Das Ministerium der Justiz ist für alle Angelegenheiten was rund um die Justiz angeht. Strafen müssen grundsätzlich immer vollzogen werden. Jeder hat das Recht darauf sich bei dem Ministerium der Justiz zu beschweren und Einspruch zu erheben. Jedoch muss die Strafe angetreten werden. Erst im Nachgang ist dies dann möglich. Bei Erfolg wird das Ministerium der Justiz auch eine entsprechende Entschädigung zahlen.
Solltet Ihr Einspruch erheben, so ist es wichtig, dass Ihr Grundsätzlich die Wahrheit sprechen müsst. Zudem braucht das Ministerium der Justiz beweise. Sollten keine Beweise vorliegen, kann es schwierig werden. Reine Aussagen sind da leider nicht Rechtskräftig.