Auch wenn es manchmal nicht direkt den Anschein hat, müssen Bankkunden in Deutschland dennoch einige Voraussetzungen erfüllen, um einen Kredit in Anspruch zu nehmen beziehungsweise diesen überhaupt erst beantragen zu können. Die erste Hürde, die es dabei zu nehmen gilt, ist eine rechtliche Voraussetzung, die auch als Kreditfähigkeit bezeichnet wird. Kreditfähig sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht dauerhaft geistig erkrankt sind. Minderjährige dürfen nur einen Kredit erhalten, wenn Eltern und Vormundschaftsgericht der Darlehensaufnahme zugestimmt haben. Kunden, die unter Vormundschaft oder Betreuung stehen, sind ebenfalls nicht selber kreditfähig. Ist die vorgeschriebene Kreditfähigkeit vorhanden, kommt das nächste Hindernis in Form der Kreditwürdigkeit auf den Kunden zu.
Hier wird zwischen der persönlichen und der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit unterschieden. Die persönliche Kreditwürdigkeit ist oftmals etwas subjektiv einzuschätzen, stellt aber dennoch ein nicht unwichtiges Kriterium für die mögliche Kreditvergabe dar. Wer beispielsweise beim Kreditgespräch betrunken ist, kann sicherlich kaum als persönlich kreditwürdig bezeichnet werden. Hier spielt also das Auftreten und Erscheinungsbild des Bankkunden eine größere Rolle. Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit lässt sich allerdings wieder anhand objektiver Kriterien beurteilten. Dazu zählen zum Beispiel Gehaltsnachweise und die Schufa-Auskunft. Im Rahmen der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit prüft die Bank, ob der Kunde aus finanzieller Sicht voraussichtlich in der Lage sein wird, das Darlehen vertragsgemäß zu tilgen.
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