Bei der Bahnhaltestelle Pulgarn (Gemeinde Steyregg) von Linz kommend rechts abbiegen, dann links bis zum Kieswerk. Kraftfahrzeuge müssen ausnahmslos auf dem Parkplatz vor dem Schranken geparkt werden. Der See liegt hinter dem Wasserschisee und hat eine Größe von ca. 2,6 ha.
Fischbesatz: Karpfen, Schleie, Amur,
Tolstolob, Hechte, Zander, Wels,
Forellen,Stör, Aale u. Weißfische.
Befischung: ganzjährig. Eisfischen ist verboten!
Fangquote: 2 Edelfische davon maximal 1 Raubfisch u. 3 Weißfische pro Tag
Angelruten: Zwei
Lizenzen: Nur für Mitglieder: Teichjahres- und Mühlviertler Teich – Jahreslizenz Tageslizenzen
Zusatzbestimmungen:
1.
Das Fangen von Raubfischen ist zwischen 01. Mai und 15. November erlaubt.
Es darf pro Tag nur ein Raubfisch entnommen werden. Köderfische mind. 15 cm, Hechte ab 90 cm dürfen nicht entnommen werden und sind schonend zurückzusetzen.
2.
Karpfen mit einer Länge von 60 cm dürfen nicht entnommen werden und sind schonend zurückzusetzen. (Ausgenommen Amur)
3.
Störe sind ganzjährig geschont.
Ca. 2 km nach Sandl beim Würstlstand an der B 38 Sandl. Kraftfahrzeuge müssen ausnahmslos auf dem Parkplatz beim Würstelstand abgestellt werden. Der Teich liegt ca. 300 m entlang der Forststraße und ist ca. 3,5 ha groß.
Fischbesatz: Karpfen, Schleie, Amur,
Tolstolob, Hechte, Zander, Wels,
Forellen, Stör, Aale, Weißfische.
Befischung: ganzjährig Eisfischen ist verboten!
Fangquote: 2 Edelfische davon maximal 1 Raubfisch u. 3 Weißfische pro Tag
Angelruten: Zwei
Lizenzen: Teichjahres- und Rosenhof-Teich – Jahreslizenz Tageslizenzen
Zusatzbestimmungen:
1.
Das Fangen von Raubfischen ist zwischen 01. Mai und 15. November erlaubt.
Es darf pro Tag nur ein Raubfisch entnommen werden. Köderfische mind. 15 cm, Hechte ab 90 cm dürfen nicht entnommen werden und sind schonend zurückzusetzen.
2.
Karpfen mit einer Länge von 60 cm dürfen nicht entnommen werden und sind schonend zurückzusetzen. (Ausgenommen Amur)
3.
Störe sind ganzjährig geschont.
Im Tal der kleinen Gusen in Pfaffendorf 4212 Neumarkt (über die Gusenbrücke dann rechts abbiegen bis zur Fischerhütte) Größe ca. 2000m²
Fischbesatz: Karpfen, Schleie, Amur,
Stör, Regenbogenforellen,
Saibling, Zander, Weißfische.
Befischung: 01. April bis 31. Oktober
Fangquote: 2 Edelfische und 3 Weißfische oder maximal 2 Forellen pro Tag
Angelruten: Zwei
Lizenzen: Teichjahreslizenz, Gusentaljahreslizenz und Tageslizenz
A C H T U N G
Ergänzende Bestimmungen zu Fangquote sind in den jeweiligen Jahreslizenzen enthalten
Wie zum Beispiel die Gesamtzahl der zulässigen Fischtage sowie der zulässigen Höchstzahl von Fischen pro Jahr.
Gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße sind zu beachten
Karpfen mit einer Länge von 60 cm dürfen nicht mitgenommen werden und sind schonend zurückzusetzen.
Zander: In den letzten Jahren ist es häufig vorgekommen, dass zurückgesetzte Zander nach kurzer Zeit verendet und im Gewässer als Kadaver herumgetrieben sind.
In Zukunft ist es verboten, an den Gewässern des FVUM gefangene Zander die das Brittelmaß (50 cm) erreicht haben, wieder zurückzusetzen.
Stör sind ganzjährig geschont.