Gasabnahme

Zertifizierter Fachbetrieb für Gasprüfungen

Zertifiziert nach DVFG

Wir sind zertifizierter Fachbetrieb für die Gasprüfung an privat genutzten Wohnwagen und Wohnmobilen nach G 607, sowie an Booten, Sportbooten und Yachten nach G 608. Wir sind vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) zertifiziert und prüfen nach den in Deutschland gültigen Normen und Standards.

Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen nach G 607 und bei Booten, Sportbooten und Yachten nach G 608 geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch uns gibt es eine Prüfplakette für den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch). Bei Booten, Sportbooten und Yachten gibt es nach erfolgreicher Prüfung eine Prüfplakette und einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (blaue Prüfbuch).

Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für die Durchführung einer Hauptuntersuchung.

G 607 bei Wohnmobilen bis zum 01.01.2023 aktuell ausgesetzt

Ende 2019 überraschte das „Verkehrsblatt“, das Amtsblatt des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit der Meldung, dass die Gasprüfungspflicht G 607 bei Wohnmobilen vorübergehend bis zum 01.01.2023 außer Kraft ist.

Warum die Gasprüfung trotzdem durchgeführt werden sollte!

Bei der HU wird die Flüssiggasanlage auch bis zum 01.01.2023 weiterhin beurteilt und bewertet. So gelten unzulässige, beschädigte oder mangelhaft befestigte Teile der Anlage auch während dieser Zeit als erheblicher Mangel, der zum Nichtbestehen der Untersuchung führt. Außerdem erklärten der Caravaning Industrie Verband e.V., der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. und der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. in einer gemeinsamen Fachinformation, dass die G 607-Prüfung der Gasanlage von Wohnmobilen weiterhin zulässig ist und die Prüfung alle zwei Jahre vor allem aus Sicherheits- und versicherungsrechtlichen Gründen durchgeführt werden sollte.

Vor allem versicherungsrechtlich ist mit Problemen zu rechnen, da eine defekte Gasanlage zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Im übrigen verlangen zahlreiche Campingplätze im In- und Ausland als Vorsichtsmassnahme die Vorlage der Gas-Prüfbescheinigung beim Einchecken.

Die Plakette für erfolgreiche Prüfung muss übrigens ebenso wie die Plakette der Hauptuntersuchung am Fahrzeug angebracht werden.

Gasprüfung beim Wohnwagen

Bei einem Wohnwagen ist das Nichtbestehen der Gasprüfung ein sogenannter „nicht erheblicher Mangel“ im Rahmen der HU. Das bedeutet: Selbst wenn der Wohnwagen keine Gasprüfung hat oder diese nicht besteht, bekommt der Anhänger trotzdem die erfolgreiche Hauptuntersuchung bestätigt. Die Gasanlage selbst muss jedoch bei der ersten Inbetriebnahme ebenso wie bei einem Wohnmobil abgenommen werden.

Kann im Falle eines Unfalls keine bestandene Prüfung nach Arbeitsblatt G 607 der DVGW nachgewiesen werden, kann das als grobe Fahrlässigkeit gelten und der Versicherungsschutz entfallen.

Ein Campingplatzbetreiber darf jedoch den Nachweis einer erfolgreichen Gasprüfung verlangen und bei Fehlen den Zugang zum Campingplatz verwehren. Bei Dauercampern wird das häufig, auch im EU-Ausland, verlangt. Die Platzbetreiber haben dabei die Sicherheit aller Menschen auf dem Platz im Sinn.

Und im eigenen Interesse und aus Verantwortung zu deinen Mitreisenden und anderen Verkehrsteilnehmern sollte keinesfalls auf die Prüfung verzichtet werden. Zu groß ist die Vergiftungs- und Explosionsgefahr, wenn man mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs bist.