Wenn nach einem Verkehrsunfall eine falsche Schadensmeldung abgegeben wird, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder gänzlich verweigern. Sollten Leistungen erfolgt sein kann die Versicherung einen Teil dieser Zahlungen zurückfordern.
Für eine nicht abgesicherte Unfallstelle droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro. Sollten aufgrund einer nicht abgesicherten Unfallstelle weitere Unfälle mit Personenschäden entstehen, drohen dem Verursacher Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.
Bevor Sie das Fahrzeug beiseite Fahren sollten Sie sich vergewissern, dass auch der Unfallgegner seine Beweise aufgenommen hat. Die Unfallstelle mit Kreide eingezeichnet und Fotos gemacht hat. Dies kann die Beweissituation verschlechtern. Bei kleineren Schäden, den sogenannten Bagatellschäden, sollten die Fahrzeuge möglichst schnell zu Seite gefahren werden. Bei Widerhandlung ist ein Verwarnungsgeld von 35 Euro möglich.
Die Versicherung des Unfallverursacher ist meistens daran interessiert möglichst frühzeitig über den Unfall informiert zu werden. Damit will Sie die geschädigten schnell an eine Vertragswerkstatt leiten ohne, dass ein Gutachter oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden kann. Somit wollen Sie bei der Schadensregulierung einige Ansprüche des Geschädigten unter den Tisch fallen lassen.
Als Geschädigter sollten Sie Gespräche und Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung dem Kfz-Gutachter überlassen. Dadurch werden keine Ihnen zustehenden Ansprüche vergessen. Die Versicherung wird beim Gespräch mit Ihnen versuchen einen für Sie selbst günstigeren Weg zu finden.
Nicht vollständig aufgenommene Daten können zu Verzögerungen bei der Schadensregulierung führen. Deshalb achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Daten sorgfältig aufnehmen.