Auszug aus der Chronik von Marktsteft:
Marktsteft war im Jahre 1197. Der Name des Ortes am Main führt auf den ehemaligen Kirchenpatron St. Stephanus zurück, der auch das Wappen der Stadt ziert. Als „Stephe“ wurde der Ort im Jahre 1216 und als „Stepfe das dorff“ 1371 im Besitz der Grafen von Hohenlohe-Brauneck bezeichnet. 1399 besaßen die Grafen zu Castell das Patronatsrecht über die „pfarre zu Stefft“.
Im 14. Jahrhundert gehörte Marktsteft zur Herrschaft der Grafen von Hohenlohe- Brauneck. 1448 kam es an die Markgrafen von Ansbach und blieb bis 1791 in deren Besitz. Bereits 1532 besaß der Ort eine wehrhafte Kirchenburg, welche im Mittelalter den Bewohnern des "Häckernestes" in Kriegszeiten Zuflucht bot.
Die Einführung der Reformation in Marktsteft erfolgte bereits im Jahre 1534.
Zum Marktflecken wurde Steft 1729 erhoben. Dadurch erlangte der Ort das Recht, Wochen- und Jahrmärkte abzuhalten. In der Landesbeschreibung der damaligen Zeit stand: "Stefft, ein zwischen Marktbreit und Kitzingen an dem Maynstrom, in einer besonders an vortrefflichen Weinwachs sehr vorteilhaft fruchtbaren und angenehmen Gegend gelegener schön angebauter ansehnlicher Marktflecken...".
Der Markgraf Karl Wilhelm Friedrich von Ansbach erkannte die für das Fürstentum günstige Flusslage des Ortes (Zugang zu den Weltmeeren und damit Tor zur Welt) und ließ von seinen Soldaten einen Hafen mit Faschinenschutz anlegen (1711-1729). Dieser denkmalgeschützte Hafen sollte in den nächsten 100 Jahren eine vielschichtige historische Rolle spielen und zum Schicksalsort für viele Menschen werden.
1791 endete die Herrschaft der Ansbacher in Marktsteft. So wurde am 2. Januar 1792 am Marktstefter Rathaus das königlich preußische Wappen angebracht. Aber bereits am 26. Februar 1806 wurde der Marktflecken kaiserlich-französisch, und nur 3 Monate später, am 29. Mai 1806 hißte man am Justizamt und Rathaus das bayerische Rautenbanner.
Marktsteft wurde nun Sitz eines bayerischen Landgerichts. Marktgemeinden mit Magistratsverfassung wurden in der Gemeindeordnung für das rechtsrheinische Bayern vom 29. April 1869 zu Stadtgemeinden aufgestuft, so auch Marktsteft, der einzige Marktflecken mit magistrativer Verfassung im Regierungsbezirk Unterfranken. Am 1.1.1870 rückte Marktsteft in die Reihe der Städte ein.