg wird deutlich, wie hoch die GT45 Beiträge in Laupheim ohne wirkliche Auswahlmöglichkeiten angesetzt sind.
Auch bei den Krippen GT-Beiträgen fällt die prozentuale Erhöhung in diesem und vorallem im nächsten Jahr deutlich höher aus, als in vielen anderen Städten in Baden-Württemberg.
Landesweiter Vergleich Kita-Gebühren
Tabelle mit Quellen-Angaben des landesweiten Vergleichs, der zeigt dass die GT45 - Beiträge in Laupheim, bereits vor der Erhöhung mit am allerhöchsten angesetzt sind. Offensichtlich verwenden viele andere Städte eine andere Berechnungsgrundlage für die GT-Beiträge, um damit eine übermäßige Belastung von Familien zu vermeiden.
Ein besonders zentraler Punkt ergibt sich aus der Entwicklung der Belegung der Ganztagsbetreuung. Die Auswertung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Nutzung von Ganztagsplätzen deutlich stärker zurückgeht als die Kinderzahlen insgesamt. Während die Kinderzahlen in der Kernstadt um etwa 10 % gesunken sind, ist die Belegung von Ganztagsplätzen im gleichen Zeitraum um rund 18% zurückgegangen.
Eine sinkende Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten kann zu geringeren Einnahmen und ineffizient ausgelasteten Strukturen führen, während die Fixkosten bestehen bleiben. Insbesondere die sinkende Belegung von Ganztages-Plätzen führt zu einer Reduzierung der Landes-Zuschüsse (FAG), welche für belegte Plätzte berechnet werden. Es besteht die Gefahr einer negativen Entwicklungsspirale aus sinkenden Finanzierungsmitteln (Elternbeiträge & FAG) bei gleich bleibend hohen Fixkosten.
Zudem sehen wir die Gefahr, dass hohe Gebühren und unflexible Betreuungszeiten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Attraktivität der Stadt als Wohn- und Wirtschaftsstandort mindern. Aus kommunaler Sicht sollte daher das Ziel verfolgt werden, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine breite Nutzung der Kinderbetreuung bezahlbar und attraktiv bleibt.
Auf dieser Grundlage ist eine moderate Erhöhung langfristig nicht als Einnahmen-Verzicht zu betrachten, sondern als strategische Maßnahme: zur Stabilisierung der Nachfrage und Einnahmen sowie die Stärkung der Attraktivität des Betreuungsangebots.
Vor diesem Hintergrund halten wir eine pauschale Erhöhung um 4,5 % in 2026 und weitere 4% in 2027 nicht für die angemessene Lösung. Sondern fordern:
- eine transparente und vergleichbare Berechnung des Kostendeckungsgrades
- eine sachliche Diskussion über Alternativen, beispielsweise eine Deckelung der Beitragserhöhungen
- gezielte Investitionen in die Qualität der frühkindlichen Bildung sowie die Gewinnung und Bindung von Fachkräften
- bedarfsgerechte und bezahlbare Betreuungsangebote
Kostendeckung
In der Beschlussvorlage wird ausgeführt, dass die Elternbeiträge lediglich rund
11 % der Kosten decken und gleichzeitig auf das Ziel eines Kostendeckungsgrades von 20 % verwiesen.
Nach Prüfung der zugrunde liegenden Zahlen halten wir diese Darstellung für erklärungsbedürftig.
Die Ergebnisrechnung weist Gesamtaufwendungen von 14.544.034 € aus. Darin enthalten sind jedoch Zuschüsse an freie Träger in Höhe von 3.822.528 €. Diese Zuschüsse betreffen Einrichtungen, deren Elternbeiträge nicht den städtischen Kindertageseinrichtungen zufließen.
Aus unserer Sicht ist es daher methodisch fragwürdig, den Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge mit einer Berechnungsgrundlage zu begründen, die neben den Kosten der städtischen Einrichtungen auch die Zuschüsse an andere Träger umfasst.
Werden die ausgewiesenen Zuschüsse an freie Träger von den Gesamtaufwendungen abgezogen, ergeben sich für die städtischen Kindertageseinrichtungen Aufwendungen von rund 10,72 Mio. €.
Den Elternbeiträgen von 1,57 Mio. € steht damit ein Kostendeckungsgrad von rund 14,7 % gegenüber.
Vergleich Gebührenkalkulation_Laupheim vs. Biberach
Beschlussvorlage Anpassung der Elternbeiträge im Bereich Kinderbetreuung
Mit Blick auf die Beschlussvorlage für die Ausschuss-Sitzung am Montag 6.7.2026 möchten wir als Elternbeirat zur Reduzierung der Personalkapazitäten in der KiTa Storchennest Stellung nehmen.
Erst aus der Beschlussvorlage zur Ausschuss-Sitzung am 6.7.26 konnten wir entnehmen, dass eine Reduzierung des Personals um 2,93 Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgesehen ist.
"Das engagierte und gut zusammenarbeitende Erzieherteam ist ein wesentlicher Faktor für das positive Umfeld in der KiTa Storchennest. Wir wünschen uns, dass die bestehenden Strukturen erhalten bleiben und die Arbeit der Mitarbeitenden weiterhin die notwendige Wertschätzung und Unterstützung erfährt. Abschließend möchten wir hervorheben, dass für uns das Wohl der Kinder an erster Stelle steht. Unabhängig von zukünftigen Entscheidungen erwarten wir, dass die genannten Punkte bei allen weiteren Planungen und Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden."