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Interessante Informationen zu den Themen:
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HYPOTHEKAR- und IMMOBILIENKREDITGESETZ
Seit 21.03.2016 ist das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kraft.
Wichtige Information finden Sie hier:
Konsumentenfragen.at
Den Gesetzestext finden Sie hier:
H I K r G
Weitere Bestimmungen zu Kredite an Konsumenten finden sich im Verbraucherkreditgesetz:
V K r G
immobilien
BAUORDNUNG:
Was, wie, wann und wo ich bauen darf, finden Sie hier
NÖ Bauordnung
GRUNDERWERBSTEUER:
Seit 1.1.2016 gibt es wesentliche Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, hier ein paar wichtige Punkte:
Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichem Erwerb (Erbschaft, Schenkung) ist künftig der "Grundstückswert" statt bisher 3-facher Einheitswert. Damit kommt die BMG dem tatsächlichen Verkehrswert der Liegenschaft nahe, die Ermittlung erfolgt nach dem "Pauschalwertmodell" oder durch Ableitung aus einem "Immobilienpreisspiegel" oder durch ein Schätzgutachten eines Immobiliensachverständigen. Landwirtschaftliche Grundstücke bleiben in der alten Regelung mit der Bemessungsgrundlage = Einheitswert.
Der Steuersatz für unentgeltlichen Erwerb wurde ganz neu gestaltet:
0,5% für die ersten € 250.000,-
2,0% für die nächsten € 150.000,-
3,5% darüberBei entgeltlichem Erwerb gilt unverändert der Steuersatz 3,5% bzw 2% innerhalb der Familie
Nähere Infos unter: Grunderwerbsteuer
IMMOBILIENERTRAGSTEUER
Die Immobilienertragssteuer wurde ab 1.1.2016 erhöht von 25% auf 30% des Gewinnes bei Veräußerung einer Liegenschaft bei "steuerverfangenen Immobilien" (entgeltlicher Erwerb nach dem 1.4.2002).
"Altfälle" (Erwerb vor dem 1.4.2002) werden ab 2016 mit 4,2% statt bisher 3,5% pauschal vom Veräußerungserlös besteuert.
Wenn seit dem 1.1.1988 eine Umwidmung in Bauland erfolgt ist, erhöht sich die Immobilienertragssteuer von bisher 15% auf 18% des Kaufpreises.
Nähere Infos unter
Immobilienertragssteuer
MIETRECHTSGESETZ:
Das österreichische Mietrechtsgesetz MRG ist ein Gesetz zum Schutz der Mieter in Bezug auf zB Kündigungen, Miethöhe uvm.
Zu beachten ist, dass das Mietrechtsgesetz nicht für alle Mietobjekte anzuwenden ist; so gibt es zB Ausnahmen für Ein-/Zweifamilienhäuser, diese unterliegen dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch. ABGB
Weiters gibt es Teilausnahmen vom Mietrechtsgesetz wie zB für freifinanzierte Eigentumswohnungen die nach dem 2. Weltkrieg errichtet wurden; hier gilt im Wesentlichen nur der Kündigungsschutz, nicht aber die Einschränkungen bei der Mietzinshöhe.
EINKOMMENSTEUER / LOHNSTEUER
Steuerstufen (Grenzsteuersatz) ab 2024:
Jahreseinkommen
0 bis € 11.000 pro Jahr - Steuerfrei
Über € 11.000 bis €18.000 - 20 %
Über € 18.000 bis €31.000 - 30 %
Über € 31.000 bis €60.000 - 40 %
Über € 60.000 bis €90.000 - 48 %
Über € 90.000 bis € 1 Mio. - 50 %
Über € 1 Million (befristet) - 55 %
Nähere Infos dazu