Der Schutz Minderjähriger hat gesetzliche Priorität. In unserem Betrieb gelten klare Regeln gemäß Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Spielverordnung (SpielV).
Abgabe und Konsum von Bier, Wein, Sekt: erst ab 16 Jahren.
Abgabe und Konsum von Spirituosen, Likören, Cocktails, Shots, Mixgetränken mit Spirituosen: erst ab 18 Jahren.
Unser Personal führt Aktiv-Alterskontrollen durch.
Ein gültiger amtlicher Ausweis ist vorzulegen.
➡️ Kein Verkauf und kein Konsum unter dem jeweiligen Mindestalter.
Teilnahme an Geldspielgeräten ist laut Gesetz ausschließlich ab 18 Jahren zulässig.
Minderjährigen ist der Zugang zu Automatenbereichen untersagt.
Personal prüft das Alter bei Betreten des Automatenbereichs.
➡️ Kein Spielen unter 18 Jahren.
Wir setzen Jugendschutz konsequent durch.
Bei Verstoß: sofortige Sperre / Verweis vom Gelände.
Altersnachweise können jederzeit verlangt werden.
Ziel: Schutz junger Menschen und ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol.
Kein Ausschank an stark alkoholisierte Personen.
Keine Duldung unerlaubten Spiels.
Respektiere Altersgrenzen.
Halte einen gültigen Ausweis bereit.
Unterstütze das Personal bei der Regelumsetzung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Jugendschutz ist gemeinsame Verantwortung.