Angaben gemäß § 5 TMG
Lukas Naumann
Selbstständiger Repräsentant für die tecis Finanzdienstleistungen AG
Odenwaldstraße 71
51105 Köln
📧 E-Mail: lukas.naumann@tecis.de
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Lukas Naumann
Odenwaldstraße 71
51105 Köln
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvermittler)
Erteilt durch die IHK Köln
Registrierungsnummer: D-HSB6-2IPLP-76
Aufsichtsbehörde: IHK Köln
Berufsbezeichnung:
Versicherungsvertreter (Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen:
– § 34d Gewerbeordnung (GewO)
– §§ 59–68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
– Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherungen AG
Schlichtungsstelle:
Sofern im Falle einer Beschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, sind wir bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können sich an folgende Einrichtung wenden:
Schlichtungsstelle für Gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2
22303 Hamburg
Web: www.schlichtung-finanzberatung.de
Bitte beachten Sie, dass die Schlichtungsstelle erst angerufen werden kann, wenn Ihrer Beschwerde durch uns nicht zu Ihrer Zufriedenheit abgeholfen werden konnte.
Transparenzverordnung
Informationen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor:
Potentielle Nachhaltigkeitsrisiken bei den vermittelten Versicherungsanlage- und Investmentprodukten werden grundsätzlich derzeit bei der Beratung nicht berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiko ist dabei ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Die genauen Definitionen und Kriterien (technische Regulierungsstandards) zur Anwendung der Bestimmungen der Transparenzverordnung werden durch den europäischen Gesetzgeber erst noch festgelegt und sind derzeit zum Teil ungewiss. Bevor eine Einbeziehung der konkreten Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage in die Beratung erfolgen kann, müssen zum einen konkretere Vorgaben des Gesetzgebers vorliegen als auch zum anderen diese Vorgaben bei der Produktgestaltung durch die Produktgeber Berücksichtigung finden und entsprechende Informationen bereit gestellt und geprüft werden. Es ist insofern geplant, potentielle Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten einzubeziehen, sobald die entsprechenden Regelungen des europäischen Gesetzgebers vorliegen als auch die entsprechenden Informationen durch die Produktgeber bereit gestellt und geprüft worden sind. Dabei wird eine Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Beratung zu Versicherungsanlage- und Investmentprodukten durch Änderung der einschlägigen IDD-Richtlinie (EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb) und der MiFID-Richtlinie (EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2022 gesetzlich vorgeschrieben.
Auf Anfrage des Kunden werden derzeit bereits ökologisch orientierte verantwortungsbewusste Versicherungsanlage- und Investmentprodukte in die Beratung einbezogen, die ökologische und/oder soziale Aspekte und/oder die Unternehmensführung beachten.
Sowohl die Vergütung für die Beratung von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten, die unser Haus von unseren Produktpartnern erhält, als auch die Vergütung, die unser Haus an unsere selbstständigen Handelsvertreter zahlt, werden nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Produkten einhergehen, beeinflusst. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe