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Interessante Informationen zu den Themen:

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HYPOTHEKAR- und IMMOBILIENKREDITGESETZ

Seit 21.03.2016 ist das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kraft.
Wichtige Information finden Sie hier:    
Konsumentenfragen.at  

Den Gesetzestext finden Sie hier:          
H I K r G
   

Weitere Bestimmungen zu Kredite an Konsumenten finden sich im Verbraucherkreditgesetz:    
V K r G  

immobilien

BAUORDNUNG:

Was, wie, wann und wo ich bauen darf, finden Sie hier
NÖ Bauordnung   

 


GRUNDERWERBSTEUER:


Seit 1.1.2016 gibt es wesentliche Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, hier ein paar wichtige Punkte:


Nähere Infos unter:   Grunderwerbsteuer

IMMOBILIENERTRAGSTEUER
Die Immobilienertragssteuer wurde ab 1.1.2016 erhöht von 25% auf  30% des Gewinnes  bei Veräußerung einer Liegenschaft bei "steuerverfangenen Immobilien" (entgeltlicher Erwerb nach dem 1.4.2002).

"Altfälle" (Erwerb vor dem 1.4.2002) werden ab 2016 mit 4,2% statt bisher 3,5% pauschal vom Veräußerungserlös besteuert.

Wenn seit dem 1.1.1988 eine Umwidmung in Bauland erfolgt ist, erhöht sich die Immobilienertragssteuer von bisher 15% auf 18% des Kaufpreises.

Nähere Infos unter
Immobilienertragssteuer

MIETRECHTSGESETZ:
Das österreichische Mietrechtsgesetz  MRG  ist ein Gesetz zum Schutz der Mieter in Bezug auf zB Kündigungen, Miethöhe uvm.

Zu beachten ist, dass das Mietrechtsgesetz nicht für alle Mietobjekte anzuwenden ist; so gibt es zB Ausnahmen für Ein-/Zweifamilienhäuser, diese unterliegen dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch.    ABGB   

Weiters gibt es Teilausnahmen vom Mietrechtsgesetz wie zB für freifinanzierte Eigentumswohnungen die nach dem 2. Weltkrieg errichtet wurden; hier gilt im Wesentlichen nur der Kündigungsschutz, nicht aber die Einschränkungen bei der Mietzinshöhe.

EINKOMMENSTEUER / LOHNSTEUER


Steuerstufen (Grenzsteuersatz) ab 2024:


Jahreseinkommen

0 bis € 11.000 pro Jahr  -  Steuerfrei

Über € 11.000 bis €18.000 -  20 %

Über € 18.000 bis €31.000  - 30 %

Über € 31.000 bis €60.000  - 40 %

Über € 60.000 bis €90.000  - 48 %

Über € 90.000 bis € 1 Mio. -  50 %

Über € 1 Million (befristet)  -  55 %


Nähere Infos dazu

Einkommensteuer