Der Jugendmedienschutz hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Beeinträchtigungen ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu schützen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe bei der Nutzung von Medien. Jugendschutzprogramme schützen Kinder und Jugendliche vor dem Abrufen von ungeeigneten Webinhalten. Informationen darüber gibt es auf der Website von Klicksave.
Zum Jugendmedienschutz gehören Straftaten wie die Verbreitung von Rassenhass, die volksverhetzend sind, die zu schweren Straftaten oder Terrorismus anleiten, die unmenschliche Gewalttätigkeit verherrlichen oder verharmlosen oder pornografisch sind. Diese Medieninhalte dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
Es verpflichten:
der europäische Digital Services Act (EDSA)
das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG) für Kinos und Vertrieb von Trägermedien wie DVD
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für den Rundfunk und das Internet.
das Digitale-Dienste-Gesetz
Online-Anbieter zur Gewährleistung der Privatsphäre sowie den Schutz und die Sicherheit.
Die Landesmedienanstalten sind zuständig für die Medienaufsicht im Internet, die von der Kommission für Jugendmedienschutz und jugendschutz.net unterstützt werden. Die Landesmedienanstalten können Angebote untersagen oder Ordnungsgelder bis zu 500.000 Euro verhängen.
Jugendschutz.net ist nicht nur eine Beschwerdestelle, sondern führt eigene Recherchen durch. Online-Angebote werden bei Verstöße gegen den Jugendschutz verfolgt. Kinderrechte in digitalen Diensten werden von KidD-Kinderrechte in digitalen Diensten durchgesetzt.
Bei Beschwerden kann sich jeder an die Kommission für Jugendmedienschutz, jugendschutz.net oder die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter wenden.
Ausführliche Informationen zum Jugendmedienschutz und Beschwerdestellen finden Sie auf: