Die Webseitenrichtlinie der Europäischen Union (EU) 2016/2102 ist am 2. Dezember 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und verfolgt das Ziel mehr digitale Barrierefreiheiten zu erreichen. Die EU-Richtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der 2019 neu angepassten BITV 2.0, der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), sind alle Fristen und Definitionen festgelegt, wann was digital barrierefrei gestaltet sein muss.
Die Bedeutung der Barrierefreiheit
Etwa 15 % der Bevölkerung leben mit einer Behinderung, die ihre Fähigkeit einschränkt, digitale Inhalte, wie sie auf Websites bereitgestellt werden, zu nutzen. Der hohe Anteil zeigt, wie wichtig eine rechtliche Verpflichtung ist.
Es ist ein grundlegendes Prinzip die Websites so zu gestalten, dass alle Nutzer unabhängig von ihren körperlichen oder technischen Einschränkungen gleichermaßen und ohne Hindernisse darauf zugreifen können. Mit barrierefreien Webdesign-Strategien fördern ein positives Nutzererlebnis für alle Nutzer. Die digitale Welt sollte ein vielfältiger Ort wo jeder ein Teil des Geschehens sein kann. Niemand sollte heute ausgeschlossen werden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) erweitert die Anforderungen an die Barrierefreiheit und verpflichtet private Unternehmen, ihre Websites und Online-Dienste zugänglich zu gestalten. Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Im Folgenden sind wichtige Standards dargestellt.
Websites barrierefrei gestalten
Die Seite sollte allein mit Hilfe der Tastatur navigiert werden. Es sollte genügend Zeit geben, um Inhalte wahrzunehmen. Eingabefelder wie etwa Formulare sollten klar ausgezeichnet sein, damit man diese auch ohne Tastatur nutzen kann.
Textgröße und Kontrast
Das betrifft die Textgröße und Ausrichtung sowie ausreichender Kontrast von Schrift- und Hintergrundfarbe
Verlinkung und Schaltflächen
Aussagekräftiger Linktext verwenden und Links sollten unterstrichen in einer Farbe dargestellt werden.
Verständliche Sprache des Textes
Der Text sollte einfach zu lesen und zu verstehen sein. Inhalte sollten so gestaltet sein, dass die Wahrscheinlichkeit eines epileptischen Anfalls so gering wie möglich ist.
Die Website sollte Screenreader unterstützen und damit der Text für Sehgeschädigte vorgelesen werden kann. Damit der Screenreader Bilder oder Grafiken korrekt beschreiben kann, muss eine Bildbeschreibung (auch ALT-Text) für jedes Bild hinterlegt werden.
Die Website sollte Feedback bei Fehlern geben und helfen, diese zu korrigieren.
Nützliche Informationen wie barrierefrei der Web-Auftritt derzeit ist?
Dann nutzen Sie den Schnelltest von Aktion Mensch.
Ausführliche Tests werden nach dem internationalen „Web Content Accessibility Guidelines“-Standard (WCAG) oder der deutschen Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung (BITV) durchgeführt.
Rückmeldung zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten meiner Internetseite aufgefallen oder möchten Sie mir eine Anregung zukommen lassen, dann schreiben sie mir bitte eine Nachricht und senden diese an contact@erzgebirge-united.one.
Ich bitte um Verständnis, dass keine Anfrage in Gebärdensprache derzeit gestellt werden kann.
Selbstverständlich beachte ich die Vorschriften des Datenschutzes.