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Strom bleibt einer der größten Kostenfaktoren für kleine Unternehmen. Viele zahlen deutlich zu viel. Der Grund: Sie nutzen keinen Gewerbestromtarif. Dabei bietet er oft günstigere Konditionen, steuerliche Vorteile und mehr Planungssicherheit. Doch was steckt wirklich hinter dem Begriff "Gewerbestrom"? Wer kann ihn nutzen und wann lohnt sich der Umstieg?
Als Gewerbestrom gilt Strom dann, wenn zuvor ein entsprechender Liefervertrag speziell für Gewerbekunden mit dem Anbieter abgeschlossen wurde. Der eigentliche Unterschied zeigt sich also nicht beim Strom selbst, sondern bei den Vertragsbedingungen zur Belieferung.
Preisbeispiel für einen Gewerbe-Tarifwechsel
Gewerbestrom ist abzugrenzen vom Industriestrom. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft veröffentlicht einmal im Jahr detaillierte Untersuchungen zum Strombezug.
2024 verteilte sich der Strom in der Bundesrepublik wie folgt:
die Industrie bezog 204 TWh, was einem Anteil von ungefähr 44 % entsprach
private Haushalte verbrauchten 132 TWh, was einem Anteil von circa 28 % entsprach
rund 25 % Anteil, in der Summe 114 TWh, entfielen auf Gewerbe, Dienstleistungen und Handel
der Verkehrssektor verbrauchte 16 TWh oder einen Anteil von etwa 3 %
Der Begriff "Gewerbestrom" bezieht sich in den meisten Fällen auf die dritte Gruppe: Gewerbe, Dienstleister, Händler, Selbstständige und Freiberufler. Die Industrie hingegen genießt als größter Stromkonsument noch günstigere Sonderkonditionen.
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 die komplette Stromerzeugung auf Erneuerbare Energien umzustellen. Dazu zählen Wasserkraft, Solaranlagen und Windräder. Mittlerweile stammt bereits mehr als die Hälfte des Strommixes aus Erneuerbaren Energien: 2024 betrug der Anteil 59 %.
Trotzdem müssen Spitzen weiterhin durch Energieimporte ausgeglichen werden. Künftige Herausforderungen ergeben sich durch Kosten für den Netzausbau und steigende Strompreise.
Durch technologische Fortschritte und Digitalisierung wird eine Zunahme des Strombedarfs erwartet. Gewerbetreibende können dem entspannter entgegensehen, wenn sie einen günstigen Tarif mit Preisgarantie abschließen.
Gewerbestrom lohnt sich vor allem für Gewerbetreibende mit hohem Verbrauch: etwa Bäckereien, Restaurants oder das verarbeitende Gewerbe. Doch auch bei mittlerem Stromverbrauch kann sich ein Gewerbestromtarif lohnen. Kleinstunternehmen und Freiberufler sollten individuell kalkulieren, ob sich der Tarif bei ihrem Verbrauch rechnet.
Nach der Wahl des Gewerbestromanbieters wird der jeweilige Tarif ausgewählt und die gewerbliche Tätigkeit nachgewiesen. Vor Abschluss sollten Preis, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Preisgarantien geprüft werden. Rabatte oder Boni sind an Bedingungen geknüpft. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung beim bisherigen Stromanbieter.
Gewerbetreibende müssen sich keine Sorgen machen, ohne Strom dazustehen, da der Netzbetreiber die Versorgung gewährleistet. Durch den Anbieterwechsel ändert sich lediglich der Rechnungssteller. Besonders bei Neugründungen empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss eines Gewerbestromtarifs, um die teure Grundversorgung zu vermeiden.
Gewerbestrom, auch in Form von grünem Ökostrom, kann von allen Gewerbetreibenden bezogen werden. Zu den typischen Nutzergruppen zählen beispielsweise Gastronomie, Handwerk oder Handel. Auch Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Designer oder Journalisten könnten Gewerbestrom beziehen.
Grundvoraussetzung ist ein Nachweis über die eigene gewerbliche Tätigkeit, etwa durch Umsatzsteuer-ID, Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug. Freie Berufe können ihre Tätigkeit über die Zugehörigkeit zu Kammern nachweisen. Selbständige im Homeoffice könnten ebenfalls einen Gewerbestromtarif abschließen, wenn der Großteil des Stroms beruflich genutzt wird.
Gewerbestrom wird günstiger, je höher der jährliche Stromverbrauch ist. Staffelpreise sind typisch, und Unterschiede zeigen sich oftmals schon ab 10.000 bis 30.000 kWh. Auch steuerlich ist Gewerbestrom vorteilhaft, da die Kosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.