AGB´s
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 - Allgemeines, Geltungsbereich,
Für die Buchung von DJJöresch – DJ & Eventservice gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2 - Angebot/ Vertrag
Ein Vertrag wird durch mündliche oder schriftliche Zusage eines Angebots abgeschlossen. Alle erstellten Angebote sind freibleibend und besitzen eine befristete Gültigkeit von 4 Wochen. Nach Angebotsbestätigung erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung.
3 - Stornierung
Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der festgelegten Vergütung im vertraglich festgelegten Rahmen. Bei Rücktritt durch den Kunden ist eine finanzielle Entschädigung an DJJöresch – DJ & Eventservice zu entrichten, welche sich wie folgt staffelt:
bis 28 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage
bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
4 - Rücktritt vom Vertrag durch DJJöresch – DJ & Eventservice
Ein Rücktritt vom Vertrag ist durch Krankheit, Unfall, oder höhere Gewalt möglich. Auf Wunsch kann DJJöresch – DJ & Eventservice bei der Hilfe nach einem adäquaten Ersatz behilflich sein. Etwaige Preisdifferenzen sind vom Kunden zu tragen.
5 - Zahlung
Es erfolgt die Ausstellung der Rechnung über den vereinbarten Gesamtbetrag am Tag der Veranstaltung. Dieser wird nach dem Aufbau der Veranstaltungstechnik, Bar in voller Höhe beglichen. Nachträglich vereinbarte Sonderleistungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Begleichung dieser Mehrkosten erfolgt in Bar am Ende der Veranstaltung oder per Überweisung innerhalb 7 Werktagen.
Für gewerbliche Kunden können individuelle Zahlungsziele vereinbart werden.
6 - GEMA
Die Prüfung, ob eine Veranstaltung GEMA-pflichtig ist, wird im Vorfeld geprüft. Der Veranstalter übernimmt die eventuell anfallenden Gebühren der Veranstaltung und wird diese direkt an die Gesellschaft entrichten. DJJöresch - DJ & Eventservice hat für öffentliche Veranstaltungen Musikkopien ordnungsgemäß bei der GEMA nach dem Tarif VR-Ö lizenziert.
7 - Bewirtungskosten
Der Veranstalter übernimmt die Kosten für die übliche Bewirtung (Essen & Getränke)
8 - Technische Voraussetzungen
DJJöresch – DJ & Eventservice liefert dem Kunden zum angegebenen Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt (min. 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) eine Ton- und Lichtanlage im vertraglich festgelegten Umfang. Der Auf- und Abbbau der Ton- und Lichtanlage sind immer Bestandteil des Vertrages. Hindernisse für den Transport (Treppen, weite Transportwege etc.) sind im Vorfeld abzusprechen und erfordern u.U. eine zweite Hilfsperson. Am Veranstaltungsplatz wird eine ordnungsgemäß gesicherte 230V-Steckdose benötigt.
9 - Haftung
Der Kunde/Veranstalter haftet gegenüber DJJöresch – DJ & Eventservice über alle verursachten Schäden am Equipment die durch den Veranstalter oder deren Gäste entstanden sind. Für während der Veranstaltung auftretende Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Veranstalter soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurde. Falls DJJöresch – DJ & Eventservice durch von ihm nicht zu vertretende Umstände bzw. äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall /-schwankungen u.a.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Veranstalter kein Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz oder Zurückhaltung/ Minderung der vereinbarten Gage.
DJJöresch - DJ & Eventservice garantiert durch Einsatz von nahezu doppeltem Equipment ein gewisses Maß an Ausfallsicherheit während der Veranstaltung.
10 - Musikgestaltung
Vorherige Absprachen zur musikalischen Gestaltung sind erwünscht. Für den Erfolg der künstlerischen Darbietung übernimmt DJJöresch – DJ & Eventservice keine Gewährleistung.
11 - Sonstiges
Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
Stand: 9. Dezember 2019