Der Staatsanwalt vertritt den Staat vor Gericht. Er entscheidet als erste Instanz, ob ein Gerichtsprozess gerechtfertigt ist und stattfinden kann. Er arbeitet eng mit dem LSPD zusammen und leitet die Ermittlungen.
Die Richter sind das oberste Organ der Rechtssprechung und bilden die Judikative des Staates. Sie sind die einzigen Personen, welche vom Staat in Sachen Rechsstreitigkeiten beauftragt und befugt sind. Richter gewähren der Exekutive Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle. Sie treffen in (öffentlichen) Gerichtsverhandlungen wichtige Entscheidungen für die Bevölkerung.