UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.
§ 1 Abschluss des Vertrages
a. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
b. Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per Email oder Fax) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per Email) dem Gast zugesandt.
c. Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
a. Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Gast bebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
b. Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser und Strom) ein.
c. Mit Abschluss des Vertrages kann eine Vorauszahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Preises verlangt werden. Die Aufforderung erfolgt ggf. auf der Reservierungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe §5 a.).
d. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrags) in bar, bei Anreise.
e. Sofern eine Vereinbarung über Zahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der buchende Gast die Rechnung spätestens 7 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.
§ 3 An- und Abreise
a. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht die Ferienwohnung dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Ferienwohnung muss bis spätestens 18:00 Uhr, oder nach Absprache bezogen werden.
b. Die Belegung der Wohnung kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Bei Ankunft wird ggf. um Vorlage des Personalausweises gebeten.
c. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreiszeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis 18.00 Uhr kann zusätzlich der halbe, nach 18:00 Uhr der volle Preis des Folgetages, abhängig von der Anzahl der gebuchten Personen, fällig werden.
d. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22 Uhr ohne Benachrichtigung an den Vermieter nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 12 Stunden als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
e. Bei Übernachtungen mietfremder Personen (Besucher) sind dem Vermieter die Anzahl der Besucher und die Aufenthaltsdauer vor der Anreise anzugeben. Die Mietkosten können sich eventuell erhöhen.
§ 4 Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)
a. Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.
b. Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Gast in Rechnung gestellt:
· ab zwei Wochen vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises
· im Falle einer Stornierung in den 24 h vor der Anreise sowie bei Nichtanreise einen Betrag in Höhe des vereinbarten Gesamtbetrages.
Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der Tag, an dem der Rücktritt beim Vermieter eingegangen ist. Zur Vermeidung von Stornogebühren empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
c. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
§ 5 Rücktritt des Vermieters
a. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der genanten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
· höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
· Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.
b. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
c. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Gast unverzinst erstattet.
§ 6 Haftung
a. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
b. Fotos und Texte auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
c. Weißt die gemietete Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
d. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
e. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.
f. Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
g. Für einen durch eigenes Verschulden des Gastes entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.
h. Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.
§ 7 Pflichten des Mieters
a. Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln.
b. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
c. Am Abreisetag sind vom Gast persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Das Grundstück ist frei von Abfällen zu hinterlassen.
d. Eine Untervermietung des Objektes durch den Gast bzw. Übernachtung(en) mietfremder Personen in der Ferienwohnung ohne Wissen des Vermieters ist grundsätzlich nicht gestattet (siehe auch Punkt 3). Zuwiderhandlungen führen zu sofortiger Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter und das Objekt ist unverzüglich zu verlassen.
e. Sollte der Gast persönliches Eigentum vergessen haben und sich nicht melden, werden die liegen gebliebenen Gegenstände nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten nach Abreise vernichtet.
§ 8 Haustiere
Sind im Gästehaus nur auf Anfrage und gegen Gebühr möglich.
§ 9 Datenschutz
Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung seiner Daten zu widersprechen. Die Löschung wird in einem angemessenen Zeitraum stattfinden, wenn dem keine gesetzlichen Erfordernisse (z. B. aus steuerrechtlicher Sicht) entgegenstehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.