kuckucksmahl eberbach 1604

Der Arzt Hans Mantel fühlte sich seit Längerem von dem Küfer Martin Endt gewaltig auf den Arm genommen. Am Pfingstsonntag des Jahres 1604 während eines Umtrunks im Wimmersbacher Wirtshaus des Leonard Schäfer spürt der Arzt seine Gelegenheit, den Spieß umzudrehen. Zum Umtrunk wird gebratenes Geflügel gereicht. Hans Mantel gelingt es, entgegen aller Etikette, einen Kuckuck unterzuschmuggeln, den der Küfer zum Spott aller Saufkumpane auch wirklich verzehrt.

Dem Hohn auf den „Kuckucksfresser“ folgt ein handfester Rechtsstreit – seither ein nicht enden wollender Quell von Heiterkeit und Popularität am Kuckucksmahl.

Im Schatten des Kuckucksmahles bangte der Wirt von Wimmersbach um seinen Ruf. Ohne seine Mitwisserschaft, hätte der Arzt wohl kaum dem ahnungslosen Eberbacher Küfer einen Kuckuck vorsetzen lassen können. So ging der Wirt in die Offensive und verklagte den wütenden Küfer wegen übler Nachrede ob seiner Unschuld am Kuckucksmahl. Es kam zwar zu dem Prozess, jedoch zu keinem Urteil. Vielmehr wendete sich das Blatt im Laufe der Zeit, denn des Kuckucksfressers Schimpf und Schande wurde unerträglich. Auf dass der Eberbacher Küfer wegen dieser Schmach den Wimmersbacher Wirt verklagte. Ein halbes Jahr später wurde der Wirt zu einer hohen Geldbuße verurteil dass ihm Hören und Sehen verging, während der Arzt Hans Mantel als Drahtzieher dieses Bubenstreiches von beiden Prozessen unbehelligt blieb.



denk mal


Gemessen an der absoluten Kuriosität, aus einem  Bösenbubenstreich heraus zwei Prozesse vom Zaune zu brechen, hält sich mit Recht die über allem Absonderlichen  thronende Justitia, trotz ihrer amtlichen Augenbinde, zusätzlich voller Entsetzen noch beide Hände vors Gesicht.