Wichtig: ich bin kein Steuerberater und darf keine Beratung geben, das sind nur Tipps!
Schon mit der Geburt gehört euer Kind offiziell dazu: Es erhält automatisch eine eigene Steuer-ID. Klingt erstmal ziemlich bürokratisch und wenig romantisch – ist aber ganz normal. Denn tatsächlich ist euer Kind steuerlich gesehen von Anfang an Teil unseres Systems.
Mit einem Kind kommen nicht nur viele neue Momente, sondern auch neue Ausgaben auf euch zu. Zum Glück hält das Steuerrecht einige Möglichkeiten bereit, um euch finanziell zu entlasten. Manche Vorteile werden automatisch berücksichtigt, andere müsst ihr in der Steuererklärung angeben – und ein paar davon müsst ihr aktiv beantragen, damit ihr sie nutzen könnt.
In den folgenden Steuertipps zeige ich euch die wichtigsten und wirkungsvollsten Regelungen. So könnt ihr als Familie neben all der Liebe, dem Glück und den besonderen Augenblicken auch ganz entspannt ein paar Steuervorteile für euch mitnehmen.
Bevor das Kind schon auf der Welt ist, könnt Ihr mit diesem Trick mehr bei Elterngeld herausholen:
Plant man allerdings den Bezug von Elterngeld, das sich nach dem vorherigen Nettoeinkommen richtet, kann eine Steuerklassenaufteilung 3 und 5 helfen, künstlich das Nettogehalt etwas zu erhöhen und dadurch später mehr Elterngeld zu erhalten. Der Partner, der plant, in Elternzeit zu gehen, wechselt dafür in die Steuerklasse 3 und der andere Partner geht in die Steuerklasse 5. Somit bekommt der Elternteil, der in Elternzeit geht, mehr Netto und für die Berechnung von Elterngeld sind die letzten 12 Nettoeinkommen entscheidend.
Diese Möglichkeit kennen erstaunlich wenige – dabei betrifft sie unglaublich viele Familien und kann ganz nebenbei Steuern sparen.
In vielen Familien springen Oma, Opa oder andere Angehörige regelmäßig bei der Kinderbetreuung ein. Meist ganz selbstverständlich, ohne Bezahlung und einfach aus Liebe, Hilfsbereitschaft – und hoffentlich auch, weil es Spaß macht. Was viele nicht wissen: Aus steuerlicher Sicht könnt ihr den Betreuungspersonen zumindest die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten erstatten.
Das kann zum Beispiel der Preis für ein Ticket sein oder – oft noch interessanter – pauschal 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Und das sogar dann, wenn die Betreuung unentgeltlich erfolgt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat bestätigt: Auch bei kostenloser Betreuung durch Familienangehörige dürfen die Fahrtkosten erstattet und von den Eltern als Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden. Für Oma, Opa & Co. bleibt die Erstattung steuerfrei, da es sich lediglich um einen Ausgleich für den Aufwand handelt.
Damit das Finanzamt das Ganze anerkennt, solltet ihr ein paar Dinge beachten:
eine schriftliche Vereinbarung zur regelmäßigen Betreuung treffen
die Betreuungstage inklusive Entfernung dokumentieren
die Erstattung per Überweisung zahlen (nicht bar) und einen klaren Verwendungszweck angeben
Je nach Familiensituation kann da über das Jahr einiges zusammenkommen. Ein Beispiel:
Die Großeltern betreuen ihr Enkelkind zweimal pro Woche und fahren dafür 20 km hin und 20 km zurück.
Rechnung:
208 Fahrten × 20 km × 0,30 € = 1.248 € Kinderbetreuungskosten pro Jahr
Davon werden 2/3 steuerlich berücksichtigt → 832 €
Bei einem Grenzsteuersatz von z. B. 33 % ergibt das eine Steuerersparnis von rund 275 €
Ein schönes Beispiel dafür, wie familiäre Unterstützung und Steuerentlastung Hand in Hand gehen können 😊