Regeln

Katzenmusik-Regeln ab 2017

Gemäss OK Sitzung vom 14. Dezember 2016

1.0 Organisation

1.1 Ein OK bestehend seit 1996 ist die Federführung der Katzenmusik Illgau.

1.2 Die Katzenmusik Illgau besteht im Sinne einer natürlichen Person (nicht juristisch) und ist hiermit als nicht juristischen Musikvereins ohne staatliche Gesetzte oder Statuten zu verstehen.

1.3 In erster Linie gilt die Katzenmusik Illgau, als kultureller Verein zu Gunsten des Bergdorfes Illgau und zur Freude aller Mitwirkenden.

2.0 Mitglieder

2.1 Mindestalter für Neumitglieder ist ab dem erfüllten 16 Lebensjahr. Das heisst, ein Beitritt ist ab 01.01 des nächstfolgendem Jahr möglich.

2.2 Jede Person wohnhaft in Illgau, kann zur Katzenmusik beitreten. Egal ob sie ein Instrument besitzt oder beherrscht und sie die Pos.2.1 erfüllt.

2.3 Personen wohnhaft ausserhalb von Illgau können durch die Zustimmung des OK’s der Katzenmusik beitreten, sofern sie ein begründeter Bezug zu Illgau haben und sie die Pos. 2.1 erfüllen.


3.0 Instrumente

3.1 Für das Instrument ist jedes Katzenmusik-Mitglied selber verantwortlich.

3.2 Es werden dankenswerterweise von der Feldmusik Illgau Instrumente leihweise zur Verfügung gestellt.

Für allfällige Schäden haftet voll umfänglich der Mieter, da die Instrumente unentgeltlich gebraucht werden können.

3.3 Die Instrumentenzuteilung des persönlichen Instrumentes kann von jedem Mitglied selbst getätigt werden, ausser bei tragenden Instrumenten ist das OK oder der Dirigent privilegiert zu bestimmen.


Personen welche bei ihrer Hochzeit die Katzenmusik wünschen, werden berücksichtigt wenn:

Der Auftrittsort im Umkreis von 50 km stattfindet.