GeMAINZamkeit-Spendenlauf
Veranstalter des GeMAINZamkeit-Spendenlaufs ist der nicht eingetragene gemeinnützige Verein
GeMAINZamkeit,
vertreten durch den Vorstand.
Der GeMAINZamkeit-Spendenlauf ist ein gemeinschaftlicher, nicht-kommerzieller Spendenlauf ohne Wettkampf- oder Leistungscharakter. Es erfolgt keine offizielle Zeitmessung und keine Wertung.
Die Teilnahme steht allen Personen offen. Die Veranstaltung dient ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Mit der Teilnahme erklärt jede teilnehmende Person, dass sie gesundheitlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Der Veranstalter übernimmt keine medizinische Betreuung.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Den Anweisungen des Organisationsteams und der Helfer:innen ist Folge zu leisten.
Teilnehmende verpflichten sich zu einem rücksichtsvollen Verhalten gegenüber anderen Personen sowie gegenüber Natur und Umgebung.
Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt.
Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins (Website, Social Media, Presse) verwendet werden dürfen.
Wer nicht fotografiert werden möchte, wird gebeten, dies vor Ort dem Organisationsteam mitzuteilen.
Die Teilnahme erfolgt gegen eine Grundspende.
Spenden sind freiwillig und dienen ausschließlich dem angekündigten gemeinnützigen Zweck.
Eine Rückerstattung von Spenden ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Auflagen, Sicherheitsbedenken) abzusagen oder anzupassen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.