https://lokaldirekt.de/news/kommunalwahl-auch-fuer-menschen-mit-sehverlust
Menschen mit Schwerbehinderung oder einem Pflegegrad bekommen
bei der Berechnung des Wohngeldes einen Freibetrag.
Dieser Freibetrag wird von ihrem Jahres-Brutto-Einkommen abgezogen.
Dadurch können Sie mehr Wohngeld bekommen.
Eventuell entsteht dadurch auch erst ein Anspruch auf Wohngeld