Der ungültige Amtsverzicht von Papst Benedikt XVI.
(Zusammenfassung)
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1. Ein gültiger Amtsverzicht verlangt den Verzicht auf das munus Petrinum
Nach can. 332 §2 des Kirchenrechts muss der Papst, der verzichten oder abdanken will, auf sein Amt verzichten. Das Amt des Papstes wird mit dem lateinischen Wort munus angegeben. In seiner Deklaration am 11. Februar 2013 hat Papst Benedikt aber nicht auf das munus verzichtet, sondern auf das ministerium. Nun wird ein kirchliches Amt in vielen Diensten bzw. als Dienst (ministerium) ausgeübt. Benedikt zählt von den Diensten seines Amtes vier wesentliche auf, nämlich: die Taten, die Worte, das Leiden und das Beten. Die beiden letzten dieser Dienste unterstreichen dabei das geistliche Wesen des munus Petrinum.
2. Benedikt hat auf das „ministerium des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri,“ verzichtet
Benedikt hat auf den Dienst des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri verzichtet. Da das Amt in vielen Diensten ausgeübt wird, ist es möglich, dass man im Amt bleiben kann, wenn man auf einen oder mehrere konkrete Dienste verzichtet. Kann man aber im Amt bleiben, wenn man auf alle Dienste (= auf den Dienst) verzichtet? Normalerweise geht das nicht, außer man lässt sich von jemanden vertreten. Dann aber haben wir es nicht mit einem Amtsverzicht zu tun, wie ihn das Kirchenrecht verlangt. Der Verzicht auf das ministerium durch Papst Benedikt hatte eine Rechtsunsicherheit zur Folge, die der Klärung bedurft hätte, bevor ein Konklave einberufen wird, auch wenn dieses von Benedikt angeordnet wurde.
3. Benedikt wollte auf die aktive Ausübung des Amtes verzichten, konnte aber persönlich nicht auf das munus verzichten
Benedikt fühlte sich nicht mehr in der Lage, das Amt des Papstes angemessen auszuüben, da seine Kräfte nicht mehr geeignet waren. Er wollte, wie er bei der letzten Generalaudienz sagte, auf die aktive Ausübung des Amtes verzichten, was dem Dienst (ministerium) entspricht. Gleichzeitig aber sah er sich vom Herrn mit der Annahme des Amtes für immer beansprucht, wie er ebenfalls bei dieser Generalaudienz sagte. Dieser für immer liegt im munus, auf das er deshalb, zumindest in seiner Person, nicht verzichten konnte. Somit sah sich Benedikt nicht in der Lage, dem Kirchenrecht entsprechen zu können.
4. Auch Benedikt war an das Kirchenrecht gebunden
Als Inhaber der vollen und höchsten Gewalt in der Kirche steht der Papst über dem Kirchenrecht, was jedoch nicht bedeutet, dass er Regelungen, die mit dem göttlichen Recht oder dem Naturrecht verbunden sind, ändern könnte. Und auch hinsichtlich seines Amtsverzichts war Papst Benedikt an das Kirchenrecht gebunden, da die in can. 332 § für einen gültigen Verzicht angeführten Bedingungen, in der Natur der Sache dieser Rechtshandlung liegen und von daher auch begründbar sind. Das Kriterium für die Gültigkeit seines Amtsverzichts liegt deshalb nicht in seiner persönlichen, subjektiven Absicht, sondern in der Vorgaben des Kirchenrechts. Da Papst Benedikt nicht auf das munus Petrinum verzichtete, ist sein Amtsverzicht de iure und de facto ungültig.
5. Benedikts Schritt kam aus freier Entscheidung
Benedikt hat seinen Schritt frei getan, er wurde dazu nicht gezwungen, was wir wenigstens hinsichtlich des Freiseins von äußerem Zwang sagen können. Dies betonte er auch in seinen Gesprächen mit Peter Seewald. In seiner Deklaration sagte er: „Im Bewusstsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit ... zu verzichten“. Dennoch gibt es einen Unterschied, ob man mit voller Freiheit erklärt oder ob man mit voller Freiheit verzichtet.
6. Der Papst muss nicht Bischof von Rom sein
Bevor der Apostel Petrus, Bischof von Rom wurde, war er Bischof von Antiochien gewesen. Durch sein Martyrium und das des Apostels Paulus wurde Rom zum Bischofssitz der Nachfolger des hl. Petrus. Die Personalunion der beiden Ämter, des Papstes und des Bischofs von Rom, die sich auf eine gewichtige Tradition berufen kann, ist aber nicht göttlichen Rechts. Aus rechtlicher Sicht wäre deshalb nicht auszuschließen, dass der Verzicht Benedikts auf „das ministerium des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri“ bloß den Verzicht auf den römischen Bischofstuhl beinhalten könnte, wobei aber auch in diesem Fall der Verzicht auf das Amt, in diesem Fall auf „das officium des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri“, hätte erfolgen müssen.
7. Benedikt ordnet das Zusammenrufen des Konklaves an
Zum rechtlich ungültigen Amtsverzicht gesellt sich in Benedikts Deklaration die Anordnung des Konklaves. Beides steht zueinander im Widerspruch, da das Konklave den gültigen Amtsverzicht voraussetzt. Durch diese Anordnung des Konklaves stehen die zuständigen Kardinäle vor der Frage: Weisen wir Benedikt auf seinen Fehler hin oder werden wir das Konklave einberufen? Sie werden in Versuchung geführt. Wird das Konklave einberufen, dann tritt der Verzicht auf das ministerium des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, in Kraft, was bedeutet, dass Benedikt sein Amt (munus) nicht ausüben wird. Gleichzeitig damit wird Benedikt aber auch auf die Ausübung seiner höchsten Gewalt freiwillig verzichten, ähnlich wie Jesus im Garten Getsemani auf die 12 Legionen von Engeln verzichtet hat. Er bleibt dabei aber der Inhaber des munus Petrinum.
8. Die Kardinäle versagen
Kardinalstaatsekretär Bertone hatte bereits bei der Prüfung des Textes (gemeinsam mit Erzbischof Gänswein und Msgr. Gloder) am 7. Februar 2013 den Verstoß gegen can. 332 §2 in der Deklaration in Kauf genommen. Kardinal Sodano hatte einen Tag später vom geplanten Rücktritt Benedikts erfahren. Als Kardinaldekan wäre es in besonderer Weise seine Pflicht gewesen, die Verzichtserklärung auf ihre Gültigkeit hin zu prüfen und die Bedingungen für einen gültigen Amtsverzicht einzufordern. Dies tut er nicht. Nach der Kundgabe der Deklaration vor den Kardinälen am 11. Februar, versäumen es auch die anderen Kardinäle, Papst Benedikt zur Klärung der Rechtsunsicherheit aufzufordern. Der Kardinaldekan entscheidet sich, nach dem Inkrafttreten des Verzichts am 28. Februar das Konklave zusammenzurufen.
9. Das Konklave bewirkt ein Schisma und die Wahl eines Anti-Papstes
Mit der Einberufung des Konklaves verlieren jene, in deren Zuständigkeit es bei einem gültigen Amtsverzicht gefallen wäre, das Konklave zusammenrufen, ihre Zuständigkeit. Sie beschreiten den Weg ins Schisma und wählen einen Papst, der nicht der Papst der Katholischen Kirche sein kann, da das munus Petrinum bei Benedikt geblieben ist. Dem neuen „Papst“, dem sich Benedikt freiwillig unterordnet, wird zum Anti-Papst einer Anti-Kirche, von der Bischof Fulton Sheen bereits 1947 gesprochen hat. Und mit der Zusammenrufung des Konklaves entsteht für Papst Benedikt eine Situation, die der des behinderten Stuhles (cann. 335 und 412) ähnlich ist.
10. Benedikts Verhalten nährt die Zweifel an der Gültigkeit seines Amtsverzichts
Papst Benedikt’s Verhalten nach seinem Rücktritt steht in Kontrast zu einem gültigen Amtsverzicht. Wenn es wirklich seine Absicht gewesen war, auf das munus Petrinum zu verzichten, hätte er klarer zeigen können und müssen, dass er nicht der Papst ist. Dennoch trägt er weiter den weißen Talar, beansprucht die Anrede Seine Heiligkeit, unterschreibt Briefe mit p.p. (pastor pastorum), spendet weiter den Apostolischen Segen, meint in einem Interview, dass er der letzte Papst sein könnte und schreibt einen Aufsatz, der in der ganzen Welt Beachtung findet (Aufsatz zur Missbrauchskrise im April 2019).
Negative Begründung (stichwortartig)
1 „St. Gallen Mafia“
Eine 1996 um Kardinal Martini etablierte Gruppe von Kirchenmännern, die sich regelmäßig in St. Gallen traf. Bereits 2005 war Bergoglio ihr Kandidat für den Stuhl Petri. Einer der Exponenten war der belgische Kardinal Danneels, der sich am 13. März 2013 auf der Loggia des Petersdomes an der Seite von Bergoglio befand.
2 Irrlehren von Bergoglio
1. Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zur hl. Kommunion. (2016)
2. „Es existiert keine Hölle, es gibt die Auflösung der Sünderseelen.“ (2018)
3. „Heilige werden nicht geboren, man wird heilig und das gilt auch für Josef und Maria.“ (2018)
4. „Die Verschiedenheit in Bezug auf Religion, Hautfarbe, Geschlecht, Ethnie und Sprache entsprechen einem weisen göttlichen Willen.“ (2019)
5. Maria hat Gott mestiziert. Sie hat sich nie als Mit-Erlöserin präsentiert. (2019)
6. Nur die Titel Jüngerin und Mutter darf man Maria zueignen. Bergoglio negiert den Titel Königin für Maria. (2020)
7. Segnung homosexueller Paare. (2023)
8. Alle Religionen sind ein Weg, um zu Gott zu gelangen. (2024)
9. Jesus spricht von der Sünde gegen den Heiligen Geist, die nicht vergeben wird. Auf die Frage: „Gibt es für Sie eine unverzeihbare Sünde?“ antwortet Bergoglio: „Nein“. (2025)
3 Götzendienst von Bergoglio
1. Verehrung der Pachamama im Vatikanischen Garten und im Petersdom. (2019)
2. "Sich mit den von den zuständigen Behörden zugelassenen Impfstoffen [gegen Covid-19] impfen zu lassen, ist ein Akt der Liebe." (2021)
3. Teilnahme an einer Smudging Ceremony mit einem Schamanen in Kanada. (2022)
4 Mangelnde Ehrfurcht vor dem eucharistischen Herrn
Bergoglio kniete vor dem Eucharistischen Herrn nicht nieder, während er dies vor Politikern des Sudan und vor Migranten bei der Fußwaschung tat.
5 Mangelnde Wertschätzung des Priestertums
Bergoglio brachte seit 17. April 2022 bis zu seinem Tod das Messopfer nicht mehr dar. Als Priester genügt es nicht, mit dem Pluviale an der hl. Messe teilzunehmen.
Himmelszeichen
1 Tagebucheintragung der hl. Schwester Faustina (17. Dezember 1936 - Geburtstag von Bergoglio): „Den heutigen Tag habe ich für die Priester aufgeopfert. An diesem Tag habe ich mehr als zu irgendeiner Zeit leiden müssen, innerlich und äußerlich. Ich wusste nicht, dass man an einem einzigen Tag so viel leiden kann.“
2 Blitzeinschlag in Kuppel des Petersdomes (11. Feb. 2013)
3 Angriff auf von Bergoglio freigelassene Friedenstauben (26. Jän. 2014)
4 Blitzeinschlag in Petrusstatue in Buenos Aires (17. Dez. 2023 - Geburtstag von Bergoglio)
5 Kettenriss für den Glockenantrieb im Petersdom (21. April 2025 - Todestag von Bergoglio)
... und Papst Leo?
Wenn J. M. Bergoglio nicht Papst war, dann waren alle seine Kardinalsernennungen ungültig und infolgedessen konnten diese auch keinen Papst wählen. Das heißt, dass auch Papst Leo XIV. nicht der rechtmäßige Papst ist.
(für die Zusammenfassung: P. Johannes Lehrner, Neumarkt an der Raab, Austria)
hl. Messen mit P. Johannes Lehrner
Vor der hl. Messe wird gewöhnlich der Rosenkranz gebetet!
Täglich um 8 Uhr wird auf Youtube "Radio Domina Nostra" die hl. Messe im Livestream übertragen;
siehe auch: Facebook von Radio Domina Nostra.
Änderungen möglich, deshalb vorher nachfragen!
P. Johannes Lehrner, Telefon: 0676 88070 1012
P. Alessandro Minutella segnet die Kinder
Kinder warten auf den Segen
Fra Celestino leitet die eucharistische Prozession
Die Gläubigen begrüßen die Gottesmutter
Die Priester des Sodalizio Sacerdotale Mariano:
Fra Celestino, Don Ramon, P. Johannes, Don Pavel, Don Enrico
Don Enrico hält die Predigt
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"Radio Domina Nostra"
Treffen mit Don Alessandro Minutella und Fra' Celestino vom Kreuz
am 28. Jänner 2024 in Graz
Vorträge von P. Johannes Lehrner