Sonntag bis Donnerstag: 18:00-22:00 Uhr
Freitag und Samstag: 18:00-23:00 Uhr
Während dieser Zeiten muss sich jeder Mitarbeiter im aktiven Dienst befinden und ist verpflichtet, seinen dienstlichen Aufgaben nachgehen.
Ausnahme: Wenn ein Mitarbeiter offiziell dienstfrei hat, ist er für den Tag davon ausgenommen.
Abrufpflicht:
Montag bis Sonntag: 15:00-18:00 Uhr
Währenddessen ist eine medizinische Besetzung des Zentralkrankenhauses verpflichtend.
Jeder wache Mitarbeiter muss in dieser Zeit im Abrufsystem eingetragen und bereit sein, damit das Krankenhaus bei Bedarf besetzt werden kann.