Die IB.SH berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein. Als zentrales Förderinstitut des Landes berät, fördert und finanziert die Investitionsbank (IB) Schleswig-Holstein individuell und lösungsorientiert. Dabei reicht das Angebot der IB.SH von einer neutralen Beratung in Förderfragen bis zur konkreten Vergabe von Fördermitteln für den Wohnungsbau.
Modernisierungszuschuss für private Vermieter: Zuschusshöhe: 20 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit, Ihre Energieeinsparung und Barrierereduzierung.
Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer: Zuschuss 2.000 Euro, Ihre Energieeinsparung und Barrierereduzierung
Die IB.SH erweitert ihr Förderangebot im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein um zwei Produkte:
· das IB.SH Baukindergeld und das IB.SH Baukindergeld Plus.
Beide Programme fördern den Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und integrieren das Baukindergeld der KfW. Das Baukindergeld der KfW ist ein Zuschuss vom Staat ins eigene Zuhause und beträgt 12.000 Euro pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro).
Da IB.SH Baukindergeld Plus ist ein besonders zinsgünstiges nachrangiges Immobiliendarlehen in Höhe von 50.000 Euro pro Kind mit einer langfristigen Zinsbindung über 25 Jahre.
· Partner: IB.SH ist Partner des Landesverbandes Haus und Grund, Kiel
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Mail und schildern Sie in wenigen Zeilen Ihr Vorhaben - Mail: info@haus-und-grund-eutin.de
Was wird gefördert?
Solarthermieanlagen // Biomasseanlagen // Effiziente Wärmepumpenanlagen // Hybridheizungen // „Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen
Bei einer Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 kann keine Förderung gewährt werden.