Die Preisgestaltung
orientiert sich an der Behandlungszeit.
Unabhängig von den angewandten Methoden und Behandlungstechniken, soll eine durchdachte und optimale Behandlung druchgeführt werden, ganz ohne Zeitdruck und finanzielle Überraschung.
In Praxen, die sich am "Rahmenvertrag für Physiotherapie", welcher mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen wird, orientieren, ist die Zeit der Behandlung und die Maßnahmen festgeschrieben. Für eine eingehende Behandlung, geschweige denn Befundung, ist diese unserer Meinung nach zu knapp gewählt. Dies baut Druck in den Praxen und damit auf die Therapeuten und Patienten auf.
"Erstattung gefällig?"
Die Kosten für die Behandlung sind prinzipiell Privatleistungen, dennoch gibt es einige Wege sich im Nachhinein eine Erstattung zu sichern.
Spezielle Heilpraktiker Zusatzversicherungen, die viele Krankenkassen anbieten, beteiligen sich an den Kosten der Behandlung; außerdem erstatten private Versicherungen je nach Tarif die Kosten voll zurück und alle Leistungen für BeamteInnen, ob nun beim Land oder Bund angestellt, sind durch die Beihilfe anteilig erstattungsfähig.
Prinzipiell sollte vor der Behandlung die Anfrage beim jeweiligen Versicherer gestellt werden, aber durch die Gebührenordnung für Heilpraktiker sind die Preise immer angemessen wirtschaftlich und nachvollziehbar.
Privatpraxis?
Durch die Diagnostik des Heilpraktikers ist es möglich die wirkliche Ursache der Störung zu ermitteln, ohne Termindruck und mit einer ausführlichen Untersuchung.
Die Therapie erfolgt dann im Rahmen der physiotheraputischen Maßnahmen und in dem zeitlichen Abstand, der für Therapeut und Patient sinnvoll erscheint.
Typisch sind in Akutfällen Termine in kurzem Abstand und nachfolgenden Kontrollterminen, welche in einem regelmäßigen Rhythmus eingerichtet werden.
Aber auch Vorsorgetermine oder Wellnessbehandlungen im Abstand einiger Wochen sind sinnvolle Auszeiten zum stressigen Alltagsgeschehen.