AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Nachstehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Emincity Kommunikationstechnik, Inhaber Emin Tzouneit (nachfolgend: Emincity) gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (nachfolgend: Kunde). Der Kunde erkennt diese AGB mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.

2. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit im Telekommunikationsbereich zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Telekommunikationsmarkt handeln.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Abweichenden Regelungen in den AGB des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.

II. Vertragsschluss

1. Der Vertrag zwischen Emincity und dem Kunden kommt durch Angebot und Annahme zustande.

2. Aus der in der Anlage befindlichen und bei Emincity ausgehängten Preisliste ergeben sich die jeweiligen Service- und Reparaturangebote von Emincity. Die Angebotspreise von Emincity für Service- und Reparaturleistungen stellen grundsätzlich Pauschalpreise dar. Durch Gegenzeichnen der Auftragsbestätigung nimmt der Kunde das Angebot mit der vereinbarten Vergütung an.

3. Sofern eine Abrechnung nicht auf Pauschalpreisbasis erfolgt, wird mit Eingang der Service- oder Reparaturanzeige des Kunden Emincity mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags für die in der Service- oder Reparaturanzeige bezeichneten Arbeiten beauftragt. Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot von Emincity zum Abschluss eines Service- bzw. Reparaturvertrages dar, das der Kunde mit einer Frist von 20 Kalendertagen schriftlich annehmen kann, sofern Emincity mit der Leistung beauftragt werden soll. Für den Fristablauf kommt es auf den Zugang der Angebotsannahme bei Emincity an.

III. Kostenvoranschlag

1. Die Erstellung des Kostenvoranschlags ist entsprechend der zum Zeitpunkt des Eingangs der Service- oder Reparaturanzeige bei Emincity ausgehängten und in der Anlage befindlichen Preisliste zu vergüten.

2. Bei irreparablen Schäden wird eine Kostenvoranschlagspauschale fällig, die vom Kunden zu vergüten ist. Die Kosten hierfür sind ebenfalls der ausgehängten und in der Anlage befindlichen Preisliste zu entnehmen.

3. Der Kostenvoranschlag stellt eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Emincity übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne wesentliche Überschreitung des im Kostenvoranschlag angegebenen Betrages ausführbar ist, so wird Emincity den Kunden hierüber vor Ausführung der Service- bzw. Reparaturleistung unterrichten und auf die voraussichtlich entstehenden Kosten hinweisen. Der Kunde ist nicht zu unterrichten, wenn eine unwesentliche Überschreitung des im Kostenvoranschlag angegebenen Betrages entsteht. Eine unwesentliche Überschreitung liegt in der Regel bei einer Überschreitung des Kostenvoranschlags in Höhe von 15 Prozent vor.

4. Im Rahmen der Erstellung des Kostenvoranschlags können bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sein, die eine möglicherweise noch bestehende Garantie oder Gewährleistung des Herstellers oder des ursprünglichen Verkäufers gegebenenfalls aufheben. Dies erkennt der Kunde mit Beauftragung an und stellt Emincity diesbezüglich von einer weitergehenden Haftung frei.

5. Geht die Annahmeerklärung des Kostenvoranschlags durch den Kunden nicht innerhalb der in Ziffer II. 3. genannten Frist Emincity zu, so befindet sich der Kunde in Verzug. Emincity kann in diesem Fall das Gerät unrepariert auf Kosten und Risiko des Kunden an dessen angegebene Adresse zurücksenden.

IV. Leistungsumfang

1. Emincity erbringt im Rahmen des geschlossenen Vertrages Service- und Reparaturleistungen, insbesondere die Reparatur und Wartung von Hardware sowie Software von Telekommunikationsgeräten.

2. Wird Emincity in Garantie- oder Gewährleistungsfällen mit einer Service- bzw. Reparaturleistung beauftragt, ist dem Kunden bekannt, dass eine gegebenenfalls vom Hersteller oder Verkäufer gewährte Garantie und/oder Gewährleistung grundsätzlich erlischt.

3. Emincity behält sich das Recht vor, anstatt einer Reparatur einen mindestens gleichwertigen Austausch vorzunehmen. Sollte bei einer Reparaturbeauftragung das zum Austausch vorgesehene Originalersatz- bzw. Originalzubehörteil nicht vorrätig sein, haben die Parteien die Möglichkeit zu vereinbaren, statt des Originalersatz- bzw. Originalzubehörteiles ein sonstiges gleichwertiges Ersatz- bzw. Zubehörteil zu verwenden.

V. Datensicherung

1. Bei einer Service- oder Reparaturleistung können gespeicherte Daten verloren gehen. Die Sicherung der in einem Gerät gespeicherten Daten und Programmen obliegt alleine dem Kunden vor Übergabe des Gerätes an Emincity.

2. Eine Datensicherung wird durch Emincity nur durch eine zusätzlich zu vereinbarende und zu vergütende Leistung durchgeführt. Die hierfür entstehenden Kosten sind der ausgehängten Preisliste zu entnehmen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Datensicherung von Emincity ohne Garantie oder Gewährleistung der Hersteller oder Verkäufer oder Emincity selbst, durchgeführt wird.

3. Ist die Funktionsfähigkeit des betreffenden Geräts durch einen Sim- oder Netlock (Einschränkungen bzw. Freischaltung des

Gerätes nur für bestimmte Mobilfunkkarten oder Mobilfunknetze) eingeschränkt, so ist Emincity bei Angebotsannahme hierüber zu

unterrichten. Unterlässt der Kunde diese Aufklärung, hat der Kunde hierdurch entstehende Mehrkosten zu tragen.

4. Das betreffende Gerät kann durch die Leistung von Emincity möglicherweise in den Werkzustand des Herstellers zurückgesetzt

werden. Auf hierdurch möglicherweise entstehende Einschränkungen und Nachteile wurde der Kunde ausdrücklich hingewiesen und

hat diese selbst zu vertreten.

VI. Vergütung

1. Die Vergütung ergibt sich bei Abrechnung auf Pauschalpreisbasis nach der dem Auftrag zugrundeliegenden Preisliste. Die

Vergütung ergibt sich bei Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlags aus diesem, wobei ein Überschreiten des

Kostenvoranschlags um 15 Prozent in der Regel unter Berücksichtigung des Einzelfalls ein unwesentliches Überschreiten darstellt

und vom Kunden zu vergüten ist. Im Übrigen bemisst sich die Vergütung nach dem für die Service- bzw. Reparaturleistung

erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen, insbesondere dem Preis für die benötigten Ersatzteile. Für

Ersatzteile gelten die im Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags gültigen Ersatzteilpreise. Für eine im Auftrag des Kunden

durchgeführte Datensicherung durch Emincity ist die jeweils aktuelle Preisliste Berechnungsgrundlage. Die Preise verstehen sich

jeweils inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

2. Die Vergütung wird mit Abnahme des Werkes fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht widersprochen hat.

VII. Lieferung, Erfüllungsort

1. Soweit ein Versand gewünscht wird, erfolgt dieser unfrei oder auf Wunsch des Kunden per Vorkasse, in der Regel ab Geschäftssitz

von Emincity an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Versand erfolgt grundsätzlich versichert. Die Versandkosten inkl.

Versicherung sind vom Kunden zu zahlen. Verpackung, Versandweg und Versandart sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, dem

pflichtgemäßen Ermessen von Emincity überlassen. Eine Haftung von Emincity für Versandwahl bzw. termingerechtes Eintreffen der

Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Bei vom Kunden zu vertretener Verzögerung der Auslieferung bzw. des Versands geht die Gefahr einer Verschlechterung oder des

Untergangs der Ware mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch Emincity auf den Kunden über. Die durch die Verzögerung

verursachten Mehrkosten trägt der Kunde.

3. Erfüllungsort für alle Service- und Reparaturleistungen ist der Geschäftssitz von Emincity. Eine Versendung durch den Kunden an

Emincity und die Versendung von Emincity an den Kunden erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden, soweit gesetzlich zulässig

und im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

VIII. Zahlung, Fälligkeit, Verzug

1. Die Zahlungen erfolgen nach Wahl von Emincity grundsätzlich gegen Rechnung, per Nachnahmen, Überweisung oder über PayPal.

Auf Wunsch kann der Kunde auch per Vorkasse zahlen.

2. Für die Nutzung von PayPal gelten die Nutzungsbedingungen von PayPal, abrufbar unter www.paypal.de. Der Kunde hat sich

entsprechend bei PayPal zu registrieren und die Nutzungsbedingungen von PayPal zu akzeptieren.

3. Bei Überschreitung des kalendarisch bestimmbaren Zahlungsziels oder nach Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

4. Befindet sich der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit der Bezahlung der Leistung wegen allgemeiner

Liquiditätsschwierigkeiten in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert,

werden sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Emincity sofort fällig. Emincity ist in diesem Fall berechtigt, ausstehende

Service- und Reparaturleistungen, die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder

Vorauskasse auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.

IX. Pfandrecht von Emincity, Pflichten des Kunden

1. Emincity steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistungen sowie wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung

zwischen Emincity und dem Kunden ein werkvertragliches Pfandrecht an den Gegenständen zu, die im Rahmen des Vertrages in den

Besitz von Emincity gelangt sind.

2. Der Kunde ist verpflichtet, Emincity sämtliche seine Person betreffende und für den Auftrag relevanten Veränderungen,

insbesondere eine Änderung seiner Anschrift, unverzüglich mitzuteilen.

3. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nicht ab, nimmt er dieses nicht an oder kann es ihm auf sein Verschulden

hin nicht zugestellt werden, so wird Emincity den Kunden schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb von einem (1) Monat bei

Emincity abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersenden. Holt der Kunde nach dieser

Aufforderung das Gerät nicht binnen eines (1) Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, wird

Emincity den Verkauf des Gerätes dem Kunden ankündigen und dabei den Geldbetrag benennen, zu dem der Verkauf voraussichtlich

stattfinden wird (Verwertungsandrohung).

4. Nach Ablauf eines (1) Monats ab Verwertungsandrohung ist Emincity zu einer Verwertung berechtigt. Emincity ist auch berechtigt,

das Gerät soweit gesetzlich zulässig im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.

5. Gibt es über die Gründe einer Nicht-Zustellbarkeit Streitigkeiten zwischen dem Zusteller, dem Kunden oder dem

Versanddienstleister, so hat der Kunde Emincity gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass Zustellbarkeit möglich war. Der Kunde

hat gegenüber Emincity das Recht, den Nachweis einer ordnungsgemäßen Versendung bezüglich der Versandanschrift anzufordern.

X. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung , besondere Fälle

1. Soweit Emincity im Rahmen der geschlossenen Vertragsverhältnisse Werkleistungen erbringt, besteht gegenüber Verbrauchern die

gesetzliche Gewährleistungsfrist auf die erbrachte Werkleistung. Die Gewährleistung für Werkleistungen gegenüber Kunden, die

Unternehmer sind, beträgt grundsätzlich ein (1) Jahr. Werden Waren preisreduziert unter ausdrücklichem Hinweis auf bestimmte

Mängel verkauft oder verarbeitet, so sind insoweit betreffende Mängelansprüche ausgeschlossen.

Ist der Kunde ein Unternehmer, so hat er das Gerät unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich, spätestens

innerhalb einer Woche nach Erhalt des Geräts schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gelten Gerät und Leistung als

ordnungsgemäß genehmigt.

2. Mängelansprüche für die Funktionsfähigkeit und grundlegende Eigenschaft bei als „wasserdicht“ bezeichneten Mobilfunkgeräten

nach erfolgter Reparaturleistung, insbesondere bei Displayreparaturen, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde wurde

ausdrücklich vor Angebotsannahme darüber in Kenntnis gesetzt, dass die ursprünglich vom Hersteller angegebene Eigenschaft

„wasserdicht“ nach einer Displayreparatur nicht mehr gewährleistet werden kann.

2a. Mängelansprüche für die Funktionsfähigkeit und grundlegende Eigenschaft des Fingerabdrucksensor des Home-Buttons bei

Geräten der Marke Apple, insbesondere des IPhones 7, Iphones 7+, Iphones 8, Iphones8+ oder des IPads Air oder Folgemodellen,

nach erfolgter Reparaturleistung, insbesondere bei Displayreparaturen, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde wurde

ausdrücklich vor Angebotsannahme darüber in Kenntnis gesetzt, dass die ursprüngliche Funktion des Fingerabdrucksensors und der

Touch-ID nach einer Reparatur nicht mehr gewährleistet werden kann.

3. Weist eine Service- oder Reparaturleistung von Emincity einen Mangel auf, so kann der Kunde binnen angemessener Frist

Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Emincity durch Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen

Werkes.

4. Hat der Kunde die Störung oder den Mangel zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung oder ein gemeldeter

Mangel nicht vor, ist Emincity berechtigt, für ihre durch die Mängelbeseitigung oder versuchte Mängelbeseitigung entstandenen

Kosten vom Kunden Ersatz zu verlangen.

5. Die Gewährleistung von Emincity erstreckt sich nur auf neu hergestellte Waren, insbesondere auf Material-, Verarbeitungs-,

Konstruktions- und Qualitätsfehler, nicht jedoch auf Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Behandlung oder

natürlicher Abnutzung durch den Kunden beruhen. Die Gewährleistung bei gebrauchter Ware ist auf ein (1) Jahr beschränkt. Die

Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde den Leistungsgegenstand ohne Zustimmung von Emincity selbst ändert oder durch Dritte

ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die

Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht unzumutbar erschwert wird.

6. Der Kunde hat das Recht, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung und nach Verweigerung oder Fehlschlagen der

Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Vergütung zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist

gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, ausgeschlossen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt frühestens nach zwei erfolglosen

Mangelbeseitigungsversuchen vor. Im Übrigen gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer XIII.

7. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, beschränkt sich die Haftung von Emincity auf

den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei Kunden, die Unternehmer

sind, haftet Emincity nur bei grober Pflichtverletzung oder Vorsatz. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Schäden aus

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; in diesen Fällen haftet Emincity auch bei einfacher Fahrlässigkeit.XI.

Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1. Emincity ist berechtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen.

2. Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Emincity an Dritte abtreten.

3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von

Emincity anerkannt sind oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung des Kunden stehen.

XII. Eigentumsvorbehalt

1. Emincity behält sich bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden bestehender Ansprüche das Eigentum an den von Emincity

gelieferten Gegenständen vor. Sofern die Gegenstände mit anderen, mit nicht im Eigentum von Emincity befindlichen Gegenständen

verarbeitet werden, erwirbt Emincity das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der verarbeitenden

Gegenstände zu dem Gesamtgegenstand zur Zeit der Verarbeitung.

2. Erfüllt der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht, so ist er auf Verlangen von Emincity zur Herausgabe der Gegenstände

verpflichtet.

XIII. Datenschutz

1. Zum Zwecke der Bearbeitung und Abwicklung der Bestellung werden von Emincity Daten zur Person des Kunden (z.B. Name,

Anschrift, E-Mail-Adresse) oder zum Auftrag (z.B. Bestelldaten, Lieferanschrift) erhoben, gespeichert und verarbeitet.

2. Durch Angebotsannahme bzw. durch Erteilung des Service- bzw. Reparaturauftrages erklärt der Kunde sein Einverständnis damit,

dass Emincity die erforderlichen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und nutzt, um den Auftrag auszuführen.

3. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an außenstehende Dritte durch Emincity, es sei denn, dass hierzu eine gesetzliche oder

behördlich angeordnete Verpflichtung besteht oder der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis erklärt. Dritte im Sinne dieser

Bestimmung sind nur am Geschäft Unbeteiligte. Die Daten werden lediglich zur Abwicklung der Bestellung und der Zahlung benutzt

und nur zu diesem Zwecke an beteiligte Geschäftspartner, wie z.B. PayPal, weitergegeben. Eine Datenverarbeitung erfolgt

grundsätzlich nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes.

XIV. Schlussbestimmungen

1. Emincity ist berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des gesamten Leistungsspektrums zu

beauftragen.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG).

3. Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – am Sitz von Emincity.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kunden, die Unternehmer sind, ist der Geschäftssitz von Emincity. Emincity

ist jedoch auch berechtigt, an einem anderen zuständigen Gericht zu klagen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll im Wege der Anpassung

eine andere angemessene Bestimmung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder

gewollt haben würden, wenn Sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

XV. Anschrift, Impressum

Emincity Kommunikationstechnik

Inhaber Emin Tzouneit

Rothenburger Str. 246

D-90439 Nürnberg

USt-ID: DE 248 001 558

Telefon: +49 911 6005887

Telefax: +49 911 6005840

E-Mail: info@emincity.de

Internet: http://www.emincity.de

Stand: 10.05.2017

Anlagen:

- Preisliste Kostenvoranschlag

- Preisliste Pauschalpreise