Die mitwirkenden Haushalte sollten ihre Standorte sichtbar mit bunten Luftballons kennzeichnen, damit die Gäste aus der Ferne die Höfe erkennen können. Hier ist jeder in Eigenverantwortung.
Die mitwirkenden Haushalte sollten ihre Standorte sichtbar mit bunten Luftballons kennzeichnen, damit die Gäste aus der Ferne die Höfe erkennen können. Hier ist jeder in Eigenverantwortung.
Alkoholische Getränke dürfen nur mit einer kostenpflichtigen Ausschankgenehmigung verkauft werden. Diese ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden.
Kaffee, alkoholfreie Getränke und Gebäck dürfen verkauft werden. Haltet hierfür jedoch unbedingt Zutatenlisten und Allergenkennzeichnungen bereit.
Die angegebenen Verkaufszeiten von 10:00 bis 18:00 Uhr stellen einen ungefähren Rahmen dar und sind nicht verbindlich.