Zuweisung durch einen Arzt:
Meine Honorarnoten werden von den Krankenkassen anerkannt. Die Abrechnung erfolgt analog dem Honorarverrechnungsmodell der Wahlärzte.
Das bedeutet: Sie bezahlen die Rechnung bei mir. Danach reichen Sie die Rechnung bzw. Honorarnote, den Zahlungsbeleg oder die Überweisungsbestätigung gemeinsam mit der Überweisung des Arztes, bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese wird Ihnen in Folge den Ihnen genehmigten Kostenbeitrag refundieren. Erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Kostenbeteiligung durch Ihren Versicherungsträger! Die nötigen Formulare für die Einreichung finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Versicherungsträger. (Link zur ÖGK.)