Seit Beginn des Jahres 2021 gelten EU-weite Regelungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen), die auf eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. Mai 2019 zurückgehen. Die rechtlichen Grundlagen auf nationaler Ebene sind z.B. LuftVG, LuftVO, LuftVZO. Diese Vorgaben sind für Drohnenpiloten verbindlich.
So ist u.a. festgelegt, dass Drohnen nur in Sichtweite und mit einer maximalen Flughöhe von 120m über Grund geflogen werden dürfen. Aufnahmen von unbeteiligten Personen sind unzulässig.
Das Überfliegen von fremden Grundstücken ist unter bestimmten Umständen möglich. Es ist aber auf jeden Fall zu empfehlen, die Nachbarn zu informieren und ggf. eine Zustimmung einzuholen. Dies können wir gern für Sie übernehmen.
Alle Piloten sind beim Luftfahrtbundesamt registrieren und es besteht ein die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Flugverbot besteht im Abstand von 1,5 km zu Flugplätzen. In Verlängerung der Start- und Landebahn für 5 km.
Zu Autobahnen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, Oberleitungen und Kraftwerken muss ein Abstand von 100m eingehalten werden. Ausnahmen sind in engen Rahmen möglich.
Bei Regen, starkem Nebel oder/und Temperaturen unter 10°C können keine Flüge erfolgen.
Wir haben in unserm Sortiment verschiedenen Drohnen, die jeweils für unterschiedlichen Bedingungen bzw. Anforderungen zum Einsatz kommen. Dies können z.B. Anforderungen an die Qualität des Bildmaterials, Witterungsbedingungen, Einsatzort usw. sein. In einem Vorgespräch stimmen wir diese Punkte ab, so dass Sie immer ein optimales Ergebnis erhalten.
In der Regel werden die Aufnahmen je Kunde auf einer gesonderten Speicherkarte gespeichert. Nach Abschluss der Arbeiten und Zahlung der Rechnung wird Ihnen diese übergebe. Eine Speicherung bei uns erfolgt nicht.
Bilder werden im Format *.jepg und Videos als *.mp4 (ohne Ton) geliefert.
Im Vorgespräch wird abgestimmt, ob Sie bei Videoaufnahmen pro Flug eine Datei erhalten oder ob es mehrere Dateien von z.B. jeweils einer Minute sein sollen.
Sie erhalten die Rohdaten der Bilder / Videos. D.h. durch uns erfolgen keine Veränderungen an den Dateien. Über unseren Partner können wir Ihnen die profesionelle Bild- bzw. Videobearbeitung anbieten.
Sie nehmen mit uns Kontakt auf und wir stimmen den Leistungsumfang ab. Im Nachgang erhalten Sie ein Angebot.
Eine Berechnung erfolgt zum Stundensatz. Aktuell sind es 80,00 Euro je Stunde. Dieser Satz gilt je Pilot. Anfahrten werden mit 0,35 Euro je km zzgl. Fahrzeit berechnet. Im 50km-Umkreis von Lübeck-Zentrum gilt eine Pauschale von 20,00 Euro.
Sämtliche Bilder und Fotos, welche in der Einsatzzeit durch den Piloten erstellt werden, erhalten Sie zur freien Verwendung. Es erfolgt KEINE Abrechnung je Bild oder Minuten Video.
Material wird gesondert berechnet. Dies ist z.B. die Speicherkarte. Je nach Größe und Qualität kosten diese ab ca. 10,00 Euro. Sie können uns diese aber auch zur Verfügung stellen. Beachte Sie in diesem Fall jedoch, dass die Karten vor dem Einsatz komplett leer sein müssen und von uns formatiert werden. D.h. evtl. vorhanden Dateien werden unwiederbringlich gelöscht. Es ist eine Micro-SD-Karte vom Typ 10 oder UHS 1 bis zu einer Größe von 256 GB erforderlich.
Besonders im Zusammenhang mit Hochzeiten wird diese Frage oft gestellt. Es ist ein schöner Effekt, wenn der Ring hereingeflogen kommt oder ein Ring abgeworfen wird. Grundsätzlich ist dies möglich. Unsere größte Drohe kann, bei ruhigem Wetter, bis 1,5kg heben.
Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten. Es dürfen keine gefährlichen Gegenstände transportiert werden. Das Abwerfen ist nur auf privaten Grund gestattet.
Während des Fluges können Sie auf einem mobilen 15,6 Zoll Monitore den Flug der Drohne verfolgen. D.h. Sie sehen, was die Drohne "sieht" und was auf der Aufnahme ist.
Ein Livestream (z.B. YouTube, Facebook) ist möglich. Hierzu können wir uns im Rahmen der Vorbesprechung abstimmen.