Fraktionsregelwerk
Fraktionsregelwerk
5.1. Fraktionen sind RP-tragende Säulen des Servers und müssen vorbildlich handeln.
5.2. Fraktionsmitglieder dürfen keine Vorteile außerhalb des Spiels erhalten.
5.3. Der Fraktionsleiter ist verantwortlich für Disziplin und Organisation.
5.4. Illegale Fraktionen dürfen nur mit genehmigtem Konzept aktiv werden.
5.5. Die Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen (Allianzen) muss sinnvoll und dokumentiert sein.
5.6. Jede Fraktion hat ein eigenes internes Regelwerk, das mit der Serverleitung abgestimmt ist.
5.7. Staatsfraktionen (Polizei, Justiz, Medics) unterliegen einer erweiterten RP-Pflicht.
5.8. Die Nutzung von Fraktionsressourcen (Fahrzeuge, Waffen, Kleidung) ist klar geregelt.
5.9. Abwesenheit der Führung muss gemeldet und geregelt werden.
5.10. Missbrauch von Fraktionsgewalt (z. B. bei Verhören) ist untersagt.
5.11. Polizeiliche Zivilermittlungen müssen beantragt und protokolliert sein.
5.12. Medics dürfen nicht als Mittel zur Flucht oder Deckung missbraucht werden.
5.13. Justizmitglieder dürfen keine unlogischen Schnellurteile sprechen.
5.14. Einsatzprotokolle und Berichte sind Pflicht in staatlichen Fraktionen.
5.15. Befehlsverweigerung ohne Grund kann Konsequenzen nach sich ziehen.
5.16. RP-Korruption darf nur mit Zustimmung der Projektleitung ausgespielt werden.
5.17. Jeder Einsatz muss nach klarer Absprache ablaufen – Chaos-RP ist zu vermeiden.
5.18. Anfängliche Ausbildung ist Pflicht (z. B. Academy oder Grundkurs).
5.19. Regelbrüche in Fraktionen werden doppelt gewertet.
5.20. Fraktionen unterstehen letztlich der Verwaltung von Hohenmark RP.