Sie sind Privatperson oder Gewerbetreibender und möchten jemanden Geld leihen? Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich gegen alle Eventualitäten durch einen Darlehensvertrag absichern. Ein Forderungsausfall kann schwerwiegende Folgen für den Darlehensgeber haben, sodass Sie mit einem Darlehensvertrag immer gut beraten sind.
Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit und setze Ihnen einen sicheren und angemessenen Vertrag auf.
Wenn ein Kunde das Begleichen offener Forderungen des Darlehensvertrag unterlässt, wird ein Pfändungsantrag ausgestellt. Dieser soll dafür sorgen, dass Sie am Ende des Tages dennoch an Ihr Geld kommen. Pfändungen sind langwierig und nervenzehrend, sodass wir Sie gerne in solchen Fällen unterstützen möchten. Wenn Sie den Darlehensvertrag bei uns in Auftrag gegeben haben, haben wir bereits alle Daten und können so zügig einen Antrag auf Pfändung bei der Justiz stellen. Wir informieren Sie bei wichtigen Nachrichten. Sie haben den Darlehensvertrag bei einem anderen Notar machen lassen? Kein Problem! Reichen Sie uns alle notwendigen Unterlagen ein und wir stellen für Sie den Pfändungsantrag.
Die Bezahlung ist immer eine Art der Wertschätzung des Auftraggebers für den Leistungserbringer. Der nachfolgenden Tabelle können Sie unsere Gebühren für Darlehensverträge entnehmen.